Pensionsfonds

Viele gute Mitarbeiter binden und motivieren

Pensionsfonds

Sinn und Zweck eines Pensionsfonds:

Die gesetzliche Rente bietet im Alter nur eine Grundversorgung, die den gewohnten Lebensstandard auf Dauer nicht halten kann. Deshalb ist eine private Vorsorge dringend erforderlich. Eine Möglichkeit ist die betriebliche Altersvorsorge, die der Arbeitgeber einrichtet. Dabei gibt es fünf Durchführungswege zur Auswahl. Der jüngste dieser Wege ist der Pensionsfonds.
Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die für den Zweck der Altersvorsorge für Arbeitnehmer eingerichtet wird. Sie wird meistens in der Form einer Aktiengesellschaft oder eines Pensionsfondsvereins auf Gegenseitigkeit von Unternehmen, Banken oder Versicherungen gegründet. Diese sind gleichzeitig Träger des Pensionsfonds. Er wird, wie Versicherungsunternehmen auch, von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht. Allerdings unterliegt der Pensionsfonds, im Gegensatz zu allen anderen Durchführungsformen, nicht so starken Regulierungen bei der Anlagenform, sodass auch in risikoreichere Anlagen investiert werden kann.
Der Arbeitgeber vereinbart einen Vertrag mit dem Pensionsfonds über die Versorgungsleistung des Arbeitnehmers. Der Pensionsfonds gewährt dem Arbeitnehmer die Auszahlung der Leistung im Versorgungsfall. Somit hat der Arbeitnehmer einen direkten Rechtsanspruch gegen den Pensionsfonds. Die Auszahlung erfolgt mit Erreichen des Rentenalters, bei Invalidität oder Tod. Dabei kann zwischen einer monatlichen Rente oder der Kombination mit einer Einmalzahlung gewählt werden. Allerdings können nur 30 % der Leistung als Kapitalauszahlung erfolgen.Die Beiträge werden entweder als Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer oder durch Leistungszusage vom Arbeitgeber geleistet.
Vorteile des Arbeitgebers: Die betriebliche Altersvorsorge wird ausgelagert, sodass Firmen keine Rückstellungen bilden müssen, die sich negativ auf die Bilanz des Unternehmens auswirken können. Weiterhin minimiertsich das Unternehmensrisiko, da der rechtliche Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Pensionsfonds gilt. Der Beitritt oder die Gründung eines Pensionsfonds ist mit wenig Verwaltungsaufwand verbunden und daher kostengünstig. Trotzdem ist er eine wirksame Variante, um Mitarbeiter zu motivieren und langfristig an dasUnternehmen zu binden. Durch eine Entgeltumwandlung sparen Arbeitgeber Lohnnebenkosten oder können bei Leistungszusage die Beiträge als Betriebskosten steuerlich absetzen.
Vorteile des Arbeitnehmers: Durch die freie Anlage der Beiträge am Kapitalmarkt ist der Pensionsfonds die einzige Durchführungsform der betrieblichen Altersvorsorge, die es dem Arbeitnehmer ermöglicht, einen Gewinn aus einer positiven Entwicklung der Kapitalmärkte zu ziehen. Die Anlage ist auf der anderen Seite jedoch risikoreicher. Bei einer Entgeltumwandlung profitieren Arbeitnehmer gleichzeitig von Steuerersparnissen. Der Pensionsfonds unterliegt der nachgelagerten Steuer. Das bedeutet, dass das Kapital bei Auszahlung zu versteuern ist. Der Steuersatz im Alter fällt jedoch in der Regel niedriger aus.
Wichtig: Der Pensionsfonds ist grundsätzlich nicht kündbar.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Unzureichende gesetzliche Rente
  • Steuerliche Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Unabhängige Einrichtung
  • Kapital kann frei am Markt auch in risikoreichere Anlagen investiert werden
  • Mittel zur langfristigen Mitarbeiterbindung
  • Hohe Rendite für Arbeitnehmer möglich

Darauf sollten Sie achten:

Der Pensionsfonds gehört zu den sicherungspflichtigen Durchführungswegen (Sicherung mindestens Summe der eingezahlten Beiträge) der betrieblichen Altersvorsorge. Deshalb haben Arbeitgeber einen regelmäßigen Beitrag an den Pensions-Sicherungs-Verein zu entrichten. Ist der Pensionsfonds nicht in der Lage die Vorsorge zu leisten, entsteht beim Arbeitgeber eine Nachschusspflicht. Können Unternehmen der Nachschusspflicht nicht nachkommen, tritt der Pensions-Sicherungs-Verein ein.
Hinsichtlich der Beiträge gibt es keine Höchstgrenzen. Deshalb können diese unregelmäßig erfolgen und sich in der Höhe unterscheiden, also z.B. aus jährlichen Sonderzahlungen wie Boni oder Weihnachtsgeld erfolgen. Allerdings ist die steuerliche Vergünstigung mit einem Höchstsatz versehen. Werden Beiträge darüber hinaus gezahlt, werden diese versteuert. Dies kann dazu führen, dass die Leistungen im Alter unterschiedlich besteuert werden. Bei einer Entgeltumwandlung empfiehlt es sich daher meist, die staatlich geförderten Höchstbeiträge zu berücksichtigen.
Zu beachten für den Arbeitnehmer ist das erhöhte Risiko. Durch die Anlage am freien Kapitalmarkt kann keine positive Rendite garantiert werden, was im schlimmsten Fall bedeutet, dass der Versicherte lediglich das eingezahlte Kapital zurückbekommt. Weiterhin ist der Pensionsfonds die einzige Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der dem Arbeitnehmer keine vollständige Kapitalauszahlung ermöglicht wird. Höchstens 30 % des angesparten Kapitals können im Versorgungsfall geleistet werden. Der Rest wird als lebenslange Rente ausbezahlt.
Beim Pensionsfonds ist es möglich, zusätzliche Leistungen in den Vertrag mit aufzunehmen. Dies können beispielsweise eine Erwerbsunfähigkeitsrente oder ein Hinterbliebenenschutz im Todesfall sein.
Bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Unternehmen kann der Arbeitnehmer den Vertrag des Pensionsfonds zu seinem neuen Arbeitnehmer mitnehmen. Es ist auch möglich, die Vorsorge privat weiterzuführen. Ist keine der Optionen möglich, können die Zahlungen auf ruhend gesetzt werden.
Die Vereinbarung über einen Pensionsfonds mit einem Gesellschafter-Geschäftsführer setzt einen positiven Gesellschafterbeschluss voraus. Weiterhin sind Erdienbarkeitsfristen zu beachten.

Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Haben Sie einen Überblick über die vielfältigen Angebote am Markt?
  • Können Sie einschätzen, wie hoch die regelmäßigen Beiträge ausfallen sollten?
  • Lohnt es sich zusätzliche Leistungen mit aufzunehmen?
  • Möchten Sie einen Pensionsfonds für einen Gesellschafter-Geschäftsführer abschließen, sind sich aber nicht sicher, wie Sie dies rechtlich korrekt ausgestalten?
  • Lohnt sich die Implementierung eines Pensionsfonds in Ihrem Unternehmen oder sollten Sie lieber eine andere Durchführungsform wählen?

Diese Fragen versiert beantworten, Sie professionell begleiten und einen genau für Sie passenden Versicherungsschutz gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.
Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Vorsorgeart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Vorsorgeist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.

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