Unternehmensbeteiligungen

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Unternehmensbeteiligungen

Das Grundprinzip dieser Vermögensanlagekategorie

Das Vermögensanlagegesetz definiert Unternehmensbeteiligungen als Anteile, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren. Diese sehr allgemein gehaltene Definition wird im Gesetz nicht näher konkretisiert. Erwerbbar sind in der Regel Unternehmensanteile an

  • Personengesellschaften
  • GmbHs (Gesellschaften mit beschränkter Haftung)
  • GbRs (Gesellschaften der bürgerlichen Rechts)
  • Vermögensmassen der genannten Gesellschaftsformen
  • Ausländischen Unternehmen anderer Rechtsformen

Mit seiner Beteiligung erwirbt ein Anleger Anteile an einem Unternehmen, das einen bestimmten Geschäftszweck verfolgt, von dem der Anleger überzeugt ist. Häufig handelt es sich hierbei um Firmen, die ein bestimmtes Projekt im Bereich erneuerbarer Energien verfolgen. Argumente hierfür sind neben den Ertragsperspektiven aus dem allgemeinen Trend heraus auch persönliche Motive des Anlegers, der damit eigene Ziele unterstützen will. Alternativ kann das Unternehmen als Geschäftszweck auch die reine Beteiligung an anderen erfolgversprechenden Firmen verfolgen, also den reinen Renditeaspekt. Häufig sind die angestrebten Unternehmen noch gar nicht konkretisiert, d.h. der Anleger investiert in eine Art „Blind Pool“ und vertraut damit branchen- bzw. produktunabhängig auf das Geschick der Geschäftsleitung des Unternehmens, an dem er sich beteiligt.

Sinn und Zweck der Unternehmensbeteiligung:

Anleger, die sich direkt an Unternehmen beteiligen, erwarten in der Regel genau von diesem spezifischen Geschäftszweck einen hohen unternehmerischen Ertrag. Sie verzichten damit bewusst auf das sicherheitsfördernde Prinzip eine breiten Streuung (z.B. über offene Aktienfonds) und erwarten genau hier konzentriert eine überdurchschnittliche Rendite. Diese setzt sich – im Erfolgsfall – aus Gewinnausschüttungen an die Unternehmenseigner und einer Steigerung des Unternehmenswertes selbst zusammen.
Als direkt am Unternehmen Beteiligter hat der Investor je nach Ausgestaltung der Beteiligung auch sehr weitgehende Kontroll-, Mitsprache- und Informationsrechte. Je nach Grad der Beteiligung kann sich ein Investor damit auch aktiv in das Unternehmen einbringen.

 

Unternehmensbeteiligungen

Das sollten Sie wissen:

Grundsätzlich wird zwischen offenen und stillen Beteiligungen unterschieden. Bei einer offenen Beteiligung erwirbt eine natürliche oder juristische Person Anteile eines Unternehmens. Diese Beteiligung wird z.B. über einen Eintrag im Handelsregister veröffentlicht und damit für Dritte sichtbar. Damit hat der Anleger Mitsprache- und Informationsrechte, haftet als Gesellschafter aber auch bei Verlusten. Je nach Gesellschaftsform besteht die Beteiligung aus

  • GmbH: Anteile am Stammkapital
  • KG: Anteile am Kommanditkapital
  • AG: Anteile am Grundkapital

Die stille Beteiligung ist eine reine Innengesellschaft, bei der der Investor nach außen nicht in Erscheinung tritt. Die gegenseitigen Ansprüche bestehen nur zwischen dem stillen Gesellschafter und dem Beteiligungsunternehmen in Form eines Vertrages, der sehr individuelle Gestaltungsmöglichkeiten zulässt. Hierbei sollte eine sog. Nachrangklausel vermieden werden, da ohne diese der stille Gesellschafter im Insolvenzfall als Gläubiger seine Einlage einfordern kann.

Darauf sollten Sie achten:

Wenn ein Unternehmen gegen eine entsprechende Einlage Anteile an seinem Unternehmen anbietet, dann kann es in der Regel das erforderliche Kapital nicht über übliche Finanzierungsformen wie Bankdarlehen generieren. Dies kann ein Indiz für mangelnde Sicherheit oder Plausibilität des Geschäftszweckes sein. Andererseits erfordern bestimmte Unternehmensziele im ersten Schritt Investitionen, ohne dass diesen zeitnah ein entsprechender Ertrag gegenübersteht. Übliche Bankfinanzierungen würden dann sehr schnell zu einer Überschuldung und damit Insolvenz führen. Der Grund für das Beteiligungsangebot sollte also kritisch hinterfragt werden.
Mit Ihrer Beteiligung setzen Sie Vertrauen in einen bestimmten Geschäftszweck, d.h. eine Branche oder ein konkretes Produkt. Dafür „binden“ Sie sich auch vertraglich an das Unternehmen. Zu prüfen sind also

  • Die wirtschaftlichen Gegebenheiten: Ist tatsächlich der prognostizierte Ertrag aus dem Unternehmen zu erwarten?
  • Der technische Aspekt: Hat das Unternehmen die fachliche Qualifikation und die logistischen Voraussetzungen, um das Geschäftsziel überhaupt zu erreichen?
  • Die juristischen Themen: Sind in dem Gesellschaftsvertrag Ihre Ansprüche und Rechte auch eindeutig dokumentiert?

Grundsätzlich sind derartige Beteiligungen mit dem typischen Risiko eines unternehmerischen Engagements behaftet, d.h. auch einem Totalausfallrisiko. Diese Anlage sollte deshalb nur einen begrenzten Anteil am Gesamt-Anlageportfolio einnehmen und der Anleger sollte Kenntnisse und Erfahrungen aus dem Bereich des unternehmerischen Handelns mitbringen.

Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Können Sie selbst fachlich und objektiv den Geschäftszweck des Unternehmens beurteilen?
  • Sind die dokumentierten Prognosen tatsächlich plausibel und entsprechend sie künftigen Marktgegebenheiten?
  • Hat die Geschäftsleitung die notwendige fachliche und kaufmännische Qualifikation?
  • Ist die Unternehmensbeteiligung als Vermögensanlage für Sie überhaupt geeignet?

Diese Fragen versiert beantworten, Sie professionell begleiten und ein genau für Sie passendesAnlagekonzept gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.
Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu bestimmten Fondsarten. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters und die gesetzlichen Vorgaben im Detail. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Finanzanlage ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.

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