Direktzusage

"Ich verspreche Dir hiermit direkt und ohne Umwege ..."

Direktzusage

Sinn und Zweck einer Direktzusage:

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich fünf unterschiedliche Durchführungsmöglichkeiten bei der Implementierung einer betrieblichen Altersvorsorge. Die Direktzusage ist die verbreitetste Durchführungsform in Deutschland, weil sie leicht umzusetzen ist.
Die gesetzliche Altersvorsorge reicht bei Weitem nicht mehr aus, um den finanziellen Bedarf im Alter zu decken. Deshalb bildet die Direktzusage, oder auch Pensionszusage, eine gute Möglichkeit, um die gesetzliche Rente zu erweitern und die finanzielle Situation im Alter zu verbessern. Wie der Name bereits vermuten lässt, sagt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter eine finanzielle Versorgung zu. Konkret bedeutet das: Arbeitgeber verpflichten sich dazu, ihrem Arbeitnehmer eine Betriebsrente im Ruhestand zu bezahlen oder eine Leistung im Falle eines Unfalls oder Todes zu erbringen.
Um die Direktzusage leisten zu können, wird üblicherweise ein Teil des Arbeitnehmergehalts einbehalten, mit dem Rückstellungen in der Bilanz gebildet werden. Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge bedient sich keines externen Dienstleisters, Arbeitgeber zahlen die Betriebsrente selbst. Zusätzlich besteht Beitragspflicht beim Pensions-Sicherungs-Verein, der die Betriebsrente des Arbeitnehmers im Falle einer Insolvenz übernimmt.
Vorteile des Arbeitgebers: Da das Kapital im Unternehmen verbleibt und nicht an einen externen Dienstleister gezahlt werden muss, bietet diese Maßnahme eine höhere Liquidität als vergleichbare Durchführungsformen.Weiterhin haben Arbeitgeber die Möglichkeit, die Auszahlungen zur Betriebsrente steuerlich abzusetzen. Außerdem bieten die Rückstellungen einen steuerlichen Vorteil, da sie sich gewinnmindernd auswirken. Zu guter Letzt entstehen durch die Entgeltumwandlung weniger Sozialabgaben, was die Lohnnebenkosten senkt. Ein positiver Nebeneffekt: Man bindet Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen. Dies kann besonders für Führungskräfte wichtig sein, die häufiger den Arbeitgeber wechseln.
Vorteile des Arbeitnehmers: Die Direktzusage unterliegt der sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Dies bedeutet, dass Steuern erst bei der Auszahlung im Rentenalter fällig werden und dadurch um einiges günstiger ausfallen, als in der aktiven Erwerbsphase. Zusätzlich können verschiedene Freibeträge, wie der Versorgungsfreibetrag oder der Arbeitnehmerpauschbeitrag geltend gemacht werden. Hinzu kommt, dass eine Entgeltumwandlung als Zahlungsmöglichkeit der Beiträge das zu versteuernde Einkommen verringert. Zusätzlich sind vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung von der Sozialversicherung befreit.
Wichtig: Eine einmal festgelegte Direktzusage ist weder von Arbeitgeber- noch von Arbeitnehmerseite kündbar.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Gesetzliche Rentenzahlungen fallen meistens zu niedrig aus
  • Arbeitnehmer wollen und müssen privat vorsorgen. Die betriebliche Altersvorsorge bietet eine optimale Möglichkeit dazu.
  • Höhere Mitarbeiterzufriedenheit und Bindung an das Unternehmen
  • Durch Rückstellungen ist eine höhere Liquidität möglich
  • Steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Ersparnisse bei Sozialangaben

Darauf sollten Sie achten:

Die Auszahlung im Versorgungsfall kann als einmaliger Betrag oder als lebenslange Rente erfolgen. Die Höhe der Beträge richtet sich dabei nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie dem Gehalt des Arbeitnehmers. Sie ist grundsätzlich unbegrenzt. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass Rückstellungen nur steuerlich geltend gemacht werden können, wenn die Direktzusagen 75 % des letzten Bruttogehalts nicht überschreiten.Durch die unbegrenzte Betragshöhe und aufgrund der steuerlichen Vorteile ist die Direktzusage vor allem für Mitarbeiter mit höherem Gehalt interessant. Dies können beispielsweise leitende Angestellte oder Gesellschafter/Geschäftsführer sein.
Zusätzlich zur verpflichtenden Beitragszahlung an den Pensions-Sicherungs-Verein ist es möglich, sich durch spezielle Rückdeckungsversicherungen abzusichern. Diese bieten eine weitere Sicherheit, die versprochenen Rentenzahlungen auch finanzieren zu können.
Nachteile des Arbeitgebers: Für kleine Unternehmen lohnt sich eine Direktzusage meistens eher nicht, da sie mit einem hohen Bürokratieaufwand verbunden ist. Weiterhin können die finanziellen Risiken zu groß sein.
Nachteile für den Arbeitnehmer: Die Direktzusage ist nicht durch den Staat förderbar, wie beispielsweise eine Riesterrente. Diese Form der Altersvorsorge ist langfristig angelegt und setzt voraus, dass der Arbeitnehmer bis zur Rente in dem Unternehmen bleibt. Verlässt er das Unternehmen allerdings früher, steht der Vertrag still und es können keine Beiträge mehr geleistet werden. Es besteht grundsätzlich keine gesetzliche Übernahmepflicht des neuen Arbeitgebers.
Da die Direktzusage zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer direkt geschlossen wird, ist sie sehr flexibel gestaltbar. Es ist möglich, zusätzliche Leistungen, wie etwa eine Invaliden- oder Hinterbliebenenrente festzulegen.
Für Gesellschafter-Geschäftsführer ist der Abschluss einer Direktzusage an Erdienbarkeitsfristen geknüpft. So soll steuerrechtlicher Missbrauch vermieden werden. Diese Art der Vorsorge ist an bestimmte Kriterien geknüpft, die im Vertrag festgehalten werden müssen. Um eine angemessene Direktzusage für Gesellschafter-Geschäftsführer rechtlich korrekt auszugestalten, ohne dem Unternehmen zu schaden, sollten Gespräche mit einem erfahrenen Makler und ggf. Rechtsanwalt und Steuerberater gesucht werden.

Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Haben Sie einen Überblick über die vielfältigen Angebote am Markt?
  • Können Sie einschätzen, wie hoch die regelmäßigen Beiträge ausfallen sollten?
  • Möchten Sie sich zusätzlich durch eine Rückdeckungsversicherung absichern, wissen aber nicht, welcher Versicherungstarif die besten Konditionen bietet?
  • Lohnt es sich zusätzliche Leistungen mit aufzunehmen?
  • Möchten Sie eine Direktzusage für einen Gesellschafter-Geschäftsführer abschließen, sind sich aber nicht sicher, wie Sie dies rechtlich korrekt ausgestalten?
  • Lohnt sich die Implementierung einer Direktzusage in Ihrem Unternehmen oder sollten Sie lieber eine andere Durchführungsform wählen?

Diese Fragen versiert beantworten, Sie professionell begleiten und ein genau für Sie passendesKonzept gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.
Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Vorsorgeart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Vorsorgeist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.

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