Direktversicherung

Gute Mitarbeiter binden und motivieren

Direktversicherung

Sinn und Zweck einer Direktversicherung:

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein wesentliches Element der Unterstützung von Arbeitnehmern im Versorgungsfall. Die gesetzliche Rentenversicherung kann nur noch als Grundversorgung im Alter gesehen werden und bietet keine genügende finanzielle Absicherung. Die betriebliche Altersvorsorge bietet fünf verschiedene Wege zur Durchführung. Einer von ihnen ist die Direktversicherung.

Arbeitgeber schließen eine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung mit einem deutschen Versicherungsunternehmen zur Altersvorsorge ihres Arbeitnehmers ab, der die versicherte Person ist.

Zu beachten: Nach aktueller Gesetzeslage muss zum Beginn der Versorgung eine Garantie zumindest der eingezahlten Beiträge bestehen, für die ggf. der Arbeitgeber haftet. Aus diesem Grunde werden auch nur Versicherungsprodukte mit Garantien verwendet, die üblicherweise über Zinsanlagen umgesetzt werden und entsprechend dem aktuellen Zinsniveau nur geringe Renditen erwarten lassen. Um dies zu vermeiden gibt es aktuell (Stand April 2017) Überlegungen des Gesetzgebers, künftig auch Konzepte ohne Garantie und damit höheren Ertragschancen zuzulassen.

Die Direktversicherung leistet finanzielle Unterstützung im Versorgungsfall, der üblicherweise mit dem Erreichen des Rentenalters eintritt. Er kann aber auch bei Invalidität, Berufsunfähigkeit oder Tod eintreten. Dabei kann die Leistung als einmalige Kapitalauszahlung oder als lebenslange Rente erfolgen.

Die Beiträge können durch eine Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers oder als Leistung des Arbeitgebers bezahlt werden. Arbeitgeber können entscheiden, welcherAnbieter als Träger der Versorgung gewählt wird. Der Arbeitnehmer kann allerdings bei der Direktversicherung selbst entscheiden, ob eine Kapitallebensversicherung, eine klassische Rentenversicherung oder eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen werden soll.

Vorteile des Arbeitgebers: Die Direktversicherung bietet eine gute Möglichkeit, um Mitarbeiter zu motivieren und langfristig an das Unternehmen zu binden. Wenn Arbeitgeber den Beitrag erbringen, kann dieser als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Werden die Beiträge durch eine Entgeltumwandlung erbracht, sparen Unternehmen Lohnnebenkosten, da die Beiträge bis zu bestimmten Grenzen sozialversicherungsfrei sind. Weiterhin leidet die Bilanz nicht, weil keine Rückstellungen zur Finanzierung erbracht werden müssen. Durch den externen Dienstleister sind Firmen nicht in der Leistungspflicht bei Auszahlung.


Vorteile des Arbeitnehmers: Bei einer Entgeltumwandlung sind jährlich bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialabgabenfrei. Zusätzlich können 1.800 Euro unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei geleistet werden. Die Versteuerung ist in der Regel nachgelagert, das heißtsie erfolgt erst bei Auszahlung des Kapitals. Da der Steuersatz im Alter üblicherweise deutlich niedriger ausfällt, spart der Arbeitnehmer Steuern. Bei einem Arbeitgeberwechsel ist es möglich, den Vertrag zum neuen Unternehmen mitzunehmen oder auch privat weiterzuführen.


Wichtig: Wird die betriebliche Altersvorsorge privat fortgeführt, genießt der Arbeitnehmer keine steuerlichen Vorteile mehr. Bei Auszahlung sind die privat erbrachten Beiträge von der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung befreit.
Zu beachten: Der Vertrag einer Direktversicherung ist nicht kündbar. Es ist allerdings möglich, ihn auf ruhend zu setzen, sollten die Zahlungen nicht mehr erbracht werden wollen oder können. Dazu ist allerdings eine Mindestrente nötig.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Ausgleich der unzureichenden gesetzlichen Rente
  • Ersparnis bei Sozialversicherungsbeiträgen
  • Steuerliche Vorteile durch günstigeren Steuersatz im Alter
  • Flexible Weiterführung bei neuem Arbeitgeber oder privat möglich
  • Bei privater Weiterführung sind diese Beiträge von der Beitragspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung befreit

Darauf sollten Sie achten:

Die Beiträge können frei bestimmt werden. Dabei ist es möglich, sie jederzeit zu erhöhen oder zu senken. Es ist auch möglich, Sonderzahlungen zu erbringen, wie beispielsweise bei Erhalt von Weihnachts- und Urlaubsgeld. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die vorgegebenen Höchstgrenzen nicht überschritten werden, weil darüber hinaus keine staatliche Förderung mehr eintritt. Eine Dynamik kann jederzeit vereinbart werden. Sie sorgt dafür, dass sich der Beitrag an die jährliche Beitragsbemessungsgrenze anpasst, um den größtmöglichen Steuervorteil zu gewährleisten.
Es ist möglich, Zusatzleistungen mitzuversichern. Diese können Berufsunfähigkeits-, Unfallzusatzversicherungen oder ein Hinterbliebenenschutz sein. Im Falle des Todes erhalten die Hinterbliebenen die Leistungen. Dabei sind Ehepartner, kindergeldberechtigte Kinder und Lebensgefährten bezugsberechtigt. Ist keine dieser Personen vorhanden, kann ein Sterbegeld an eine beliebig eingetragene Person ausgezahlt werden, das 8.000 Euro nicht überschreitet.
Insbesondere für privat Krankenversicherte und Gutverdiener bietet sich die Vorsorge durch eine Direktversicherung an. Da deren Einkommen meistens über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, profitieren sie von dem meist deutlich niedrigeren Steuersatz im Alter. Außerdem müssen bei Auszahlung von privat Krankenversicherten keine Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen werden.
Die Beiträge, die durch den Arbeitnehmer geleistet werden, unterliegen der Unverfallbarkeit. Sie stehen ihm ohne Fristen zu. Werden Beiträge durch den Arbeitgeber erbracht, gilt seit 2001, dass der Arbeitnehmer das 30. Lebensjahr vollendet haben und die Vorsorgezusage seit mindestens fünf Jahren bestehen muss. Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, sind die geleisteten Zahlungen unverfallbar.
Für Gesellschafter-Geschäftsführer gelten statt Unverfallbarkeiten Erdienbarkeitsfristen, um steuerlich begünstigt zu werden. Die Zusage zur Direktversicherung muss generell vor dem 60. Lebensjahr erfolgen. Des Weiteren bedarf es eines positiven Gesellschafterbeschlusses, um eine Direktversicherung für einen Gesellschafter-Geschäftsführer abschließen zu können.

Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Haben Sie einen Überblick über die vielfältigen Angebote am Markt?
  • Können Sie einschätzen, wie hoch die regelmäßigen Beiträge idealerweise ausfallen sollten?
  • Lohnt es sich zusätzliche Leistungen mit aufzunehmen?
  • Möchten Sie genauer über die Unverfallbarkeit der Beiträge informiert werden?
  • Möchten Sie die Vereinbarung über eine Direktversicherung für einen Gesellschafter-Geschäftsführer abschließen, sind sich aber nicht sicher, wie Sie dies rechtlich korrekt ausgestalten?
  • Lohnt sich die Implementierung einer Direktversicherung in Ihrem Unternehmen oder sollten Sie lieber eine andere Durchführungsform wählen?

Diese Fragen versiert beantworten, Sie im Schadensfall professionell begleiten und einen genau für Sie passenden Versicherungsschutz gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.
Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.

 

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