IT-Haftpflicht

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IT- Haftpflichtversicherungen

Sinn und Zweck einer IT-Haftpflichtversicherung:

Im Dezember 2016 wurden Schadensfälle der IT-Haftpflichtversicherung ausgewertet. Das überraschende Ergebnis: Fast 50% aller Schadensfälle waren Vermögensschäden, die durch menschliche Fehler passierten. Ganz egal, ob Sie freiberuflicher Programmierer sind oder Ihr eigenes IT-Unternehmen leiten, Fehler können passieren. Selbst wenn Sie noch so vorsichtig sind, können Sie nicht alle Eventualitäten vorhersehen. Sie haften für Schäden, die Dritten entstehen. Deshalb ist ein individueller Schutz umso wichtiger.

Eine IT-Haftpflichtversicherung deckt echte Vermögensschäden ab, die durch Ihre Tätigkeit oder durch einen Ihrer Mitarbeiter beim Kunden verursacht werden. Je nach Police können auch Personen- und Sachschäden oder Datenverluste und Hackerangriffe mitversichert werden.


Ein wichtiger Aspekt: Mit einer Haftpflichtversicherung verfügen Sie zusätzlich über einen sog. passiven Rechtsschutz. Der Versicherer prüft im ersten Schritt, ob der an Sie gerichtete Schadensersatzanspruch zu hoch bzw. überhaupt berechtigt ist. Falls nicht, wird die Forderung ggf. auch gerichtlich abgewehrt. Der Versicherer trägt hier die Gerichtskosten und Aufwendungen für Anwälte und Gutachter.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Absicherung von Fehlern Ihrerseits oder seitens Ihrer Mitarbeiter
  • Individuell auf Sie und Ihre Tätigkeit zugeschnitten; beispielsweise: Webdesign, IT-Beratung, Datenmanagement, Implementierung von Hardware und Software, Serviceprovider usw.
  • Schutz bei Installations- oder Programmierfehlern
  • Absicherung bei Urheberrechts- oder Lizenzrechtsverletzungen
  • Vorsorge im Fall von Virenübermittlung sowie Datenverlusten
  • Voraussetzung für Gewinnung von Aufträgen (Wettbewerbsfähigkeit!)

IT-Haftpflichtversicherung

Das kann schnell passieren! Beispiele aus der Praxis:

  • Sie richten eine neue Software bei Ihrem Kunden ein. Leider machen Sie einen Fehler und finden die Fehlerquelle nicht. Der Betrieb Ihres Kunden steht still, was einen Schaden in Höhe von 15.000 Euro zur Folge hat.
  • Ein Kunde hat ein Problem mit den Festplatten seines Servers. Einer Ihrer Mitarbeiter kümmert sich darum. Er tauscht mehrere fehlerhafte Festplatten aus, vergisst aber die Daten vorher zu sichern. Ein Schaden von 135.000 Euro entsteht.
  • Ein Mitarbeiter soll eine neue Software für den Server eines Kunden installieren. Er schaltet sich mit seinem Firmennotebook auf das System, woraufhin einige Stunden später der Server ausfällt. Grund ist ein Virus, der vom Notebook Ihres Mitarbeiters auf die Rechner des Kunden gespielt wurde. Der Betrieb steht daraufhin 3 Tage still. Ihr Kunde macht die Beseitigung des Virus sowie Lohnkosten im fünfstelligen Bereich gegen Sie geltend.

Darauf sollten Sie achten:

Die IT-Haftpflichtversicherung ist nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Es ist aber teilweise marktrelevant eine solche Versicherung vorweisen zu können.
Wichtig: Achten Sie darauf, dass die Versicherung Ihre individuellen Tätigkeitsbereiche abdeckt. Andernfalls ist eine Rundum-Versorgung nicht gewährleistet.

Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Haben Sie einen Überblick über die vielfältigen Angebote am Markt?
  • Kennen Sie die optimale Versicherung, die individuell auf Sie zugeschnitten ist?
  • Wissen Sie, welche optionalen Abdeckungen mitversichert sein sollten?
  • Wissen Sie, wie Sie sich im Schadensfall zu verhalten haben?
  • Haben Sie die Erfahrung, um zu wissen, welcher Anbieter im Schadensfall auch problemlos leistet? Oder mit allen Mitteln versucht, das Problem wieder auf Ihre Schultern abzuwälzen?
Diese Fragen versiert beantworten, Sie im Schadensfall professionell begleiten und einen genau für Sie passenden Versicherungsschutz gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.
Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.
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