Jagdhaftpflichtversicherung

Gute Jäger haben Weitblick

Jagdhafthaftpflichtversicherung

Sinn und Zweck einer Jagdhaftpflichtversicherung:

Da das Führen von Waffen und das Schießen damit eine Gefahr darstellen, bei denen Schäden nicht ausgeschlossen werden können, zählt die Jagdhaftpflichtversicherung in Deutschland zu den Pflichtversicherungen für Personen, die Jagdwaffen besitzen. Sie muss bereits bei Beantragung des Jagdscheins vorliegen. Das Jagdgesetz schreibt vor, dass Jäger für durch sie herbeigeführte Schäden in vollem Umfang haften. Eine Haftpflichtversicherung sichert vor finanziellen Ansprüchen.
Die Versicherung deckt Personen- und Sachschäden ab, die durch die Waffe entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Versicherungsnehmer auf der Jagd befindet, oder ob beispielsweise ein Familienmitglied bei Reinigung der Waffe zu Schaden kommt. Teilweise wird auch fahrlässiges Verhalten übernommen, strafbare Handlungen sind allerdings nicht versichert.
Der Versicherungsschutz gilt nicht lediglich für Jäger, sondern auch für Förster, Jagdveranstalter und -pächter, Jagdfalkner sowie Jagd- und Forstaufseher. Der Besitz von Frettchen, Beizvögeln und Jagdhunden kann durch die Versicherung zusätzlich abgedeckt werden.
Ein wichtiger Aspekt: Mit einer Haftpflichtversicherung verfügen Sie zusätzlich über einen sog. passiven Rechtsschutz. Der Versicherer prüft im ersten Schritt, ob der an Sie gerichtete Schadensersatzanspruch zu hoch bzw. überhaupt berechtigt ist. Falls nicht, wird die Forderung ggf. auch gerichtlich abgewehrt. Der Versicherer trägt hier die Gerichtskosten und Aufwendungen für Anwälte und Gutachter.
Gut zu wissen: Die Laufzeit der Versicherung geht einher mit der Gültigkeit des Jagdscheins. Solange der Schein gültig ist, ist auch die Versicherung erforderlich.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Finanzielle Sicherung von Schadensersatzansprüchen
  • Passiver Rechtsschutz
  • Abdeckung von Personen- und Sachschäden
  • Absicherung von Schäden bei Reinigung, Aufbewahrung und Übungs- oder Preisschießen
  • Abdeckung von fahrlässiger Überschreitung des Waffengebrauchsrechts sowie der Befugnis zum Abschießen von Hunden und Katzen
  • Ggf. Versicherungsschutz für Frettchen, Beizvögel und Jagdhunde
  • Sicherung bei Teilnahme an Jagdhundeprüfungen und Gesellschaftsjagden

 

Photovoltaikversicherung

Das kann schnell passieren! Beispiele aus der Praxis:

  • Sie befinden sich auf einer Treibjagd von Wildschweinen. Als sie Ihre Waffe abfeuern, läuft ein ahnungsloser Spaziergänger vorbei und wird vom Projektil gestreift. Er muss im Krankenhaus behandelt werden.
  • Kinder spielen im Wald und klettern auf Ihren Hochsitz. Allerdings ist eine Sprosse morsch, weshalb ein Kind stürzt und sich das Bein bricht. Die Eltern machen Schadensersatzansprüche geltend.
  • Ihr Jagdhund verfolgt ein Reh. Dieses überquert eine Straße, auf dem zur selben Zeit ein Auto angefahren kommt. Ihr Hund läuft vor das fahrende Auto, das nicht rechtzeitig abbremsen kann. Die Reparaturkosten des Wagens liegen im vierstelligen Bereich.
  • Auf einer Treibjagd fällt einer Ihrer Jagdhunde den Treiber an. Dieser muss operiert werden und verlangt Schadensersatz.

Darauf sollten Sie achten:

Die Deckungssumme der Jagdhaftpflichtversicherung sollte für Sachschäden mindestens 50.000 Euro und für Personenschäden mindestens 500.000 Euro umfassen. Sie variiert bei den unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften und Tarifen. Um eine optimale Deckungssumme zu berechnen, sollten Sie einen erfahrenen Makler konsultieren.
Sie haben die Möglichkeit, Vermögensschäden mitzuversichern. Diese sind nicht im regulären Tarif abgedeckt. Sollten Sie sich dazu entscheiden, Vermögensschäden zu integrieren, empfiehlt sich eine Mindestdeckungssumme von 100.000 Euro.
Bei der Wahl eines geeigneten Versicherungstarifs sollten Sie darauf achten, dass die Versicherungsgesellschaft auf einen Einwand bei fehlendem Verschulden verzichtet. Fehlendes Verschulden liegt vor, wenn Sie zwar einen Schaden verursacht, ihn aber nicht verschuldet haben. Verzichtet der Versicherer nicht darauf, müssen Sie die Kosten im schlimmsten Fall alleine tragen.
Die zusätzliche Absicherung Ihrer Jagdtiere erspart Ihnen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass die Versicherung auch die Abdeckung Ihrer Jagdtiere außerhalb der Jagd festlegt.

Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Haben Sie einen Überblick über die vielfältigen Angebote am Markt?
  • Wissen Sie, wie hoch die Deckungssumme Ihres persönlichen Tarifes ausfallen sollte?
  • Kommt für Sie eine zusätzliche Absicherung von Vermögensschäden in Betracht?
  • Können Sie einschätzen, welcher Tarif den besten Leistungsumfang bietet?
  • Haben Sie die Erfahrung um zu wissen, welcher Anbieter im Schadensfall auch problemlos leistet? Oder mit allen Mitteln versucht, das Problem wieder auf Ihre Schultern abzuwälzen?

Diese Fragen versiert beantworten, Sie im Schadensfall professionell begleiten und einen genau für Sie passenden Versicherungsschutz gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.
Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.

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