Tierhalterhaftpflicht

Wenn der mal seine "Power" zeigt ...

Tierhalterhaftpflicht

Sinn und Zweck einer Tierhalterhaftpflichtversicherung:

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt unmissverständlich, dass Halter von Tieren für Schäden, die durch diese entstanden sind, in unbegrenzter Höhe haftbar sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie an einem durch Ihr Tier entstandenen Schaden schuld waren oder nicht. Die Privathaftpflichtversicherung bietet lediglich einen Schutz für Kleintiere, wie beispielsweise Katzen. Sind Sie Pferde- oder Hundehalter, ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung von großer Bedeutung, da Sie bei einem Schaden Ihre finanzielle Existenz gefährden.
Die Haltung von Pferden oder Hunden wird vom Gesetzgeber als Risiko für die Allgemeinheit eingestuft. Dies wird auch Gefährdungshaftung genannt. Als Halter sind Sie immer haftbar, auch wenn Sie an der Entstehung des Schadens keine Schuld trifft. Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden Dritter auf, die durch Ihr Tier entstanden sind. Sie übernimmt dabei sowohl Personen- als auch Sachschäden. Vermögensschäden, bei denen weder Personen noch Gegenstände beschädigt wurden, werden ebenfalls von der Versicherung abgedeckt.
Ein wichtiger Aspekt: Mit einer Haftpflichtversicherung verfügen Sie zusätzlich über einen sog. passiven Rechtsschutz. Der Versicherer prüft im ersten Schritt, ob der an Sie gerichtete Schadensersatzanspruch zu hoch bzw. überhaupt berechtigt ist. Falls nicht, wird die Forderung ggf. auch gerichtlich abgewehrt. Der Versicherer trägt hier die Gerichtskosten und Aufwendungen für Anwälte und Gutachter.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Tieresindtrotz Erziehung nie vollkommen kontrollierbar
  • Unkontrolliertes Verhalten kann speziell an Personen enormen Schaden anrichten
  • Sicherung der finanziellen Existenz
  • Kostenübernahme von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Personenschäden sind sehr teuer und können schnell in den vierstelligen Bereich gehen

 

Photovoltaikversicherung

Das kann schnell passieren! Beispiele aus der Praxis:

  • Ihr Pferd steht auf der Weide. Durch ein ihm unbekanntes Geräusch wird es aufgeschreckt und bricht durch den Zaun. Es stürzt auf eine Bahnstrecke und wird von einem Zug erfasst. Die Strecke muss für mehrere Stunden gesperrt werden. Sie tragen die Kosten der Schadensersatzansprüche.
  • Sie überqueren mit Ihrem Pferd die Straße. Durch ein Auto erschrickt es, reißt sich los und läuft in eine offen stehende Tür eines Wohnhauses. Die ansässige Frau kann sich nicht rechtzeitig retten und trägt schwere Verletzungen davon.
  • Aufgrund eines Gewitters wütet Ihr Pferd in seiner gemieteten Box. Die Holzverkleidung muss ersetzt und der Futtertrog ausgewechselt werden. Sie übernehmen die Kosten dieses Sachschadens.
  • Ihr Hund reißt sich bei einem Spaziergang von der Leine los und rennt über die Straße. Ein sich näherndes Auto muss ausweichen und fährt gegen einen Baum. Der Fahrer macht Schadensersatzansprüche geltend.
  • Sie haben einen neuen Postboten. Ihr Hund läuft frei herum, als dieser die Post bringt. Unvorhergesehen wird Ihr Hund aggressiv und beißt den Postboten ins Bein. Dieser ist für mehrere Wochen arbeitsunfähig.
  • Sie nehmen Ihren Hund mit zu Freunden. Sie lassen ihn einen Moment unbeaufsichtigt. Diese Zeit nutzt er, um es sich auf einem teuren Ledersofa gemütlich zu machen. Als sie es bemerken, ist das Sofa zerkratzt.

