Rürup-Rente

"Speck ansetzen" fürs Alter durch Steuervorteile

Rürup-Rente (Basis-Rente)

Sinn und Zweck einer Rürup-Rente:

Sinn und Zweck einer Rürup-Rente:
Die gesetzliche Rente fällt immer geringer aus. Um nicht der Altersarmut zum Opfer zu fallen, ist eine private Vorsorge heutzutage unerlässlich. Die Rürup-Rente wird staatlich durch Steuererleichterungen unterstützt. Sie eignet sich besonders für Personen, die in der Riester-Rente nicht zulagenberechtigt sind.
Ursprünglich als Gegenstück der Riester-Rente für Selbstständige und Freiberufler gedacht, wird die Rürup-Rente immer mehr auch von anderen Personengruppen wahrgenommen. Besonders für Gutverdiener lohnt sich der Steuervorteil enorm, denn je mehr Geld Sie verdienen, desto mehr Steuern können Sie durch dieses Konzept sparen.
Bei der Steuererklärung werden Beiträge bis zu 23.362 Euro für Alleinstehende und 46.724 Euro (Stand 2017) für Ehepaare steuermindernd anerkannt. Allerdings können Sie davon im Jahr 2017 nur 84 % geltend machen. Dieser Beitrag steigt jedoch jedes Jahr um zwei Prozent an, sodass es 2025 100 % sein werden. Sie haben auch die Möglichkeit höhere Beiträge in die Rürup-Rente einzuzahlen, alles über die Grenze hinaus kann allerdings nicht steuerlich abgesetzt werden.
Die Auszahlung der eingezahlten Beiträge erfolgt mit Eintritt des Rentenalters. Dies bedeutet für Verträge seit 2012, nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres. Im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung und der Riester-Rente unterscheidet sich die Rürup-Rente darin, dass einmalige Kapitalauszahlungen nicht möglich sind. Das angesparte Kapital wird als lebenslange Rente ausbezahlt. Das Kapital unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Dies bedeutet, dass das Geld bei Auszahlung versteuert wird. Für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte fallen zudem Beiträge zur Kranken- und ggf. Pflegeversicherung an.
Der Rürup-Vertrag kann unterschiedlich ausgestaltet werden. Zum einen gibt es die Möglichkeit, eine risikofreie Variante zu wählen, die klassische Rentenversicherung. Zum anderen gibt es risikoreichere Tarife, die fondsgebunden sind, aber auch mehr Rendite versprechen.
Wichtig: Der Rürup-Vertrag kann nicht gekündigt werden. Sie haben allerdings die Option, ihn beitragsfrei zu stellen, sodass er bis zur Auszahlung ruht. Manche Versicherer ermöglichen den Wechsel in einen anderen Tarif. Allerdings fallen bei einem neuen Versicherer auch wieder Abschlusskosten an.
Zu beachten: Es wurde gesetzlich festgelegt, dass die Rürup-Rente weder vererbbar, übertragbar oder beleihbar noch veräußerbar oder kapitalisierbar ist.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Gesetzliche Rentenzahlungen sind ungenügend
  • Private Altersvorsorge sichert den Lebensstandard
  • Art des Vertrags ist selbst bestimmbar
  • Steuerliche Vorteile
  • Die Steuerfreigrenze wird jährlich um 2 % angehoben
  • Besonders empfehlenswert für Personen mit hohem Einkommen und Selbstständige

Darauf sollten Sie achten:

Die Beiträge der Rürup-Rente können flexibel angepasst werden, z.B. durch die Kombination eines festen Sockelbeitrags und jährlich neu zu bestimmenden einmaligen Sonderzahlungen. Dies bietet sich vor allem für Selbstständige an, die die Einzahlung von dem Erfolg ihres Geschäftsjahres abhängig machen können. Dies hat den Vorteil, dass der Vertrag sich optimal an Ihre finanzielle Situation anpasst. Allerdings erheben manche Versicherer bei Sonderzahlungen oder unterschiedlicher Beitragshöhe zusätzliche Gebühren. Ein erfahrener Makler kann Ihnen helfen, den passenden Tarif zu finden.
Weiterhin sollten bei der Wahl eines Versicherungsunternehmens die Zertifizierung des Produkts sowie die Sicherheiten und Garantien, die der Anbieter zur Verfügung stellt, beachtet werden.
Ihr angespartes Kapital unterliegt einem Pfändungsschutz. Das bedeutet, dass Ihr Vermögen in der Ansparphase im Falle einer Insolvenz vor Pfändung geschützt ist. Dadurch verlieren Sie Ihre Altersvorsorge nicht. Allerdings gilt dies nur in der Ansparphase, weshalb das Kapital bei einer Insolvenz kurz vor Eintritt des Rentenalters der Pfändung unterliegt. Müssen Sie aufgrund Ihrer finanziellen Situation Hartz IV beantragen, wird die Rürup-Rente nicht auf das Vermögen angerechnet, das angesparte Kapital ist also vor dem Zugriff des Staates gesichert.
Der Versicherungsvertrag kann mit Zusatzleistungen kombiniert werden. So ist beispielsweise eine Hinterbliebenenrente zu empfehlen, damit im Falle Ihres Todes das Geld nicht verloren ist. Das Kapital wird in solch einem Fall an Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder ausbezahlt. Allerdings gibt es dabei verschiedene Modelle zur Ausgestaltung, die Ihnen ein erfahrener Makler näherbringen kann. Weiterhin kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit abgeschlossen werden, durch die im Falle einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit die Beitragszahlung zur Rürup-Rente von der Versicherung übernommen wird. Damit Sie die staatliche Förderung erhalten, muss allerdings der Beitrag der Zusatzversicherung kleiner sein als der zur Altersvorsorge.
Damit Sie die steuerlichen Vorteile erhalten, müssen Sie diese bei Ihrer Steuererklärung auch geltend machen. Dazu reichen Sie die „Anlage Vorsorgeaufwand“ mit ein. Da der Versicherer dem Finanzamt die Beitragszahlungen übermittelt, liegen die wichtigen Daten diesem bereits vor.
Zu beachten: Anders als bei der Riester-Rente existiert die Beitragsgarantie bei der Rürup-Rente nicht. Dies bringt den Vorteil, dass das Kapital freier am Aktienmarkt angelegt werden kann, um so auch höhere mögliche Gewinne zu erwirtschaften.
Als Anlageformen kommen in Betracht:

  • Klassische Rentenversicherungen mit Anlage im Deckungsstock des Versicherers
  • Fondsgebundene Rentenversicherungen mit freier Fondswahl
  • Fonds-Sparpläne mit Einzahlung des Guthabens bei Rentenbeginn in eine Rentenversicherung

Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Haben Sie einen Überblick über die vielfältigen Angebote am Markt?
  • Wissen Sie, welcher Versicherungstarif für Ihren Bedarf die besten Konditionen bietet?
  • Können Sie die Art des Vertrages selbst bestimmen?
  • Möchten Sie Ihren Vertrag mit Zusatzleistungen abschließen, kennen sich mit den unterschiedlichen Modellen aber nicht aus?
  • Können Sie selbst einschätzen, ob Ihr ausgewählter Tarif zertifiziert ist?

Diese Fragen versiert beantworten, Sie bei der Anbieterwahl professionell begleiten und einen genau für Sie passenden Versicherungsschutz gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.
Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Vorsorgeart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Maßnahmeist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.

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