Grundprinzip offener Investmentfonds

Offen: Genuss ohne Ende

Offene Investmentvermögen

Grundprinzip offener Investmentvermögen

Offene Investmentvermögen –landläufig auch als offene Fonds bezeichnet – unterliegen in ihrer Führung und Verwaltung, aber auch der Beratung und Vermittlung, verschiedenen Gesetzesbereichen und Verordnungen. Auf diese im Detail einzugehen, würde den Rahmen dieser kompakten Grundinformation sprengen. Wichtig zu wissen ist, dass insgesamt ein sehr enger Gesetzesrahmen geschaffen wurde, der im Wesentlichen dem Anlegerschutz dient.
Das Attribut „offen“ kennzeichnet folgende wesentliche Merkmale offener Investmentvermögen:

  • In der Regel keine Einschränkung der Anlegerkreise
  • Keine zeitliche Begrenzung der Fondslaufzeit
  • Keine Volumensbegrenzung
  • Prinzip der Mischung und Streuung
  • Jederzeitige Rückgabe von Fondsanteilen

 

Zu beachten:
Es gibt eine Vielzahl an Arten und Kategorien offener Fonds, bei denen einzelne unter Umständen bestimmte der oben genannten Merkmale nicht oder nur teilweise erfüllen. Spezialfonds z.B. können nur von bestimmten Anlegern erworben werden, da aufgrund ihrer „Spezialisierung“ das risikomindernde Prinzip der breiten Streuung hier eingeschränkt ist. Genauere Informationen kann Ihnen ein entsprechend qualifizierter Makler bzw. Berater geben.
Funktionsweise offener Investmentvermögen
Ein Fonds wird von einer Investmentgesellschaft (Fachbegriff: Kapitalverwaltungsgesellschaft, nachfolgend KVG) aufgelegt, indem seine Anlageausrichtung definiert und über ein Startvolumen entsprechende Vermögenswerte (Aktien, festverzinsliche Wertpapiere usw.) erworben werden. Die KVG legt zum Start nach eigenem Ermessen den Preis eines Fondsanteils fest. Das gesamte Fondsvermögen dividiert durch den Anteilspreis ergibt die Anzahl der Anteile. Investieren Anleger in den Fonds, erhöht sich die Anzahl der ausgegebenen Anteile. Das Fondsvermögen ändert sich durch die Ausgabe bzw. Rückgabe von Anteilen, aber auch durch Gewinne oder Verluste der erworbenen Vermögensgegenstände. Ein besonderer Vorteil offener Fonds ist dadurch die jederzeitige Einsicht in das Anlageergebnis. Der Wert eines Anteils wird täglich neu ermittelt und über vielfältige Wege publiziert, so dass jeder Anleger seinen Anlageerfolg rund um die Uhr nachverfolgen kann.

Sinn und Zweck offener Fonds:

Sinn und Zweck offener Fonds:
Die Grundidee bei der Einführung der ersten Fonds war es, auch breiten Bevölkerungskreisen den Zugang zu einer Wertpapieranlage zu ermöglichen. Nimmt man als Beispiel die direkte Investition in Aktien, so sollte ein Anleger folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ausreichend Kapital, um risikomindernd auf viele verschiedene Aktien streuen zu können.
  • Tiefgehendes Fachwissen, um die Erfolgschancen von Regionen, Branchen und einzelnen Unternehmen beurteilen zu können.
  • Viel Zeit, um sich laufend mit den Entwicklungen von Märkten und Aktiengesellschaften beschäftigen zu können.
  • Zugang zu spezifischen Informationsquellen

Diese von einem normalen Verbraucher kaum zu erbringenden Anforderungen übernimmt der Fonds, indem er über die Vielzahl an Anlegern ein hohes Investitionsvolumen generiert. Das notwendige Fachwissen mit laufenden Informationen und Beurteilungen stellt das professionelle Fondsmanagement eines Investmentvermögens.

 

Arten offener Investmentvermögen:
Da sich der offene Fonds als grundsätzlich empfehlenswerte Anlageform etabliert hat, versuchen immer mehr Anbieter durch die Auflage neuer Fonds Marktanteile zu gewinnen. Zur Abgrenzung gegenüber Mitbewerbern erfolgt dabei oft eine immer stärkere Spezialisierung, die nicht selten dem Grundprinzip einer breiten Mischung und Streuung widerspricht. Die Ausführungen auf makler.de beschränken sich daher auf nachfolgende etablierte Fondsarten:

  • Aktien-, Renten-, Geldmarktfonds
  • Offene Immobilienfonds
  • Vermögensverwaltende Fonds/Mischfonds
  • Dachfonds und Indexfonds
  • Sonstige spezielle Fonds

Offene Investmentvermögen

Chancen und Risiken:

Speziell bei dem Aspekt „Risiko“ muss man zwischen zwei „Gefahrenarten“ einer Geldanlage unterscheiden:

  • Totalverlust, z.B. durch Insolvenz des Anlageunternehmens
  • Negative Rendite der Anlage

