Vermögensschadenhaftpflicht

Wenn das eigene Hemd auf dem Spiel steht

Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung

Sinn und Zweck einer Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung:

Sie sind selbstständig oder freiberuflich und haben regelmäßig Kundenkontakt? Es passiert schnell, dass durch ein Missgeschick oder Fehlberatung finanziell hohe Schäden entstehen. Da Sie unbegrenzt haftbar sind, setzen Sie damit Ihre Existenz aufs Spiel. Deshalb ist die Absicherung durch eine Vermögensschaden­haftpflichtversicherung überaus wichtig.
Die Haftpflichtversicherung deckt echte Vermögensschäden ab, die nicht infolge eines Personen- oder Sachschadens entstehen.Ein wichtiger Aspekt: Mit einer Haftpflichtversicherung verfügen Sie zusätzlich über einen sog. passiven Rechtsschutz. Der Versicherer prüft im ersten Schritt, ob der an Sie gerichtete Schadensersatzanspruch zu hoch bzw. überhaupt berechtigt ist. Falls nicht, wird die Forderung ggf. auch gerichtlich abgewehrt. Der Versicherer trägt hier die Gerichtskosten und Aufwendungen für Anwälte und Gutachter.Zu beachten: Bei Abschluss einer Vermögensschaden­haftpflichtversicherung sollte eine Rückwärtsversicherung mit vereinbart werden. Diese kommt für Schäden auf, die durch einen Verstoß entstanden sind, der bei Versicherungsabschluss noch unbekannt war.
Beratung durch Makler: Wer als Makler in den Bereichen Versicherungen und Finanzanlagen tätig sein will, benötigt dafür eine entsprechende gewerberechtliche Zulassung. Voraussetzung dafür ist unter anderem eine entsprechende Vermögensschaden­haftpflichtversicherung zum Schutz der beratenen Kunden.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Persönliche Absicherung und zusätzliche Absicherung Ihrer Mitarbeiter
  • Sicherung Ihrer Existenz
  • Absicherung von Behandlungs- und Beratungsfehlern
  • Aufkommen für Fristversäumnisse sowie versäumte oder fälschliche Benachrichtigungen oder Weiterleitungen
  • Abdeckung von Rechen- und Planungsfehlern
  • Die reine Berufshaftpflichtversicherung ist speziell bei Vermögensschäden oft nicht ausreichend.

    Vermögenschadenhaftpflichtversicherung

    Das kann schnell passieren! Beispiele aus der Praxis:

    • Als Dolmetscher haben Sie die Aufgabe, ein komplexes Vertragsangebot eines ausländischen Unternehmens für Ihren Kunden zu übersetzen. Bei bestimmten Passagen unterlaufen Ihnen Fehler, so dass Ihr Kunde relevante Risiken nicht richtig einschätzen kann. Der Schaden bei Ihrem Kunden beläuft sich auf über 300.000 €.
    • Sie sind Steuerberater und versäumen es, Ihren Großkunden auf spezielle steuersparende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen. Die Steuerforderungen an Ihren Kunden sind um rund 50.000 € höher als sie hätten sein müssen.
    • Sie besitzen eine Medienagentur und werden mit der Schaltung einer Anzeige beauftragt. Ihren Mitarbeitern unterläuft ein Fehler: statt 2 Produkte zum Preis von einem anzubieten, steht auf der Anzeige, dass 3 Produkte zum Preis von einem angeboten werden. Der Schaden beträgt fast 1 Million Euro.

    Darauf sollten Sie achten:

    Der Gesetzgeber schreibt die Vermögensschaden­haftpflichtversicherung risikoreichen Berufsgruppen vor. Darunter fallen vor allem Ärzte, Steuerberater, Sachverständige und Notare. Marktrelevant ist diese Versicherung allerdings auch für andere Berufsgruppen wie z.B. IT-Dienstleister, Physiotherapeuten oder Heilpraktiker, da Kunden oder Patienten immer häufiger einen Versicherungsnachweis verlangen.
    Die Versicherung ist aber auch für alle anderen Selbstständigen oder Freiberufler unverzichtbar, die regelmäßig in Kundenkontakt stehen. Das Risiko ist insbesondere gegeben, je mehr der folgenden Beschreibungen auf Ihre Tätigkeit zutreffen:

    • beratend
    • begutachtend
    • prüfend
    • vollstreckend
    • verwaltend
    • beurkundend
    • aufsichtsführend

    Die Vermögensschaden­haftpflichtversicherung bietet nur Schutz für echte Vermögensschäden. Um optimal abgesichert zu sein, empfiehlt sich die Kombination mit einer Betriebshaftpflichtversicherung. Diese deckt zusätzlich unechte Vermögensschäden, Personen-, Sach- und ggf. Umweltschäden ab. Die Versicherungen zu kombinieren, ist meist günstiger als sie getrennt abzuschließen.
    Weiterhin besteht die Möglichkeit die Versicherung durch eine Directors&Officers-Versicherung zu erweitern. Sie deckt speziell Fehlentscheidungen von Managern und Führungskräften sowie daraus entstehende finanzielle Folgen ab.

    Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

    • Haben Sie einen Überblick über die vielfältigen Angebote am Markt?
    • Können Sie einschätzen, welcher Tarif für Sie in Frage kommt? Welche Selbstbeteiligung, Versicherungssumme und Laufzeit sinnvoll sind?
    • Ist Ihnen bekannt, ob Sie gesetzlich verpflichtet sind, Vermögensschaden zu versichern oder ob dies in Ihrer Branche marktüblich ist?
    • Wissen Sie, wie Sie sich im Schadensfall zu verhalten haben?
    • Haben Sie die Erfahrung, um zu wissen, welcher Anbieter im Schadensfall auch problemlos leistet? Oder mit allen Mitteln versucht, das Problem wieder auf Ihre Schultern abzuwälzen?
    • Kommt für Ihren individuellen Fall eine Kombination mit einer Betriebshaftpflicht- oder einer Directors&Officers-Versicherung in Frage?
    Diese Fragen versiert beantworten, Sie im Schadensfall professionell begleiten und einen genau für Sie passenden Versicherungsschutz gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.
    Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.
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