Wohngebäude

Wenn das Eigenheim zum Existenzrisiko wird ...

Wohngebäudeversicherung

Sinn und Zweck einer Wohngebäudeversicherung:

Das eigene Heim gegen die wichtigsten Gefahren abzusichern, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Noch deutlicher wird die Notwendigkeit, wenn man sich einen typischen Immobilienerwerb vor Augen führt: Ein Großteil des Kaufpreises wird finanziert, d.h. über Jahrzehnte sukzessive abgezahlt. In der Regel verbunden mit einer hohen Belastung des laufenden Einkommens. Ohne eine Wohngebäudeversicherung kann ein großer Schaden oder der Totalverlust folgendes bedeuten:
Der Schaden macht das Haus unbewohnbar. Für die Reparaturkosten ist kein Geld mehr da, der Finanzierungsrahmen ist durch den Kauf bereits ausgeschöpft. Sie müssen ausziehen, das beschädigte Haus weit unter Wert verkaufen, und die verbleibende Schuld über Jahre abzahlen.
Für den Wiederaufbau oder Neubau aus einem Totalschaden fehlt das Geld, eine zusätzliche Finanzierung ist nicht möglich. Vom Erlös für das Grundstück müssen noch Abbruch- und Aufräumkosten beglichen werden. Ihnen bleibt eine hohe Restschuld, die Sie Jahrzehnte finanziell belastet.
Die verbundene Wohngebäudeversicherung schützt gegen die drei wesentlichen Risiken Feuer, Leitungswasser und Sturm. Diese Grundbausteine mit weiteren Detailrisiken definieren sich wie folgt:

  • Feuer: Brand (offen erkennbare Flamme!), Blitzschlag, Explosion, Implosion
  • Leitungswasser: Leitungswasser (Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre auf dem Grundstück, die der Versorgung des Gebäudes dienen), Frost- und sonstige Bruchschäden
  • Sturm: Sturm- (ab Windstärke 8) und Hagelschäden

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Schutz des eigenen Heims gegen große Schäden oder vollständige Zerstörung.
  • Absicherung gegen die wesentlichen das Gebäude bedrohenden Gefahren.
  • Die typischen Schadenshöhen sind kaum selbst zu tragen und bedrohen die gesamte Existenz.
  • Ein vereinfachtes Rechenbeispiel: Jemand kauft ein Haus, um statt der Miete die Objektfinanzierung zu bedienen. Grundstückwert 100.000 €, Hausbau 400.000 €. Eigenkapital 50.000 €, d.h. 450.000 € finanziert. Ein Brand zerstört das Haus komplett, es besteht keine Wohngebäudeversicherung. Vom Verkauf des Grundstücks müssen noch 30.000 € Abbruch- und Aufräumkosten beglichen werden. Es bleiben 380.000 € zu tilgende Schulden plus die jetzt doch notwendige Mietzahlung. Der finanzielle Kollaps!

     

    Wohngebäudeversicherung

    Das kann schnell passieren! Beispiele aus der Praxis:

    • Ein Adventskranz setzt ein ganzes Zimmer in Brand. Beschädigte Möbel werden über die Hausratversicherung ersetzt. Fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile wie verklebte Teppichböden, Tür- und Fensterrahmen und Tapeten sind nur über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
    • Ein Hagelsturm deckt das Dach ab und beschädigt weite Teile der Außenfassade.
    • Die Explosion einer Gasleitung zerstört durch den Druck und den damit einhergehenden Brand das gesamte Gebäude.
    • Durch einen Wasserrohrbruch werden große Teile des Mauerwerks durchnässt und teure Echtholzböden zerstört.

    Darauf sollten Sie achten:

    Zu den o.g. Grundelementen einer Wohngebäudeversicherung können je nach Anbieter weitere Risiken zusätzlich versichert werden, die nicht automatisch eingeschlossen sind. Beispiele: Überspannungsschäden durch Blitz, Fahrzeuganprall (Auto kommt von der Straße ab und beschädigt das Gebäude), Rohre, die der Ableitung dienen (versichert ist nur Zuleitung), Rohre außerhalb des Grundstücks, Sachverständigenkosten und vieles mehr. Es gilt also zu prüfen, welche Risiken für Sie sinnvoll sind und ob diese ggf. bereits eingeschlossen sind. Besonders wichtig ist eine richtige Wertermittlung des Gebäudes. Häufig wird bei gebrauchten Objekten eine bestehende vor Jahren abgeschlossene Versicherung übernommen. Der dort versicherte Wert entspricht nicht mehr den heutigen Kosten eines Wiederaufbaus. Hier hilft eine aktuelle Wertermittlung, aufgrund derer Versicherer auch auf den Einwand einer „Unterversicherung“ (Kürzung der Leistung) verzichten. Um für die Zukunft gewappnet zu sein, empfiehlt sich eine gleitende Neuwertversicherung, die automatisch künftige Preissteigerungen berücksichtigt. Nicht zu vergessen: Bestimmte Naturereignisse sind in der Wohngebäudeversicherung nicht eingeschlossen. Falls sinnvoll, sollte dagegen eine zusätzliche Elementarschadenversicherung vereinbart werden.

    Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

    • Haben Sie einen Überblick über die vielfältigen Angebote am Markt?
    • Wissen Sie, ob z.B. Ihr Gartenhaus automatisch mitversichert ist oder zusätzlich eingeschlossen werden muss?
    • Welche sonstigen Nebengebäude wie Garagen und Carports sind bei welchem Anbieter beitragsfrei mitversichert?
    • Welche für Sie sinnvollen bzw. notwendigen Zusatzleistungen sind bereits eingeschlossen oder müssen zusätzlich versichert werden?
    • Kennen Sie Ihre Pflicht (Obliegenheit) der Nachmeldung einer Gefahrerhöhung, ohne die ggf. der gesamte Versicherungsschutz gefährdet ist?
    Diese Fragen versiert beantworten, Sie im Schadensfall professionell begleiten und einen genau für Sie passenden Versicherungsschutz gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.

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    Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.

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