Gesetzliche Krankenversicherung

Für alle gleich? Der Unterschied steckt im Detail!

Gesetzliche Krankenversicherung

Sinn und Zweck einer gesetzlichen Krankenversicherung:

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine Pflichtversicherung in Deutschland und zentraler Baustein des Gesundheitssystems. Sie bildet den ältesten Bestandteil des Sozialversicherungssystems. Arbeitnehmer, deren Jahresgehalt unter der Pflichtversicherungsgrenze liegt, sind in der GKV pflichtversichert. Das Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherungen beruht auf Solidarität. Danach hat jeder Versicherte den Anspruch auf alle notwendigen Behandlungen. Dabei spielen weder die Höhe des monatlichen Beitrags noch das Einkommen eine Rolle. Das Leistungsniveau der gesetzlichen Kassen ist wie folgt definiert: Ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich und auf das Maß des Notwendigen beschränkt.

Zu beachten: Familienmitglieder können kostenfrei mitversichert werden.
Zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen gehören der Erhalt und die Wiederherstellung der Gesundheit sowie die Verbesserung des Gesundheitszustands. Dies umfasst auch die Beratung, Aufklärung und die Förderung einer gesunden Lebensweise. Dadurch werden die Gesundheitsförderung, Prävention, Krankenbehandlung und Rehabilitation abgedeckt.
Du hast die freie Wahl, bei welcher Krankenkasse du dich versichern möchtest. Rund 95% der Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben, aber es gibt individuelle Zusatzleistungen, die bei jeder Kasse unterschiedlich sind. Hier gilt es zu prüfen, welche davon für dich von Bedeutung sind und einen möglichen Kassenwechsel empfehlen. Auch bei den Zusatzbeiträgen, die 2015 eingeführt wurden, gibt es Unterschiede.


Grundsätzlich richtet sich der monatliche Versicherungsbeitrag nicht nach dem persönlichen Krankheitsrisiko, wie bei der privaten Krankenversicherung, sondern nach deinem Einkommen. Vereinfacht gesagt: Um das Solidaritätsprinzip zu erfüllen, zahlen Besserverdiener mehr, um auch Geringverdienern eine adäquate Versorgung im Krankheitsfall zu gewährleisten. Dabei trägst du die Hälfte des Versicherungsbeitrags selbst, die andere Hälfte trägt dein Arbeitgeber. Der individuelle Zusatzbeitrag je Kasse ist vom Versicherten alleine zu tragen.


Gut zu wissen: Sobald du den Tatbestand der Versicherungspflicht erfüllst, also beispielsweise eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen hast, kannst du die Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen, auch wenn noch keine Beiträge gezahlt wurden.

Die wesentlichen Elemente dieser Vorsorge:

  • Absicherung finanzieller Krankheitsrisiken
  • Leistungen zur Prävention von Krankheiten und Selbsthilfe
  • Früherkennung von Krankheiten durch regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen möglich
  • Finanzielle Absicherung bei Krankheit: Übernahme der Kosten für Behandlung, Arzneimittelversorgung, häusliche Krankenpflege und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Zahlung von Krankengeld nach sechswöchiger Krankheit
  • Leistungen rund um Schwangerschaft und Mutterschaft

Darauf solltest du bei der gesetzlichen Krankenversicherung achten:

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen werden von einigen Kassen über spezielle Wahltarife auch Wahlleistungen angeboten, die über das übliche Niveau hinausgehen. Diese haben dafür i.d.R. auch eine längere Bindungsfrist.
Ab dem 15. Lebensjahr bist du handlungsfähig und können sich eine Krankenkasse aussuchen. Du hast grundsätzlich die Wahl zwischen

  • Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), die sich auf bestimmte Regionen beschränken
  • Betriebskrankenkassen (BKK), die von Arbeitgebern mit mindestens 1000 Beschäftigten gegründet werden können
  • Ersatzkassen (EK), die durch Selbstorganisation freier Versicherter entstanden sind
  • Innungskrankenkassen (IKK), die von Handwerksinnungen mit mindestens 1000 Versicherungspflichtigen gegründet werden können
  • Knappschaft (KBS), die ursprünglich für Arbeitnehmer im Bergbau gegründet wurde
  • Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK), die Landwirten und ihren Familien vorbehalten ist

Familienversicherte und Bezieher von Sozialhilfe sind von der Wahlfreiheit ausgeschlossen.
Hast du dich für eine Krankenkasse entschieden, bist du für eineinhalb Jahre an diese gebunden. Möchtest du die Krankenkasse wechseln, ist dies mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich. Erhebt die Kasse einen Zusatzbeitrag oder nimmt eine allgemeine Beitragserhöhung vor, kannst du von deinem Sonderkündigungsrecht mit verkürzter Kündigungsfrist Gebrauch machen.


Bist du nicht pflichtversichert und möchtest dich freiwillig gesetzlich versichern, werden neben deinem Einkommen auch erwirtschafteter Gewinn sowie Einnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung zur Berechnung des Versicherungsbeitrags herangezogen. Bist du selbstständig und erhältst einen Gründungszuschuss, wird dieser ebenfalls berücksichtigt.


Die gesetzliche Krankenversicherung trägt in den meisten Fällen nicht die vollen Kosten. Eine Selbstbeteiligung ist nötig beim Kauf von Arznei-, Verband- und Heilmitteln, bei jeglicher Form von Zahnersatz, bei stationären Maßnahmen, wie einer Krankenhausbehandlung und anschließender Rehabilitation sowie bei häuslicher Krankenpflege.

Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Hast du einen Überblick über die unterschiedlichen Angebote gesetzlicher Kassen?
  • Kannst du einschätzen, ob ein Wechsel von der GKV in die private Krankenversicherung für dich möglich und sinnvoll ist?
  • Weißt du, welche Wahltarife für dich individuell sinnvoll sind und wie du damit Geld sparen oder eine bessere Versorgung erzielen können?
  • Kennst du die Unterschiede der einzelnen gesetzlichen Kassen hinsichtlich Leistung und Beitrag?
  • Weißt du, wie ein evtl. empfehlenswerter Kassenwechsel formal abläuft?
  • Möchtest du dich freiwillig gesetzlich versichern und suchst nach einem Versicherer, der dir optimalen Schutz bietet und zugleich nicht zu teuer wird?

Diese Fragen versiert beantworten, dich professionell begleiten und einen genau für dich passenden Versicherungsschutz gestalten kann nur ein spezialisierter Versicherungsmakler.


Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.

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