Das Risiko des Totalverlustes ist praktisch kaum gegeben. Bei einem Aktienfonds z.B. kann theoretisch eine Aktiengesellschaft in Konkurs gehen und der Aktienwert erheblich sinken. Die Streuung auf viele verschiedene Aktien reduziert das Risiko aber erheblich. Selbst bei einer Insolvenz der Kapitalverwaltungsgesellschaft des Fonds sind Anleger nicht betroffen. Offene Fonds sind per Gesetz sog. Sondervermögen. Die Vermögenswerte des Fonds werden „gesondert“ vom Vermögen der KVG bei einer unabhängigen Depotbank geführt und fallen nicht in die Insolvenzmasse, d.h. sie sind für die Anleger geschützt.
Das tatsächlich zu beachtende Risiko liegt in der Rendite der Anlage. Ist sie negativ, kann der Anlagewert unter das investierte Kapital fallen. Grundsätzlich ist folgende Faustregel zu beachten:
Je höher das Risiko, desto größer sind die Ertragschancen. Je sicherer die Anlage ist, desto geringer sind die Gewinnerwartungen.

Das sollten Sie wissen:

Landläufig herrschen über bestimmte Anlageformen feste Meinungen bzw. Vorurteile. So gelten z.B. Aktien als sehr riskant, festverzinsliche Wertpapier dagegen als sehr sicher. Tatsache aber ist, dass bei einer breit gestreuten Aktienanlage – z.B. über einen Aktienfonds – langfristig über fast alle Phasen positive Ergebnisse erzielt wurden, trotz zwischenzeitlicher Börsenrückgänge. Wer dagegen heute ein festverzinsliches Wertpapier eines etablierten Industriestaates kauft, z.B. eine Bundesanleihe, muss damit rechnen, dass der niedrige Zins nach Abzug von Steuern und Inflation zu einem realen Wertverlust führen kann. Ein erfahrener und qualifizierter Makler kann Ihnen helfen, festgelegte Meinungen ggf. zu korrigieren, um Sie vor Fehlentscheidungen zu bewahren.

Kosten und Rendite:
Die Anlage in einen Fonds ist mit Kosten verbunden, die Ihnen entweder direkt belastet werden oder indirekt auf der Fondsebene selbst anfallen. Ein großer Unterschied zu vielen anderen Anlageformen besteht darin, dass alle relevanten Kosten absolut transparent aufgezeigt werden.

 

Direkte Kosten:

  • Depotgebühr: Zur Verwahrung von Fondsanteilen müssen sie ein Investmentdepot einrichten, entweder bei einer Bank oder der KVG selbst oder auf einer sog. Fondsplattform. Die Höhe der Depotgebühr ist unterschiedlich je nach Anbieter, üblich ist ein Satz im Bereich von 30 € im Jahr.
  • Ausgabeaufschlag: Dies ist ein fester Prozentsatz je nach Fonds, der einmalig von jedem Anlagebetrag als sog. „Eintrittsgeld“ abgezogen wird.

 

Indirekte Kosten:
Fondsverwaltungsvergütung: Die den Fonds führende KVG hat eine Vielzahl an Aufgaben zu erfüllen, von denen einige auch genau gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Vergütung dafür besteht aus einem in den Vertragsbedingungen des Fonds dokumentierten Prozentsatz, der laufend dem gesamten Fondsvermögen entnommen wird.
Depotbankvergütung: Jeder Fonds hat eine Depotbank, bei der die Vermögenswerte des Fonds liegen (Stichwort „Sondervermögen“ zum Schutz der Anleger), und die auch wichtige Kontrollfunktionen übernimmt. Dafür erhält die Depotbank auch laufend einen festen Prozentsatz vom gesamten Fondsvermögen.
Performance-Fee: Manche Fonds zahlen an das Fondsmanagement eine erfolgsabhängige Vergütung, wenn z.B. die Wertentwicklung (Performance) bestimmte vorher definierte Ziele überschreitet.

 

Rendite:
Die Rendite einer Geldanlage bezieht sich immer auf einen bestimmten Zeitraum, also die Frage: Wieviel Prozent Gewinn hat meine Anlage in einem, 3 oder 5 Jahren erwirtschaftet? Bei einem Fonds ist dies sehr einfach zu ermitteln, indem man den Anteilspreis am Zeitpunkt X mit dem Preis am Zeitpunkt Y vergleicht. Der tägliche Anteilspreis errechnet sich aus dem gesamten Fondsvermögen dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile.

Darum wichtig zu beachten: Da die o.g. indirekten Kosten laufend dem Fondsvermögen entnommen werden, sind sie bei der Berechnung der Rendite bereits berücksichtigt. Alle Angaben zu Performance, Rendite oder Wertentwicklung eines Fonds verstehen sich also bereits nach Kosten.

Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Haben Sie einen Überblick über die Tausende angebotener Fonds?
  • Können Sie einschätzen, welches Chancen-/Risikoverhältnis ein bestimmterFonds hat?
  • Wissen Sie, welcheFondsart am besten zu Ihren persönlichen Wünschen und Zielen passt?
  • Haben Sie bereits bestimmte Geldanlagen, die ggf. geprüft oder optimiert werden sollten?
  • Verfügen Sie selbst über das notwendige Fachwissen in der Tiefe, um die Qualität einer Kapitalanlage beurteilen zu können?

Diese Fragen versiert beantworten, Sie professionell begleiten und ein genau für Sie passendes Anlagekonzept gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.
Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zum Thema offene Investmentvermögen. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters und die gesetzlichen Vorgaben im Detail. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Finanzanlage ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.

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