Transportversicherung

Auf dem Weg kann viel passieren

Transportversicherung

Sinn und Zweck einer Transportversicherung:

Beim Transport von Waren kann es schnell passieren, dass diese beschädigt werden. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern regelmäßig auch mit erheblichen Kosten verbunden. Eine Transportversicherung schützt vor finanziellen Folgen, wenn Waren auf dem Transportweg beschädigt werden oder verloren gehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Güter mit eigenen oder fremden Transportmitteln befördert werden.
Wichtig: Beauftragen Sie einen Dritten mit dem Transport Ihres Eigentums, leistet dessen Frachtführerversicherung ggf. nur einen Teil des tatsächlichen Wertes. Die Transportversicherung kommt für die oft erhebliche Differenz auf.
Die Transportversicherung schützt Ihre Waren auf dem gesamten Transportweg, von der Beladung bis zur Entladung. Die meisten Versicherer gewähren Ihren Schutz unabhängig vom Transportweg, das heißt, auch der Luft- und Seeweg sind abgedeckt.
Die Versicherung ersetzt Ihnen den finanziellen Schaden, der Ihnen entsteht. Beispielsweise werden die Reparaturkosten erstattet oder die Kosten für Zwischenlagerung und Umladung übernommen. Bei einem Totalschaden oder Gesamtverlust der Ware wird der Warenwert bis zur Deckungssumme erstattet.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Schutz vor Schäden durch Unfälle beim Transport oder beim Be- und Entladen
  • Absicherung gegen Einbruchdiebstahl und Diebstahl des Fahrzeugs
  • Kostenerstattung bei Ladungsbrand
  • Versicherungsschutz auf dem Land-, Luft- und Seeweg
  • Schließen der Deckungslücke einer Frachtführerversicherung

    Transportversicherung

    Das kann schnell passieren! Beispiele aus der Praxis:

    • Sie sind mit zerbrechlichen Waren für einen Kunden unterwegs. Auf der Fahrt ereignet sich ein Auffahrunfall. Die Waren sind trotz vorschriftmäßiger Transportsicherungbeschädigt, sodass Sie diese nicht mehr liefern können.
    • Auf einer Transportfahrt zu Ihrem Kunden machen Sie Halt an einer Raststätte. Obwohl Sie das Fahrzeug verriegelten, ist es unauffindbar, als Sie zurückkommen. Der Schaden des Diebstahls der transportierten Waren wird von der Versicherung übernommen.
    • Sie sind Zulieferer für einen Fliesenbetrieb. Beim Entladen der Fliesen brechen einige Pakete, sodass sie unbrauchbar sind. Die Versicherung übernimmt den Schaden.

    Darauf sollten Sie achten:

    Sie können die Transportversicherung pauschal für Ihren gesamten Transportverkehr oder auch individuell für bestimmte Transporte abschließen. Dabei können Sie selbst bestimmen, ob die Versicherung deutschland-, europa- oder weltweit greift.
    Die Deckungssumme richtet sich nach dem Wert der Ladung, den Gefahren des Transports, der Transportart und dem Bestimmungsort der Ladung. Oftmals wird eine Grenze vereinbart, bis zu welcher der Versicherer leistet.
    Eine Transportversicherung ist eine erweiterte Frachtführerversicherung, da sie die Lücke zwischen der gesetzlichen Regelung und dem Warenwert schließt. Sie ist aber nicht für jedes Unternehmen sinnvoll. Manchmal kann eine Inhalts- oder Inventarversicherung besser geeignet sein. Lassen Sie sich von einem professionellen Makler beraten, um Ihrer Bedarfssituation gerecht zu werden.

    Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

    • Haben Sie einen Überblick über die vielfältigen Angebote am Markt?
    • Wissen Sie, ob eine Transportversicherung für Ihr Unternehmen sinnvoll ist? Oder kommt für Ihren individuellen Fall eine andere Versicherung in Betracht?
    • Lohnt es sich für Sie eine Pauschalversicherung abzuschließen oder ist es ausreichend einzelne Transporte zu versichern?
    • Wissen Sie, wie Sie sich im Schadensfall zu verhalten haben?
    Diese Fragen versiert beantworten, Sie im Schadensfall professionell begleiten und einen genau für Sie passenden Versicherungsschutz gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.
    Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.
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