Der Status des Versicherungsmaklers: Sicherheit für Kunden per Gesetz

Versicherungs-Ratgeber

Ist dir bekannt, was einen Versicherungsmakler von anderen Vermittlern von Versicherungs- und Finanzprodukten unterscheidet? Nein?! Dann geht es dir wie einem Großteil der Bevölkerung. Doch warum solltest du die Unterschiede kennen und vor allem welche Vorteile ergeben sich für dich, wenn du deine Versicherungsanliegen einem Versicherungsmakler anvertraust? In diesem Artikel erfährst du die Vorteile und Sicherheitsmerkmale, die der Berufsstatus des Versicherungsmakler für dich in der Versicherungsberatung und -betreuung mit sich bringt…

15.06.2021

Der BGH hat bereits im Jahr 1985 den Status des Maklers als sog. „Sachwalter des Kunden“ eingestuft. Damit hat der Beruf des Versicherungsmaklers eine ähnliche Stellung wie ein Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Die Sachwalter-Funktion: „Im Lager des Kunden“

In der konkreten Praxis bedeutet dies, dass der Versicherungsmakler - im Gegensatz zu einem Versicherungsvertreter einer Gesellschaft oder einem sog. Mehrfachagenten - immer im Auftrag seines Kunden handelt. Ausschließlichkeitsvertreter oder Mehrfachagenten dagegen treten im Auftrag eines Produktgebers, z. B. einer oder mehrerer Versicherungen, auf und sind dazu veranlasst, deren Produkte zu verkaufen. Der Versicherungsmakler ist per Gesetz unabhängig. Mit dieser „Sachwalterfunktion“ sind folgende wesentliche Pflichten verbunden:

  • Ausschließliches Vertreten der Interessen des Kunden

  • Gewährleistung und Nachweis eines ausreichenden Marktüberblicks

  • Haftung bei Verletzung seiner Pflichten

Notwendigkeit einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Mit Einführung der sog. EU-Vermittlerrichtlinie (siehe auch nachfolgend) müssen Vermittler von Versicherungen eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen und deren Bestehen dauerhaft nachweisen. Die Versicherungssumme muss mindestens 1,13 Mio. € je Schadenfall bzw. 1,7 Mio. € für alle Versicherungsfälle in einem Jahr betragen.

Was bedeutet das für dich?

Eine Fehl- oder Falschberatung oder sonstige Verletzung der Pflichten eines Versicherungsmaklers dir gegenüber kann unter Umständen einen finanziellen Schaden verursachen, für den der Makler haftet. Dieser Schaden kann so groß sein, dass der Versicherungsmakler ihn selbst aus seinem eigenen Vermögen heraus nicht begleichen kann. Hier kann zu deinem Schutz diese Pflichtversicherung einspringen.

EU-Vermittlerrichtlinie: Der Gesetzgeber schützt dich

Im Mai 2007 ist die sog. EU-Vermittlerrichtlinie in Kraft getreten. Damit wurde die Vermittlung von Versicherungen gesetzlich geregelt und zu einem zulassungspflichtigen Beruf mit weitreichenden Pflichten und Voraussetzungen. Diese sind im Wesentlichen:

  • Beratung und Angebot einer Versicherungslösung, die der Person, Situation und den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden entspricht. Also eine bedarfsgerechte Beratung per Gesetz.

  • Vorliegen einer Gewerbeanmeldung und einer speziellen Gewerbeerlaubnis für die Versicherungsvermittlung. Diese Erlaubnis erteilen die jeweiligen regionalen Industrie- und Handelskammern und führen sie in einem öffentlich zugänglichen Register unter folgenden Voraussetzungen:

    • Nachweis der o.g. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

    • Nachweis der erforderlichen Sachkunde (i.d.R. über eine entsprechende Prüfung bei der zuständigen IHK)

    • Nachweis der erforderlichen Zuverlässigkeit und geordneter Vermögensverhältnisse

Im Klartext: Versicherungen kann nur jemand vermitteln, der hohe Ansprüche an seine Person selbst hat und seine berufliche Qualifikation nachweist.

Beratungsprotokoll: Behaupten ist gut, Beweisen ist besser

Ein weiterer wichtiger Sicherheitsaspekt: Die EU-Vermittlerrichtlinie verpflichtet zudem zur Erstellung eines Beratungsprotokolls, in dem der Versicherungsmakler das Beratungsgespräch und die Gründe für seine Empfehlung dokumentieren muss. Sollte es also tatsächlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, dient dieses Protokoll beiden Seiten als wesentliches Beweismittel.

Erfahrung und Spezialisierung: Denke an die „Gesundheit“ deiner Finanzen

Zahlen sagen oft viel, manchmal aber auch sehr wenig. Eine Versicherung rein unter dem Aspekt „Möglichst günstiger Beitrag!“ abzuschließen, birgt nicht selten erhebliche Risiken:

  • Wie verhält sich der Versicherer im Schadensfall, also dann, wenn ich den Schutz wirklich benötige?

  • Kann ich als „Versicherungslaie“ wirklich selbst beurteilen, in welchem Umfang entsprechend meiner persönlichen Situation der Versicherungsschutz gestaltet werden soll?

Erfahrene Versicherungsmakler können dies beurteilen und dir Empfehlungen geben, die kein „unpersönlicher“ Online-Vergleichsrechner berücksichtigt. Nur wer über diese Erfahrung verfügt, kann dir den richtigen Rat für einen wasserdichten Versicherungsschutz geben und im Schadenfall das bestmögliche Ergebnis für dich erzielen.

Und nicht zu vergessen: Der Markt der Finanzdienstleistungen ist mittlerweile so komplex geworden, dass es kaum möglich ist, sich in allen Bereichen bis in die Tiefe auszukennen. Dies hat bei vielen Maklern – analog zu anderen Berufen – zu einer Spezialisierung geführt, aus der für den Kunden eine entsprechende Kompetenz resultiert. Denke als Beispiel mal an deine eigene Gesundheit: Bei einer konkreten ernsthaften Erkrankung wird dich ein verantwortungsvoller Hausarzt an einen Spezialisten überweisen. Auch deine Finanzen sollten dir eine „Spezialbehandlung“ wert sein.

Die wichtigsten Aspekte und die daraus dir entstehenden Mehrwerte durch die Beratung und Betreuung von einem Versicherungsmakler noch einmal zusammengefasst:

  • Die Sachwalter-Funktion: „Im Lager des Kunden“

  • Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung deckt Schäden durch Falschberatung ab

  • Der Gesetzgeber schützt dich durch die EU-Vermittlerrichtlinie

  • Beratungsprotokoll erhöht die Transparenz der Beratung

  • Erfahrung und Spezialisierung stellen eine qualitativ hochwertige Beratung sicher

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