Darauf sollten Sie achten:

Die Tarifwahl richtet sich nach dem Leistungsumfang, der gewünschten Versicherungssumme und der Höhe der Selbstbeteiligung. Die Versicherungssumme errechnet sich nach den möglichen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Da insbesondere Personenschäden oftmals enorme Ausmaße erreichen können, sollte die Deckungssumme in diesem Bereich mindestens fünf Millionen Euro betragen. Der Leistungsumfang kann sehr unterschiedlich sein, weshalb sich die Beratung durch einen erfahrenen Makler lohnt.
Der Versicherungsschutz richtet sich nach dem von Ihnen gewünschten Eintrittsdatum. Er kann nicht rückwirkend geleistet werden. Ist die Versicherung bereits abgeschlossen, die Police liegt Ihnenallerdings bei Versicherungsbeginn noch nicht vor, bieten die meisten Versicherungsgesellschaften eine vorläufige Deckung an.
Manche Tarife ermöglichen eine Forderungsausfalldeckung. Sie kommt für Ihre Kosten auf, wenn Ihnen Schaden durch eine dritte Person zugefügt wurde, die selbst nicht haftpflichtversichert ist bzw. den Schaden nicht ersetzen kann.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde ist in einigen Bundesländern bereits Pflicht. Diese sind Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Dabei spielt weder die Rasse noch die Größe des Hundes eine Rolle. Wird gegen diese Verpflichtung verstoßen, droht ein Bußgeld. In allen anderen Bundesländern ist die Versicherung lediglich für Kampf- oder Listenhunde Pflicht. Allerdings schließen viele Anbieter die Versicherung von Kampfhunden aus. Ein erfahrener Makler kann Ihnen helfen, den besten Tarif zu finden.
Mietsachschäden gehören üblicherweise nicht zu den Leistungen der Versicherung. Kommt Ihr Mietobjekt durch Ihren Hund zu Schaden, wird der Vermieter bei Auszug Schadensersatz verlangen, der nicht von der Versicherung übernommen wird. Weiterhin sind weder Schäden am Tierhalter noch dessen Eigentum versicherbar.
Gut zu wissen: Die Versicherung greift auch bei Schäden, die durch Ihren Hund entstehen, wenn er durch andere Personen, wie beispielsweise Familienmitglieder, beaufsichtigt wird. Sollten Sie mehrere Hunde haben, müssen diese alle einzeln in der Versicherung angegeben werden.
Bei einer Versicherung für Ihr Pferd ermöglichen viele Versicherer die Absicherung des Fremdreiter- oder Gastreiterrisikos. Dies bietet die Möglichkeit, Ansprüche fremder Reiter abzudecken. Haben Sie eine Reitbeteiligung, sollten diese Personen auch namentlich mitversichert werden. Dazu zahlen Sie lediglich einen kleinen Zusatzbeitrag, sind aber bei Schäden optimal versichert.
Wichtig: Nutzen Sie das Pferd für betriebliche oder gewerbliche Ausbildungszwecke, ist eine Schulpferdhaftpflichtversicherung nötig. Wird das Pferd an andere Personen verliehen, eignet sich eine Verleihpferdehaftpflichtversicherung.

Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Haben Sie einen Überblick über die vielfältigen Angebote am Markt?
  • Wissen Sie, welche Deckungssumme und Selbstbeteiligung sich in Ihrem Fall anbieten?
  • Können Sie einschätzen, welcher Tarif den besten Leistungsumfang bietet?
  • Bieten sich in Ihrem Fall zusätzliche Absicherungen an?
  • Haben Sie die Erfahrung um zu wissen, welcher Anbieter im Schadensfall auch problemlos leistet? Oder mit allen Mitteln versucht, das Problem wieder auf Ihre Schultern abzuwälzen?

Diese Fragen versiert beantworten, Sie im Schadensfall professionell begleiten und einen genau für Sie passenden Versicherungsschutz gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.
Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.

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