Elementarschadenversicherung
Sinn und Zweck einer Elementarschadenversicherung:
Immobilienbesitzer und Mieter sichern das Gebäude und den Hausrat typischerweise über eine Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung ab. Übersehen wird dabei nicht selten, dass in diesen Versicherungsarten bestimmte Risiken durch das „Wirken der Natur“ nicht abgedeckt sind. Dazu gehören:
- Überschwemmung
- Rückstau
- Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsche, Erdfall
- Lawinen und Schneedruck
- Vulkanausbrüche
Oft besteht die Meinung, dass diese Risiken nur durch Naturkatastrophen entstehen, die hierzulande sehr selten auftreten. Hier sollte man sich z.B. nur an die immer häufiger eingetretenen Überschwemmungen in den letzten Jahren in den verschiedensten Regionen Deutschlands erinnern. Oder eine unangenehme aber faktisch festgestellte Tatsache vor Augen führen: Durch den Klimawandel verändert sich unser Wetter und führt immer häufiger zu extremen Witterungsverhältnissen, wie wir sie früher in Deutschland nicht kannten. Denken Sie z.B. auch an die zunehmenden Erdbebenkatastrophen und Überschwemmungen in Italien. Nicht wenige Gefahren kommen immer näher. Besonders zu beachten bei diesen Risiken: Die entstehenden Schäden bewegen sich typischerweise in einer Größenordnung, die selbst aus eigenen Mitteln kaum zu finanzieren sind.
Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:
- Schutz vor Naturgewalten, die nicht über eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt sind
- Zunehmende Häufigkeit von Elementarschäden durch den Klimawandel.
- Die typischen Schadenshöhen sind kaum selbst zu tragen und bedrohen die gesamte Existenz.
- Bei Naturkatastrophen werden oft staatliche Hilfsfonds eingerichtet. Leistungen daraus können verweigert werden, wenn der Geschädigte keine Vorsorge getroffen hat, obwohl eine Elementarschadenversicherung möglich gewesen wäre. Pflicht zur Eigenvorsorge!
Das kann schnell passieren! Beispiele aus der Praxis:
- Überschwemmung: Heftige Regenfälle lassen nahegelegene Seen oder Flüsse über die Ufer treten und führen zu Überschwemmungen. Neben Schäden am Gebäude (Kosten für Trocknung) und zerstörtem Hausrat treiben häufig die damit einhergehenden Verunreinigungen (Schlamm, ausgetretenes Öl, Abwasser usw.) die Kosten der Wiederinstandsetzung extrem in die Höhe.
- Rückstau: Extremer Starkregen führt zu Wassermengen, die über die Kanalisation nicht mehr abgeführt werden können. Es entsteht ein so hoher Wasserdruck, dass Wasser über die Ableitungsrohre ins Haus gedrückt wird.
- Schneelast: Tagelanger Schneefall führt zu einer Gewichtsbelastung, die z.B. ein Garagendach zum Einsturz bringt.
- Erdrutsch: Durch andauernde Regenfälle in Kombination mit anderen Faktoren (z.B. Erosion durch Wind; Rodung von haltgebenden Bäumen usw.) verliert der Boden an Hanglagen seine Festigkeit. Hier entsteht meist ein Totalschaden an Gebäuden.
Darauf sollten Sie achten:
Grundsätzlich gilt es zu prüfen, ob ein Versicherungsschutz und die damit einhergehenden Kosten überhaupt Sinn machen. Hier sollte man aber auch einen kritischen Blick in die Zukunft richten. Der fortschreitende Klimawandel wird nach einhelliger Expertenmeinung zu immer extremeren Wetterverhältnissen führen, die auch Regionen bedrohen werden, die bislang davon verschont waren. Mit dem Abschluss der Versicherung selbst ist es aber auch nicht getan. Fast immer sind Obliegenheiten zu beachten, die bei Nichterfüllung den Versicherungsschutz gefährden. Beispiele: Einbau von Rückstauklappen, erhöhte Lagerung von Hausrat im Keller, Freihalten von Abflussrohren und einige mehr. Ebenso wichtig: Bestimmte Naturereignisse sind nicht versichert, z.B. Sturmfluten, Ansteigen von Grundwasser, Eindringen von Regenwasser in Tiefgaragen oder Erdrutsche, Erdbeben, Erdsenkungen, die nicht naturbedingt sind. Eine Elementarschadenversicherung kann in der Regel auch nur in Kombination mit oder als Ergänzung zu einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.
Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:
- Haben Sie einen Überblick über die vielfältigen Angebote am Markt?
- Sind Sie in der Lage, die Bedingungen verschiedener Versicherer hinsichtlich zu erfüllender Obliegenheiten oder auch Ausschlüssen zu prüfen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden?
- Je nach Versicherer kann es in bestimmten Regionen große Unterschiede bei den Prämien, aber auch bei Selbstbehalten und Wartezeiten geben. Welcher Anbieter hat das für Sie geeignete Verhältnis von Prämie zu Versicherungsschutz.
- In Gefahrenregionen bieten manche Versicherer überhaupt keinen Schutz an oder nur mit hohen Prämienaufschlägen. Helfen kann hier nur ein erfahrener Berater mit entsprechendem Marktüberblick.
- Passt die Elementarschadenversicherung zu der bestehenden Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung?
Diese Fragen versiert beantworten, Sie im Schadensfall professionell begleiten und einen genau für Sie passenden Versicherungsschutz gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.
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Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.