Autoinhaltsversicherung

Wenn Wertvolles mitfährt ...

Autoinhaltsversicherung

Sinn und Zweck einer Autoinhaltsversicherung:

Ein Verkehrsunfall mit einem Firmenwagen kann schnell passieren. Dabei kann es auch sein, dass Sie einfach zur falschen Zeit am falschen Ort waren. Schäden an den Autos werden von der KFZ-Versicherung übernommen. Aber diese ersetzt Ihnen den Schaden nicht, der sich innerhalb Ihres Wagens befindet. Werden Werkzeuge oder Waren in Ihrem Auto zerstört, kann dies hohe Kosten verursachen. Eine Autoinhaltsversicherung sichert diese Güter während des Transports ab.
Die Versicherung ersetzt den Verlust oder die Beschädigung von Waren, Rohstoffen, Ersatzteilen oder Werkzeug. Dabei beschränkt sie sich auf den Werkverkehr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Dies ist die Beförderung von Gütern für Unternehmenszwecke, beispielsweise die Fahrt zum Kunden, also nicht der reine Geschäftszweck „Transport“. Von Bedeutung ist daher die Autoinhaltsversicherung insbesondere für Kleinbetriebe und Handwerker.
Achtung: Der Versicherungsschutz besteht nur bei der Verwendung von Fahrzeugen, die für den Transport der Güter geeignet sind. Weiterhin darf die zulässige Belastung nicht überschritten werden, das Fahrzeug muss amtlich zugelassen sein und der Fahrer einen gültigen Führerschein besitzen.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Gerade Handwerker mit vor-Ort-Leistungen führen oft teure Werkzeuge und Maschinen im Auto mit, von denen der Handwerksbetrieb abhängt
  • Transportiert man vom Kunden bezahlte oder bestellte Materialien zur Endmontage, trägt man die Verantwortung dafür
  • Schutz vor Schäden durch Unfälle beim Transport
  • Abdeckung von Brand,Explosion und Naturereignissen wie z.B. Blitzschlag
  • Absicherung gegen Einbruchdiebstahl oder Diebstahl des Fahrzeugs selbst
  • Abdeckung von Raub und räuberischer Erpressung

Autoinhaltsversicherung

Das kann schnell passieren! Beispiele aus der Praxis:

  • Sie sind Fliesenleger. Auf dem Weg zum Kunden werden Sie in einen Unfall verwickelt. Die Fliesen werden zerstört und sind nicht mehr zu gebrauchen. Die Autoinhaltsversicherung ersetzt Ihnen den Schaden.
  • Ein Auto Ihres Unternehmens steht den ganzen Tag vor Ihrer Firma. Dabei ist es nie länger als eine Stunde unbewacht. Ein Einbrecher bricht Ihr Auto genau in dieser Zeitspanne auf und stiehlt alle darin liegenden Waren.

Darauf sollten Sie achten:

Bei Abschluss einer Autoinhaltsversicherung wird ein bestimmter Wagen versichert. Das schließt ein, dass das Kennzeichen und der Typ angegeben werden müssen. Sollten Sie einen Fahrzeugwechsel vornehmen, müssen Sie dies melden, damit die Versicherung entsprechend geändert werden kann. Andernfalls besteht kein Versicherungsschutz!
Die Autoinhaltsversicherung haftet bei Einbruchdiebstahl nur unter bestimmten Voraussetzungen, die sich aus der Tageszeit bzw. dem Schadensort ergeben. Was hierbei zu beachten ist, kann ein spezialisierter Makler erläutern.Schäden, die durch ungeeignete Verpackungen oder schuldhaft verursachte Unfälle entstehen, sind nicht in der Versicherung eingeschlossen. Dasselbe gilt auch für Bremsschäden, die keine Notbremsung sind.
Sie haben die Möglichkeit den Geltungsbereich der Versicherung zu erweitern. Grundsätzlich besteht nur ein Schutz in Deutschland. Allerdings ist es möglich, den Schutz auf andere Länder zu erweitern. Handelt es sich um einen reinen Transport (kein Werkverkehr) oder werden fremde Fahrzeuge benutzt, kann ergänzend oder alternativ eine Transportversicherung oder eine Frachtführerversicherung ratsam sein.
Der Versicherungsbeitrag setzt sich meist aus dem Jahresumsatz, der Anzahl der Mitarbeiter und Fahrzeuge sowie des Warenwerts des Fahrzeugs zusammen. Auch die Art der Güter kann eine Rolle spielen. Die Versicherungssumme richtet sich in der Regel nach dem Wert der maximalen Ladung. Dies ist aber von Angebot zu Angebot verschieden, neuere Policen bedienen sich Ihres Jahresumsatzes und der Jahreslohnsumme. Ein professioneller Makler hilft Ihnen gerne weiter, die beste Versicherung für Sie zu finden.

Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Haben Sie einen Überblick über die vielfältigen Angebote am Markt?
  • Kommen für Ihren individuellen Fall zusätzliche Versicherungsoptionen in Frage? Ist beispielsweise eine Nachtklausel nötig, oder sollten Sie den Geltungsbereich erweitern?
  • Kommt eine weitere Versicherung für Sie in Frage, die andere Schäden abdeckt als die Autoinhaltsversicherung, z.B. eine Transportversicherung oder Frachtführerversicherung?
  • Können Sie beurteilen, welche Versicherungssumme sinnvoll ist und wie hoch der Beitrag ausfallen sollte?
  • Wissen Sie, wie Sie sich im Schadensfall zu verhalten haben?

Diese Fragen versiert beantworten, Sie im Schadensfall professionell begleiten und einen genau für Sie passenden Versicherungsschutz gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.

Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.

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