D & O Haftpflicht

Auch Chefs leisten sich mal einen Fehlgriff

D & O Haftpflichtversicherung

Sinn und Zweck einer D&O-Haftpflichtversicherung:

Eine führende Position in einem Unternehmen inne zu haben, bedeutet eine Menge Verantwortung zu tragen. Ein Teil dieser Verantwortung besteht in der Haftung für Schäden, die dem Unternehmen durch Fehlentscheidungen der Führungskräfte entstehen. Manager haften dabei unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen. Dies kann existenzbedrohend sein!
Eine Directors&Officers-Haftpflichtversicherung bietet Ihrem Unternehmen den Vorteil, dass die Manager ihrer Kernaufgabe nachgehen können: Strategische Entscheidungen mit weitreichenden Konsequenzen treffen, auch wenn trotz sorgfältiger Prüfung das Ergebnis nicht zu 100% vorhersehbar ist. Denn sie können darauf vertrauen, dass bei einer Fehlentscheidung die Versicherung für sie einsteht. Dies ist auch ein wichtiges Argument als Arbeitgeber bei der Gewinnung qualifizierter Führungskräfte. Weiterhin bietet diese spezielle Form der Vermögensschadenhaftpflicht dem Unternehmen selbst Sicherheit, da im Schadensfall hohe Summen von den verantwortlichen Managern oftmals nicht getragen werden können und das Unternehmen selbst belasten.
Beachten Sie: Die D&O-Haftpflichtversicherung ist relevant für Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Beiräte und Manager von Privatunternehmen, Kapitalgesellschaften, Vereinen sowie Stiftungen. Selbstverständlich können diese auch selbstständig eine Versicherung abschließen.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Persönliche Absicherung von Führungskräften
  • Schutz des Unternehmens bei uneinbringbaren Forderungen gegen den Manager aus dem Innenverhältnis.
  • Schutz gegen Forderungen Dritter aus dem Außenverhältnis
  • Grundlage für Entscheidungsfähigkeit von Managern
  • Gesamtschuldnerische Haftung für Fehler einer einzelnen Führungskraft

D&O Haftpflichtversicherung

Das kann schnell passieren! Beispiele aus der Praxis:

  • Ein Manager Ihres Unternehmens vertraut auf die Bonität einer Ihrer Kunden. Nachdem die Leistung erfolgt ist, stellt sich heraus, dass dieser die finanzielle Gegenleistung nicht erbringen kann. Ihnen entsteht ein Schaden von mehreren Tausend Euro, den Sie von Ihrem Manager ersetzt haben möchten.
  • Der für den Einkauf zuständige Vorstand zeichnet einen Auftrag an einen Lieferanten ab, der einen Teil des Preises als Vorauszahlung fordert. Nach der Zahlung geht der Lieferant in Konkurs, die Bonität der Firma wurde im Vorfeld nicht ausreichend geprüft. Die vereinbarte Leistung erfolgt nicht, die Vorauszahlung kann nicht zurückgefordert werden.
  • Die IT Ihres Unternehmens muss auf den neuesten Stand gebracht werden. Der zuständige Manager prüft das Angebot nicht detailliert genug und versäumt es zusätzlich, Alternativangebote einzuholen.Er kauft daraufhin viel zu teure Hardware und lässt nicht benötigte Software installieren. Der Schaden beläuft sich auf mehrere Tausend Euro.
  • Einem Kleinbetrieb stehen Subventionen aus EU-Fördermitteln zu. Der Geschäftsführer verpasst jedoch die Frist der Antragsstellung, weshalb dem Unternehmen vierstellige Summen entgehen.

Darauf sollten Sie achten:

Selbst wenn Ihr Risikomanagement exzellent ist, kann es die Möglichkeit einer Haftung nie gänzlich ausschließen. Ihre Gesellschaftsform mag beschränkt haftungsfähig sein, Ihre Manager sind dies allerdings nicht.
Die richtige Versicherungssumme zu bestimmen, ist wichtig, aber nicht ganz einfach. Die Kriterien, die dabei z.B. betrachtet werden sollten, sind die Anzahl der versicherten Personen, die Höhe des Unternehmensumsatzes und das Volumenwichtiger Transaktionen. Dabei sollte der Blick auch in die Zukunft gerichtet werden: Ist evtl. geplant, neue Geschäftsfelder mit potentiellen neuen Risiken zu eröffnen? Stehen mögliche Aufträge an, die die bisherigen finanziellen Dimensionen bzw. Konsequenzen übersteigen?

Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Haben Sie einen Überblick über die vielfältigen Angebote am Markt?
  • Können Sie beurteilen, welcher Tarif für Sie in Frage kommt? Wie hoch beispielsweise die Versicherungssumme sein sollte?
  • Können Sie selbst eine objektive Risikoeinschätzung vornehmen?
  • Wissen Sie, wie Sie sich im Schadensfall zu verhalten haben?
  • Haben Sie die Erfahrung, um zu wissen, welcher Anbieter im Schadensfall auch problemlos leistet? Oder mit allen Mitteln versucht, das Problem wieder auf Ihre Schultern abzuwälzen?

Diese Fragen versiert beantworten, Sie im Schadensfall professionell begleiten und einen genau für Sie passenden Versicherungsschutz gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.
Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.

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