Zahnzusatz
Sinn und Zweck einer Zahnzusatzversicherung:
Sie sind unsere ständigen Begleiter und werden täglich beansprucht: unsere Zähne. Man macht sich solange keine Gedanken um die Zähne, bis sie Schmerzen bereiten. Dann wird ein Besuch beim unbeliebtesten Arzt der Deutschen fällig, der nicht selten teuer endet. Mehr als 50 % der Menschen in Deutschland mussten bereits Zahnersatzbehandlungen in Anspruch nehmen. Eine solche Behandlung ist meistens mit vierstelligen Summen verbunden.
Der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung reicht bei Weitem nicht aus, um die Kosten zu decken. Die Krankenkassen zahlen einen festgelegten Zuschuss, der die Hälfte der medizinischen Grundversorgung ausmacht. Die andere Hälfte ist Ihr Eigenanteil an der Behandlung. Wenn Sie einen Sonderwunsch haben, wie beispielsweise besseres Material für Ihre Füllung, müssen Sie die Mehrkosten selbst übernehmen.
Deshalb entwickelten die privaten Krankenversicherungen eine Zahnzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte. Sie soll die Versorgungslücke schließen. Die Zusatzversicherung kommt für Ihren Eigenanteil auf. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich für die Grundversorgung oder eine hochwertigere Lösung entscheiden: Der Eigenanteil wird Ihnen bis zur vereinbarten Versicherungssumme erstattet.
Ihr Vorteil: Die Beiträge fallen vergleichsweise niedrig aus und mitversicherte Familienangehörige erhalten Rabatte.
Gut zu wissen: Die private Zahnzusatzversicherung kommt auch für Kieferorthopädiebehandlungen auf. Dies kann besonders relevant für Ihre Kinder sein, da jedes zweite Kind in Deutschland unter einer Fehlstellung der Zähne leidet. Die Krankenkasse übernimmt bei einer Behandlung nur 80 % der medizinischen Grundversorgung, falls es sich um eine unbedingt medizinisch erforderliche Maßnahme handelt. Ist dies nicht der Fall, übernimmt die Krankenkasse keinerlei Leistung. Die private Versicherung hingegen erstattet 100 %.
Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:
- Finanzielle Unterstützung zur Schließung der Versorgungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung
- Übernahme Ihres Eigenanteils bei Zahnersatz, wie Implantaten, Brücken oder Kronen
- Kostenerstattung von zahnärztlichen Behandlungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden: hochwertige Füllungen, Inlays, Wurzelbehandlungen, Paradontosebehandlungen
- Abdeckung von Fissurenversiegelung oder professioneller Zahnreinigung je nach Versicherung
- Optimaler Schutz für Kinder bei notwendiger Kieferorthopädie
- Selbst gesetzliche Krankenkassen empfehlen mittlerweile den Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung
Das kann schnell passieren! Beispiele aus der Praxis:
- Sie benötigen ein Zahnimplantat. Die Kosten für die Behandlung betragen insgesamt 2.500 Euro. Die Krankenkasse beteiligt sich mit einem Festzuschuss von 415,65 Euro. Ihnen bleiben Kosten in Höhe von 2.084,35 Euro. Haben Sie eine Zahnzusatzversicherung wird der Hauptteil dieser Kosten übernommen und Ihnen bleibt ein geringer Eigenanteil.
- Ihr Kind hat von Geburt an eine große Lücke zwischen den Vorderzähnen. Da diese Fehlstellung für jeden sichtbar ist, möchten Sie eine kieferorthopädische Behandlung in Anspruch nehmen. Die Krankenkasse übernimmt hierfür keinerlei Kosten.
- Sie haben tagelang Zahnschmerzen. Der Zahnarzt stellt fest, dass Sie Karies haben, der entfernt werden muss. Des Weiteren wird eine Füllung nötig. Die Krankenkasse kommt lediglich für eine Amalgam-Füllung auf. Sie möchten aber eine Kunststofffüllung, deren Mehrkosten Sie ohne eine Zusatzversicherung selbst tragen müssen.
Darauf sollten Sie achten:
Wie bei jeder Krankenzusatzversicherung ist auch der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit der Beantwortung von Gesundheitsfragen verbunden. Dabei geben Sie an, welche Zahnersatzbehandlungen bereits erfolgt sind und ob Sie zurzeit in Behandlung sind. Es ist wichtig, dass Sie die Fragen wahrheitsgemäß beantworten, da ansonsten der Versicherungsschutz nicht gewährleistet ist.
Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist meist mit einer Wartezeit verbunden. Erst nach Verstreichen dieser Zeit werden Leistungen erbracht. Dies gilt nicht bei Zahnbehandlungen aufgrund eines Unfalls. Hier leistet die Versicherung sofort. Ein Ausbleiben der Wartezeit kann auch bei einem Wechsel der Versicherungen erfolgen, wenn die beiden Verträge vergleichbare Leistungen aufweisen.
Sie legen die Erstattungssumme der Versicherung selbst fest. Dazu suchen Sie einen für Sie passenden Tarif. Sie bestimmen darin die einzelnen Leistungen, die die Versicherung enthalten soll. Dabei wird auch festgelegt, wie hoch der Anteil der Kostenerstattung ausfällt. Um einen Tarif zu finden, der optimal zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt, empfiehlt sich die Beratung durch einen erfahrenen Makler.
In den ersten zwei bis fünf Jahren sind die Leistungen der Versicherungen oft auf Höchstbeträge begrenzt. Diese sogenannten Zahnstaffeln sind zeitlich befristet und bestimmen den jeweiligen Erstattungsbetrag.
Möchten Sie die Zahnzusatzversicherung wechseln, sollten Sie bereits einen neuen Vertrag abgeschlossen haben, damit Sie zu keiner Zeit Ihren Versicherungsschutz verlieren. Die Kündigungsfrist, die im Vertrag hinterlegt ist, muss eingehalten werden. Üblicherweise sind diese Versicherungsverträge mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Jahres kündbar. Werden die Beiträge seitens der Versicherung erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Haben Sie einen Tarif mit stabilen Beiträgen im Alter abgeschlossen, ist von einem Wechsel abzuraten, da Sie diese Alterungsrückstellungen ansonsten verlieren.
Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:
- Haben Sie einen Überblick über die vielfältigen Angebote am Markt?
- Können Sie einschätzen, welcher Tarif für Sie in Frage kommt und welche Leistungen abgedeckt sein sollten?
- Wissen Sie, wie hoch Ihre individuelle Versicherungssumme ausfallen sollte?
- Möchten Sie Ihre Kinder optimal versichert wissen?
Diese Fragen versiert beantworten, Sie professionell begleiten und einen genau für Sie passenden Versicherungsschutz gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.
Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.