Genossenschaftsanteile

Gemeinschaftlich - gleichberechtigt

Genossenschaftsanteile

Das Grundprinzip dieser Vermögensanlagekategorie

Eine Genossenschaft ist der Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen zu einem gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb, der das Ziel hat, seine Mitglieder in sozialer, kultureller oder wirtschaftlicher Hinsicht zu fördern. Rechtsform ist die eingetragene Genossenschaft (e. G. oder eG), die damit Ähnlichkeit zu einem eingetragenen Verein hat, der aber wiederum keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt. Vereinfacht gesagt ist eine Genossenschaft eine Mischung aus Kapitalgesellschaft und Verein. Die bekanntesten (und auch mit den höchsten Mitgliederzahlen) Ausprägungen sind Genossenschaftsbanken und Wohnungsbaugenossenschaften.  Speziell bei Baugenossenschaften ist die Mitgliedschaft und Beteiligung fast immer Voraussetzung, um ein Objekt der Genossenschaft beziehen zu können. Da die Rückzahlung erst bei Auszug erfolgt, ähnelt der Genossenschaftsanteil hier einer Kaution.
Neben dem Förderungsprinzip liegen die Grundsätze der Genossenschaft in der Selbsthilfe, der Selbstverantwortung, der Selbstverwaltung und der hohen Identifikation, d.h. Mitglieder sind in der Regel sowohl Geschäftspartner (Abnehmer, Kunden, Lieferanten usw.) als auch Eigenkapitalgeber.
Die rechtlichen Grundlagen der Genossenschaft sind im Genossenschaftsgesetz definiert. Genossenschaften müssen z.B. im Genossenschaftsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen sein. Vorgeschriebene Gremien sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und entweder die Generalversammlung oder die Vertreterversammlung.

Sinn und Zweck von Genossenschaftsanteilen:

Mit dem Erwerb von Anteilen wird man Mitglied in der jeweiligen Genossenschaft. Ursprungsidee war es, dass die Mitglieder aus einem gemeinsamen Geschäftsbereich kommen und jetzt von der Stärke der Gemeinschaft profitieren, sich aber auch aktiv einbringen. Der Erwerb von Anteilen soll das Engagement und die Bindung stärken. Im Gegenzug sind die Mitglieder am Geschäftsergebnis über eine Dividendenzahlung beteiligt, die gerade in Niedrigzinsphasen über der Verzinsung üblicher Bankprodukte liegen kann.
Wer sich z.B. an einer Bank beteiligen will, kann dies bei einer AG über den Kauf von Aktien tun. Über Kursgewinne und Dividendenzahlungen können – bei gutem Verlauf – überdurchschnittliche Renditen erzielt werden. Volks- und Raiffeisenbanken bieten eine Beteiligung über den Erwerb von Genossenschaftsanteilen an. Die Erträge sind zwar moderater, dafür ist die Regulierung einer Genossenschaft aber erheblich strenger und transparenter als die einer Aktiengesellschaft.

 

Genossenschaftsanteile

Das sollten Sie wissen:

Genossenschaftsanteile sind als längerfristiges unternehmerisches Engagement gedacht. Dementsprechend gelten meist auch lange Kündigungsfristen. Und: Würden Auszahlungen das festgelegte Mindestkapital unterschreiten lassen, können sie auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden. Je nach Genossenschaftsvertrag haften Mitglieder bei einer Insolvenz auch über das eingebrachte Kapital hinaus mit ihrem Privatvermögen. Die prognostizierte Dividendenzahlung ist zudem vom wirtschaftlichen Erfolg abhängig und kann daher reduziert oder ganz ausgesetzt werden.
Der Erwerb von Anteilen an Baugenossenschaften kann auch über das KfW-Wohneigentumsprogramm zu 100% mit einem niedrigen Zins und tilgungsfreien Jahren finanziert werden. Aber es gilt: Jedes Wirtschaftsunternehmen kann insolvent werden, der zurückzuzahlende Kredit bleibt.
Andere geförderte Erwerbsmöglichkeiten sind die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen (ggf. mit staatlicher Sparförderung) und Bausparverträge, ggf. unter Nutzung der Wohnungsbauprämie.

Darauf sollten Sie achten:

Genossenschaften sind Wirtschaftsunternehmen und daher vor einer Beteiligung zu prüfen. Hierfür dienen insbesondere bei neugegründeten Genossenschaften Belege über die Erfahrung, Fachkenntnisse und Expertise der Geschäftsführung, sowie Protokolle der letzten Mitglieder- und Vertreterversammlungen. Bei etablierten und schon länger am Markt tätigen Unternehmen sollte ein Blick in die Bilanzen der letzten Jahre gerichtet werden.
Wie bereits ausgeführt kann eine Mitgliedschaft auch zu einer Haftung mit ggf. Nachschusspflicht führen. Wer dieses Risiko ausschließen will, sollte darauf achten, dass in der Satzung der eG die Nachschusspflicht im Fall einer Insolvenz ausgeschlossen ist.
Neben den klassischen Branchen Banken und Wohnungsbau gibt es mittlerweile Genossenschaften aus den verschiedensten Wirtschaftsbereichen, z.B. Großhandel, Landwirtschaft Dienstleistungen, Kleingewerbe (z.B. Gastronomie), Gesundheitswesen, Massenmedien, Energieversorgung und viele mehr. Das Genossenschaftsprinzip hat auch dazu geführt, dass die Insolvenzquote bei Genossenschaften im Vergleich zu anderen Unternehmensformen sehr gering ist. Trotzdem hat es auch hier schon Pleiten mit Verlusten auf Anlegerseite gegeben. Einen 100%igen Schutz gibt es nicht. Wichtige Sicherheitsfaktoren sind eine große Mitgliederzahl, eine professionelle Geschäftsführung, und eine fachkundige Kontrolle durch geeignete Aufsichtsräte. Hier sollte ggf. darauf geachtet werden, dass zwischen Geschäftsleitung und Kontrollorganen keine anderweitigen geschäftlichen Beziehungen bestehen.

Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Können Sie selbst aus der Vielzahl an Branchen die für Sie passende Genossenschaft herausfinden?
  • Sind die Prognosen hinsichtlich Geschäftsentwicklungtatsächlich plausibel?
  • Können Sie die Leistungsfähigkeit und Seriosität von Geschäftsleitung und Kontrollorganen beurteilen?
  • Sind Anteile an Genossenschaften als Vermögensanlage für Sie überhaupt geeignet?

Diese Fragen versiert beantworten, Sie professionell begleiten und ein genau für Sie passendes Anlagekonzept gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.
Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu bestimmten Anlagearten. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters und die gesetzlichen Vorgaben im Detail. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Finanzanlage ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.

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