Veranstalterhaftpflicht

Viel Spaß - viel Verantwortung!

Veranstalterhaftpflichtversicherung

Sinn und Zweck einer Veranstalterhaftpflichtversicherung:

Egal ob Konzerte, Festivals oder andere öffentliche Veranstaltungen: Ein Event benötigt ausreichende Planung. Dabei kann viel passieren , was den Veranstalter in die Pflicht zum Schadensersatz nimmt. Auch bei kleineren Festlichkeiten in einem geschlossenen Teilnehmerkreis, z.B. Firmenevents, können schnell Unfälle eintreten, bei denen sich Menschen ernsthaft verletzen oder dauerhafte körperliche Beeinträchtigungen erleiden. Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung ist unverzichtbar, um im Falle auftretender Schäden abgesichert zu sein. Die Versicherung deckt Personen- und Sachschäden ab, die auf Ihrer Veranstaltung entstehen.
Ein wichtiger Aspekt: Mit einer Haftpflichtversicherung verfügen Sie zusätzlich über einen sog. passiven Rechtsschutz. Der Versicherer prüft im ersten Schritt, ob der an Sie gerichtete Schadensersatzanspruch zu hoch bzw. überhaupt berechtigt ist. Falls nicht, wird die Forderung ggf. auch gerichtlich abgewehrt. Der Versicherer trägt hier die Gerichtskosten und Aufwendungen für Anwälte und Gutachter.
Achtung: Die Kosten werden nur bis zur vereinbarten Deckungssumme übernommen.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Schutz des Eventbetreibers bei Schadensersatzansprüchen
  • Absicherung des Veranstalters sowie aller Helfer
  • Abdeckung der eigentlichen Veranstaltung sowie der Vor- und Nacharbeiten (sofern versichert)

Veranstalterhaftpflichtversicherung

Das kann schnell passieren! Beispiele aus der Praxis:

  • Während der Veranstaltung fällt eine Lautsprecherbox von ihrer Halterung in die Zuschauermenge. Einige Besucher werden verletzt und es entstehen Personenschäden von mehreren Tausend Euro.
  • Beim Aufbau der Bühne stolpert ein Helfer über das Kabel einer E-Gitarre. Die Gitarre fällt aus der Halterung und wird beschädigt. Der Musiker verlangt die Reparatur- und Ersatzkosten.
  • Einen Tag vor der Veranstaltung wird der Hauptkünstler krank. Die Veranstaltung muss kurzfristig abgesagt werden, die anderen Künstler verlangen Ihre Gage, die Zuschauer den Ersatz des Eintrittspreises.

Darauf sollten Sie achten:

Der Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung wird von vielen Vermietern geeigneter Locations vorausgesetzt, damit sie im Schadensfall die Kosten erstattet bekommen. Die Versicherung deckt nicht nur mögliche Sachschäden ab, sondern auch Personenschäden, die, unabhängig von der Größe des Events, schnell passieren können.
Die Versicherungssumme bestimmen Sie selbst. Allerdings wird zu einer Deckung von mindestens 3 Millionen Euro allein für Personenschäden geraten. Faktoren, die Sie bei Ihrer Entscheidung mit einbeziehen sollten, sind Veranstaltungsort und -art, Besucherzahl und eventuelle Risiken (beispielsweise Feuerwerk oder Umweltschäden).
Die Kombination einer Veranstalterhaftpflichtversicherung mit einer Veranstaltungsausfallversicherung ist unter Umständen auch zu bedenken. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit, finanzielle Folgen durch den Komplettausfall der Veranstaltung abzusichern.

Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Haben Sie einen Überblick über die vielfältigen Angebote am Markt?
  • Können Sie beurteilen, welcher Tarif für Sie in Frage kommt? Wie hoch vor allem die Versicherungssumme sein sollte?
  • Können Sie selbst die möglichen Schäden einschätzen, um eine ausreichende Versicherungssumme zu bestimmen?
  • Wissen Sie, wie Sie sich im Schadensfall zu verhalten haben?
  • Kommt für Ihren individuellen Fall eine Kombination mit einer Veranstaltungsausfallversicherung in Frage?
Diese Fragen versiert beantworten, Sie im Schadensfall professionell begleiten und einen genau für Sie passenden Versicherungsschutz gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.
Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.
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