Maschinenversicherung

Ihr Unternehmen "lebt" von Ihren Maschinen!

Maschinenversicherung

Sinn und Zweck einer Maschinenversicherung:

In vielen Unternehmen gehört der Einsatz von Maschinen zur Grundlage des Geschäftsbetriebes. Ein Ausfall dieser kann für Unternehmen erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen, da es zu einer Beeinträchtigung bzw. Stillstand des Betriebsablaufs kommt und die Maschinen repariert oder ersetzt werden müssen.
Eine Maschinenversicherung bietet einen besonderen Schutz für Ihre Maschinen. Dabei spielt es keine Rolle, wie groß Ihr Unternehmen ist. Sind die Maschinen für Sie von so großer Bedeutung, dass eine Beschädigung oder ein Ausfall die Existenz Ihres Unternehmens gefährden würde, ist die Maschinenversicherung unverzichtbar.
Beim Versicherungsschutz ist zwischen zwei Arten von Maschinen zu unterscheiden. Diese sind zum einen transportable und fahrbare Maschinen, die hauptsächlich im Freien bzw. an unterschiedlichen Einsatzorten betrieben werden, und zum anderen stationäre Maschinen, die sich fest installiert in einem Gebäude befinden. Je nachdem, welche Maschinenart in Ihrem Betrieb zum Einsatz kommt, ist die Absicherung eine andere. Deshalb deckt eine Maschinenversicherung allgemeine Risiken ab, die für beide Maschinenarten gelten, enthält aber je nach Typ noch spezielle Absicherungen.
Die Maschinenversicherung deckt unvorhersehbare Schäden ab, die plötzlich auftreten und nicht vorsätzlich entstanden sind. Abgesichert sind Schäden durch Zerstörung, Beschädigung sowie Diebstahl. Zu beachten: Werden die Maschinen über einen Kredit finanziert, verlangen Banken oft eine entsprechende Versicherung.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Sicherung der Betriebsfähigkeit und damit der Existenz Ihres Unternehmens
  • Kostenabdeckung für Reparatur oder Neubeschaffung der Maschinen
  • Schutz vor Schäden durch Bedienungs-, Konstruktions- und Materialfehler sowie Fahrlässigkeit
  • Absicherung gegen Diebstahl, Vandalismus, Kurzschluss, Überspannung und Feuer
  • Schutz vor Naturereignissen, wie Blitzschlag, oder auch Raub für transportable und fahrbare Maschinen im Freien
  • Absicherung von Schäden durch Flüssigkeiten wie Öl, aber auch Gase

Photovoltaikversicherung

Das kann schnell passieren! Beispiele aus der Praxis:

  • Einer Ihrer Bagger wird durch Vandalen auf einer Baustelle mutwillig beschädigt. Am nächsten Tag können Sie Ihre Arbeiten auf der Baustelle nicht fortsetzen, da der Bagger zuerst repariert werden muss. Die Maschinenversicherung kommt für eine Ersatzmaschine und die Reparaturkosten auf.
  • Durch einen Kurzschluss steht eine Ihrer Hauptmaschinen still. Es ist nicht möglich, diese wieder in Betrieb zu nehmen, da die Elektronik beschädigt ist. Die Versicherung ersetzt Ihnen die Kosten für die Reparatur.
  • Einer Ihrer Mitarbeiter ist übermüdet und macht deshalb einen Bedienungsfehler an einer der Maschinen. Daraufhin wird diese beschädigt und ist nicht mehr einsetzbar. Die Versicherung übernimmt die Kosten einer neuen Maschine.

Darauf sollten Sie achten:

Die Maschinenversicherung greift nur, wenn es sich um Maschinen aus der Serienproduktion handelt, die regelmäßig gewartet werden. Außerdem dürfen sie nur für vorgesehene Tätigkeiten benutzt werden. Maschinen, die Vorschäden haben oder gewerblich vermietet werden, können nur mit vorheriger Absprache versichert werden. Der Versicherungsschutz kann Deutschland, die Nachbarländer oder ganz Europa umfassen. Bei einigen Betriebsarten oder Spezialgeräten werden die Maschinen im Einzelnen einer Prüfung durch die Versicherung unterzogen.
Bei der Maschinenversicherung werden die Maschinen zum Neuwert oder Zeitwert bei Vertragsschluss abgesichert. Aus der Summe dieser ergibt sich die Deckungssumme Ihrer Versicherung. Der Beitrag richtet sich zum einen nach der Deckungssumme und zum anderen nach der Größe Ihres Unternehmens sowie dem Standort. Hinzu kommt die Komplexität der Elektronik und ob die Maschinen das ganze Jahr oder nur saisonal eingesetzt werden. Durch eine Selbstbeteiligung kann die Prämie entsprechend reduziert werden.
Fahrzeuge, die zum Warentransport auf öffentlichen Straßen oder zum Personentransport dienen, können nicht versichert werden. Dies gilt auch für Wasser- und Luftfahrzeuge. Zudem kommt sie nicht für Schäden durch Verschleiß, Krieg, Erdbeben, atomare Energie oder Vorsatz auf.
Die Maschinenversicherung kann mit anderen Versicherungen kombiniert werden. Für transportable und fahrbare Maschinen bietet sich eine Kaskoversicherung an, die weitere Schadensarten abdeckt. Für stationäre Maschinen empfiehlt sich der Abschluss einer Inhaltsversicherung, die Schäden durch Naturereignisse miteinschließt. Fest installierte Datenträger sind grundsätzlich durch die Versicherung abgedeckt, auswechselbare, wie CDs, allerdings nicht. Diese können durch eine Elektronikversicherung abgesichert werden.
Weiterhin ist es bei einigen Versicherungen möglich, Risiken wie eine Betriebsunterbrechung abzusichern. Ein erfahrener Makler kann Sie zu diesem Thema beraten.
Die Maschinenversicherung bietet vor allem für landwirtschaftliche Betriebe, Bauhandwerker, Speditionen, Druckereien und Produktionsunternehmen an. Ist die Existenz Ihres Unternehmens von den Maschinen abhängig, ist eine Versicherung essentiell.

Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Haben Sie einen Überblick über die vielfältigen Angebote am Markt?
  • Ist für Ihr Unternehmen eine Maschinenversicherung sinnvoll?
  • Wissen Sie, welche Maschinentypen Sie abdecken sollten?
  • Kommen für Sie zusätzliche Versicherungsoptionen in Frage?
  • Kommt in Ihrem individuellen Fall eine Selbstbeteiligung in Betracht, um die Versicherungsprämie zu senken?
  • Möchten Sie eine Betriebsunterbrechung mit abdecken, wissen aber nicht, welche Versicherung dies anbietet?
  • Wissen Sie, wie Sie sich im Schadensfall zu verhalten haben?
Diese Fragen versiert beantworten, Sie im Schadensfall professionell begleiten und einen genau für Sie passenden Versicherungsschutz gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.
Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.
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