Rechtsschutz

Guter Rat will gut bezahlt werden

Rechtsschutzversicherung

Sinn und Zweck einer Rechtsschutzversicherung:

Einfach gesagt: Recht haben heißt noch lange nicht auch Recht zu bekommen. Wir leben in einem Rechtsstaat, der durch ein umfassendes Rechtssystem die Rechte der Bürger schützen will. Gleichzeitig ist dieses System aber so komplex, dass es für einen juristisch unbedarften Laien praktisch unmöglich ist, ohne anwaltliche Beratung und Begleitung seine Rechte in einem Gerichtsstreit auch durchzusetzen. Neben dem Anwaltshonorar können aber auch weitere Belastungen entstehen, z.B. Gerichtskosten, Zeugengelder und vieles mehr. Dieses finanzielle Risiko kann selbst bei alltäglichen Rechtsstreitigkeiten schnell einige Tausend Euro und mehr ausmachen und führt nicht selten dazu, dass – ohne entsprechende Vorsorge – das eigene Recht auf der Strecke bleibt. Soll Gerechtigkeit tatsächlich am Geld scheitern?
Das Risiko ist aber alltäglich: Eine Analyse des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) hat ergeben, dass rund 60% der Bundesbürger schon einmal mit juristischen Auseinandersetzungen konfrontiert wurden. Die Rechtsschutzversicherungen mussten sich z.B. im Jahr 2012 mit fast 4 Millionen Rechtsschutzfällen beschäftigen – mit steigender Tendenz.
Bitte beachten: Das Thema Rechtsschutzversicherung ist analog unserem Rechtssystem sehr komplex und gliedert sich in viele Teilbereiche auf, die hier nicht im Einzelnen behandelt werden können und sollen. Nur einige Beispiele:

  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Opfer-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Und viele weitere

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Grundlage für die Durchsetzung des eigenen Rechts – unabhängig von den eigenen finanziellen Möglichkeiten
  • Schutz vor unkalkulierbaren finanziellen Folgen eines Rechtstreits
  • Versicherungsschutz für: die gesetzlichen Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zeugengelder, Sachverständigenhonorare, Kosten der Gegenpartei (wenn der Versicherte diese tragen muss), Kosten für Mediationsverfahren.
  • Und nicht selten: Die Kosten des eigenen Anwalts (bei gewonnenem Prozess!), wenn der Gegner zahlungsunfähig ist.

    Rechtsschutzversicherung

    Das kann schnell passieren! Beispiele aus der Praxis*:
    *Quelle: GDV

    • Arbeitsrechtsschutz: Einer Angestellten wurde fristlos gekündigt mit der vorgeschobenen Begründung wiederholter Fehler, die zu Schäden beim Arbeitgeber geführt haben. Der Streitwert wurde vom Gericht auf 10.000 € festgesetzt, das gesamte Kostenrisiko der Kündigungsschutzklage über zwei Instanzen betrug mehr als 7.200 €.
    • Verkehrsrechtsschutz: Nach einem Verkehrsunfall mit offensichtlicher Schuld des Gegners will ein Versicherter Schadensersatz für den Totalschaden an seinem Auto und eine erlittene Verletzung geltend machen. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners will ihm eine 50%ige Mitschuld anlasten. Der Streitwert wird auf 25.000 € festgesetzt, bereits in erster Instanz entstehen Kosten von rund 8.300 €. Bei einer Berufung wären diese Kosten auf über 13.000 € angestiegen, die der Versicherte bei Unterliegen zu 50% hätte selbst tragen müssen.
    • Mieterrechtsschutz: Einer Familie wird vom Vermieter mit der Begründung „Eigenbedarf“ gekündigt. Nach Kenntnis des Versicherten ist diese Begründung unzutreffend und er klagt gegen die Kündigung. Der Vermieter kann im Prozess den Eigenbedarf nachweisen, der Mieter verliert den Prozess. Ohne Rechtsschutzversicherung hätte er die Prozesskosten von über 5.100 € komplett selbst zahlen müssen.

    Darauf sollten Sie achten:

    Die Rechtsschutzversicherung umfasst viele Einzelbereiche. Diese kann man je nach Anbieter einzeln absichern, modular zusammenstellen, oder sich für ein „Gesamtpaket“ entscheiden. Überflüssige Bereiche kosten mehr als benötigt, fehlender Versicherungsschutz kann im Schadensfall teuer werden. Eine genaue Analyse der persönlichen Bedarfssituation ist also unverzichtbar. Zu beachten ist auch, dass entgegen häufiger Annahme bestimmte Vorfälle in der Regel nicht versichert sind, z.B. der Hausbau, das Urheber- und Markenrecht, Teilnahme an Spiel- bzw. Wettverträgen, bestimmte Kapitalanlagen und weitere. Zu berücksichtigen sind auch Wartezeiten (erst nach Ablauf besteht Versicherungsschutz), mögliche Selbstbehalte (verbleibendes eigenes Risiko) und auch die Frage, auf wen sich der Versicherungsschutz bezieht (Ehe- bzw. Lebenspartner, Kinder usw.).
    In einem konkreten Streitfall sollte der erste Schritt der Kontakt zu seinem Rechtsschutzversicherer (ggf. mit Unterstützung des Maklers) sein. Dieser prüft den Vorfall und bestätigt dann ggf. den Versicherungsschutz (Deckungszusage). Zudem informiert er über das mögliche verbleibende eigene Risiko, die weitere Vorgehensweise und kann auf Wunsch auch einen geeigneten Anwalt empfehlen. Eigenmächtiges übereiltes Vorgehen kann den Versicherungsschutz gefährden!

    Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

    • Haben Sie einen Überblick über die vielfältigen Angebote am Markt?
    • Wissen Sie, welche einzelnen Risiken über eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden können und welche davon für Sie persönlich Sinn machen?
    • Kennen Sie die Unterschiede im Leistungsumfang der einzelnen Anbieter im Detail und können Sie selbst beurteilen, was davon für Sie wichtig ist oder nicht?
    • Woliegen die Unterschiede zwischen etwas teureren „Top-Tarifen“ und preiswerteren Standardangeboten und welche Bedeutung haben diese Mehr- oder Minderleistungen im konkreten Schadensfall?
    Diese Fragen versiert beantworten, Sie im Schadensfall professionell begleiten und einen genau für Sie passenden Versicherungsschutz gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.
    Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.

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