Hausratversicherung

Alles was mir lieb und teuer ist ...

Hausratversicherung

Sinn und Zweck einer Hausratversicherung:

Im Laufe der Jahre hat man sich aus seinem Arbeitseinkommen sukzessive einen „Hausrat“ angeschafft. Neben praktischen Gegenständen oft auch echte „Werte“, die viel gekostet haben und auch eine emotionale Bedeutung haben. Bei einer eigenen Bewertung des Hausrats – und damit der Frage, ob es sich lohnt, ihn zu versichern – begeht man oft folgenden Fehler: „Der Fernseher ist nicht mehr auf dem neuesten Stand, das Geschirr ist schon etwas abgenutzt, der Couchgarnitur sieht man die jahrelange Nutzung schon an.“ Also in der Summe kein großer Wert! Das Problem: Nach einem Schadenfall, z.B. einem Wohnungsbrand, müssen all diese Gegenstände neu gekauft werden! Tipp: Erstellen Sie einfach mal eine Liste aller zum Hausrat gehörenden Gegenstände mit dem Preis, den Sie für einen erneuten Kauf dafür zahlen müssten. Können Sie sich dies leisten? Wieviel Ihrer Ersparnisse müssten dafür verbraucht werden? Wollen Sie nach einem solchen Schadensfall auf Ihre gewohnte Lebensqualität verzichten?
Und nicht zu vergessen: Häufig entstehen bei typischen Leistungsfällen auch Schäden, die repariert werden müssen. Also erhebliche Kosten zusätzlich zur Neuanschaffung des Hausrats.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Wiederbeschaffung des zerstörten oder entwendeten Hausrats
  • Reparatur von Schäden
  • Schutz bei Brand, Explosion, Implosion und direktem Blitzschlag
  • Schutz bei Raub, Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch
  • Schutz bei Schäden durch Leitungswasser, Sturm und Hagel

    Hausratversicherung

    Das kann schnell passieren! Beispiele aus der Praxis:

    • Einbruch! Ein praktisches Beispiel muss nicht geschildert werden, die Bedeutung beweist die Statistik: Im Jahr 2015 gab es fast 170.000 Einbrüche in Deutschland, rund 10% mehr als in 2014, d.h. alle 3 Minuten erfolgte ein Einbruch. Der Gesamtschaden belief sich auf rund 440 Mio. €. In 42% aller Fälle wurden auch Wohnungen verwüstet, ein klares Argument für den Schutz gegen Vandalismus.
    • Ein Sturm (Denken Sie an die Zunahme extremer Wetterverhältnisse in den letzten Jahren!) deckt das Hausdach ab. Regen und Hagel gelangen in das Gebäude und zerstören Einrichtungsgegenstände.
    • Das defekte Elektrogerät (Fernseher, Bügeleisen usw.) verursacht einen Wohnungsbrand.
    • Die Zuleitung Ihrer Spül- oder Waschmaschine wird leck und setzt die ganze Wohnung unter Wasser. Achtung: Wenn dadurch auch Wohnungen und Mobiliar von Nachbarn beschädigt werden, ist das kein Fall für die Hausratversicherung. Den an Sie gerichteten Schadensersatz kann nur die wichtige Privathaftpflichtversicherung abdecken.

    Darauf sollten Sie achten:

    Auch bei der Hausratversicherung liegt einer der wichtigsten Aspekte in der ausreichenden Höhe der Versicherungssumme. Wird im Schadensfall z.B. festgestellt, dass die Versicherungssumme nur 50% des tatsächlichen Neuwertes des Hausrats beträgt, liegt eine Unterversicherung vor. Die Leistung des Versicherers beträgt dann auch nur die Hälfte des entstandenen Schadens. Die optimale Vorgehensweise ist eine eigene Aufstellung aller Gegenstände zum aktuellen Wiederbeschaffungspreis. Alternativ bieten viele Versicherer den sog. Unterversicherungsverzicht an, wenn pro Quadratmeter Wohnfläche eine versicherte Summe von 600 bis 700 € angesetzt wird. Trotzdem ist zu beachten, dass maximal bis zur Höhe der errechneten Versicherungssumme gezahlt wird. Besitzen Sie eine Reihe sehr hochwertiger Hausratgegenstände, sollten Sie die Versicherungssumme entsprechend nach oben anpassen.
    Wichtig: Je nach Versicherer und Tarif sind bestimmte Risiken nicht mitversichert. Entsprechend Ihren individuellen Gegebenheiten (besonderer Wert) sollte hierfür ein zusätzlicher Schutz vereinbart werden. Beispiele:

    • Glasbruch: Haben Sie besonders teure Verglasungen an Möbeln oder einen verglasten Wintergarten, sollten Sie den Schutz gegen Glasbruch zusätzlich vereinbaren.
    • Fahrräder: Teure Fahrräder sollten separat versichert werden. Hier zu beachten ist, wann, wo und unter welchen Bedingungen Versicherungsschutz besteht.
    • Elementarschäden: Oft sind Elementarschäden, die z.B. durch Lawinen oder Überschwemmungen entstehen, nicht versichert. Prüfen Sie, ob Schutz gegen diese Risiken für Sie wichtig ist.
    • Überspannungsschäden: Die direkten Folgen eines Blitzschlages sind in der Regel versichert. Es kann aber auch zu Überspannungsschäden an teuren Elektrogeräten kommen, die ggf. zusätzlich versichert werden sollten.
    • Grobe Fahrlässigkeit: Ein für Sie verständliches „menschliches Versehen“ kann ggf. als grobe Fahrlässigkeit eingestuft werden und dazu führen, dass der Versicherer nicht leistet. Gegen dieses Risiko können Sie sich je nach Tarif zusätzlich versichern.

    Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

    • Haben Sie einen Überblick über die vielfältigen Angebote am Markt?
    • Finden Sie möglicherweise gefährliche „Lücken“ im Bedingungswerk eines Versicherers?
    • Haben Sie die Erfahrung um zu wissen, welcher Anbieter im Schadensfall auch problemlos leistet? Oder mit allen Mitteln versucht, das Problem wieder auf Ihre Schultern abzuwälzen?
    • Können Sie selbst beurteilen, ob für alles, was Ihnen „lieb und teuer“ ist, auch ausreichender Versicherungsschutz besteht?
    • Kennen Sie die „Fallstricke“ im Rahmen einer Schadensmeldung, die nicht selten aus Unkenntnis zu Problemen bei der Schadensregulierung führen?

    Diese Fragen versiert beantworten, Sie im Schadensfall professionell begleiten und einen genau für Sie passenden Versicherungsschutz gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.

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    Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.

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