Ganzheitlicher Versicherungsschutz

für Privatschulen, Kitas und Kindergärten

Spezialkonzepte für Privatschulen und Kindergärten

Ganzheitlicher Versicherungsschutz für Privatschulen, Kitas und Kindergärten

Sinn und Zweck eines Versicherungskonzeptes:

Privatschulen und Kindertagesstätten haben ganz individuelle und vor allem sehr vielfältige Anforderungen an Versicherungen. Dazu kommt, dass jede Schule und jeder Kindergarten anders ist. Übliche Standardlösungen sind hier oftmals nicht ausreichend. Gerade Versicherungen für Schulen und Kindertagesstätten sind ein komplexes Thema.

Die Leiter der Einrichtungen wissen, dass sie sie brauchen, stehen aber oft einem schier unüberwindlichen Dschungel an Angeboten, Bedingungen und Gesetzesvorgaben gegenüber. Deshalb ist Transparenz ein wesentlicher Faktor, egal ob bei der Police oder bei der Rechnung. Vorteilhaft ist es, sich hier an einen spezialisierten Makler zu wenden, der die Anforderungen, Sorgen und Nöte von Privatschulen und Kindergärten kennt und idealerweise alles aus einer Hand bietet, egal ob es dabei um intelligente Lösungen beim Thema Vorsorge für Mitarbeiter geht, eine Gebäude- oder Musikinstrumentenversicherung oder um eine Reiseversicherung für Klassenfahrten.

Die wichtigsten Bereiche, die Sie abdecken sollten:

  • Betriebshaftpflicht
  • Vermögensschadenversicherung/D&O-Versicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Inhaltsversicherung

Das kann schnell passieren! Beispiele aus der Praxis:

  • Während des Unterrichts missglückt ein Experiment und ein Schüler wird verletzt, eine vergessene, brennende Kerze verursacht einen Brand oder ein Lehrer verletzt seine Aufsichtspflicht. Plötzlich entstehen so Schadensersatzansprüche gegen die Einrichtung, alle Mitarbeiter und Lehrer, sowie gegen die Eltern und Erziehungsberechtigten.

  • Kleine Fehler in der Verwaltung können schnell große finanzielle Schäden verursachen. Zum Beispiel kann ein Förderantrag, der zu spät eingereicht wird oder unvollständig ist, zur Streichung von Geldern führen. Das wird bei den laufenden, hohen Kosten einer Schule schnell zur finanziellen Katastrophe.

  • Ein Dauerbrenner in allen Schulen und Kindergärten sind kaputte Brillen. Schnell ist der Ärger groß, denn neue Brillen sind leider nicht billig. Aber auch verschwundene Jacken, Sportsachen, Schultaschen oder Fahrkarten sorgen für Unmut bei Kindern und Eltern. Schnell kommt die Frage auf, wer für den Schaden haftet.

  • Im Schulalltag kann es vorkommen, dass Lehrer oder auch Eltern von Schülern ihr privates Fahrzeug im Auftrag der Einrichtung für Dienstfahrten einsetzen. Kommt es bei einer solchen Fahrt zu einem Unfall, so muss der Arbeitgeber oder die Einrichtung – unabhängig von der Schuldfrage – die dabei entstanden Schäden ersetzen.

Darauf sollten Sie achten:

Besonders wichtig ist es, darauf zu achten, dass eine Unterversicherung ausgeschlossen ist. Als Basis für einen Versicherungsvertrag gibt es zwei Möglichkeiten. Viele Sachversicherungen werden an Quadrat- oder Kubikmetern festgemacht. Das bedeutet, dass pro berechnetem Quadratmeter eine Summe X angesetzt wird. Wenn Ihre Einrichtung jedoch teurere Computerarbeitsplätze in den Klassenzimmern oder wertvolle Musikinstrumente besitzt, kann es schnell sein, dass der Wert die Versicherungssumme übersteigt. Einen sichereren Weg bietet hier ein Versicherungsschutz, der sich nach den Schüler- bzw. Kinderzahlen richtet. Erkundigen Sie sich außerdem unbedingt, ob alle Schäden mitversichert sind. Manche Tarife oder Versicherer schließen bestimmte Risiken aus.

Ein weiteres, wichtiges Thema bei Privatschulen ist die betriebliche Altersvorsorge. Die zugrunde liegende Versorgungsordnung muss vom Kultusministerium der Länder genehmigt werden. Achten Sie bei der Wahl eines Versicherungsmaklers daher darauf, dass eine genehmigte Versorgungsordnung vorliegt.

Zu guter Letzt legen wir Ihnen einen persönlichen Ansprechpartner ans Herz. Gerade wenn ein Schadensfall während des laufenden Schul- bzw. Kindergartenbetriebes auftritt, sparen kurze Wege Zeit und Geld.

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