Sterbegeldversicherung
Sinn und Zweck einer Sterbegeldversicherung:
Eine Sterbegeldversicherung wird in der Regel zielgerichtet abgeschlossen, um sich selbst eine würdige Bestattung zu sichern bzw. die Nachkommen von den Kosten einer Bestattung zu befreien. Eine adäquate gesetzliche Leistung besteht in der Regel nicht, nachdem das gesetzliche Sterbegeld 2004 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen herausgenommen wurde. Im Schnitt entstehen je nach Aufwand Beerdigungskosten im Bereich von 6.000 € bis 10.000 €. Aufgrund der klaren Zweckorientierung sind die diversen Angebote von Sterbegeldversicherungen in ihren Rahmenbedingungen recht ähnlich. So kann sie meist erst ab einem Alter von 40 Jahren abgeschlossen werden und hat entweder eine lebenslange Laufzeit oder bis z.B. zum 100. Lebensjahr. Die Beitragszahlung kann auch früher enden. Im Gegensatz zu einer Risikolebensversicherung (Schutz des Lebensunterhaltes der Hinterbliebenen) sind die versicherbaren Summen stark begrenzt (z.B. 10.000 €) und die Police kann auch in hohem Alter noch abgeschlossen werden. Um der typischen Zielgruppe zu entsprechen, bieten einige Versicherer auch den Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung (keine Gesundheitsfragen) an. Dafür muss aber in der Regel eine Wartezeit von zwei bis drei Jahren akzeptiert werden, bis ein Leistungsanspruch besteht.
Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:
- Sicherstellung einer würdigen Bestattung (bei fehlendem eigenem Vermögen).
- Finanzielle Entlastung der Hinterbliebenen.
- Relativ schnelle Verfügbarkeit von Liquidität für die Bestattung (Zugriff auf Erbe kann ggf. lange dauern).
Das kann passieren! Beispiele aus der Praxis:
- Das Gesetz sieht eine Bestattungspflicht vor, d.h. die nächsten Angehörigen müssen sich um die Beerdigung kümmern. Das BGB regelt in § 1968, dass die Kosten von den Erben zu übernehmen sind.
- Die gesetzlich geregelte Verpflichtung der Erben zur Kostenübernahme kann einen Zugriff auf deren Ersparnisse bedeuten bzw. zu Streit unter den Nachkommen führen.
- Bei Ehepaaren mit geringen Rentenansprüchen kann der Tod eines Partners die Witwe/den Witwer vor erhebliche finanzielle Probleme stellen.
- Gibt es kein sonstiges Vermögen oder Erben, bei denen eine Kostenübernahme zumutbar ist, bleibt nur die sog. Sozialbestattung. Wer für sich selbst oder seinen Lebenspartner eine würdige Bestattung sicherstellen will, sollte daher entsprechend vorsorgen.
Darauf sollten Sie achten:
Grundsätzlich sollte man prüfen, ob eine Sterbegeldversicherung auch tatsächlich notwendig ist und Sinn macht. Um dies zu beurteilen, bedarf es einer Analyse der persönlichen, familiären und finanziellen Situation. Je nach eigenem Anspruch sollte bei der Wahl des richtigen Anbieters geprüft werden, ob sinnvolle Zusatzleistungen enthalten sind, z.B. die Erstattung von Kosten einer Rückführung aus dem Ausland (Alterswohnsitz im Ausland?) Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung können der Erbschafts- oder Schenkungssteuer unterliegen. Je nach Verwandtschaftsgrad des Bezugsberechtigten und ausgeschöpften Freibeträgen kann es also zu einer Kürzung des zur Verfügung stehenden Geldes kommen. Bei Sozialhilfebedürftigkeit werden Sterbegeldversicherungen im Gegensatz zu Versicherungen mit Erlebensleistungen nicht als verfügbares Vermögen angesehen und sind daher geschützt.Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:
- Haben Sie einen Überblick über die vielfältigen Angebote am Markt?
- Sind Sie selbst in der Lage zu analysieren, ob eine Sterbegeldversicherung sinnvoll ist oder nur unnötige Kosten bedeutet?
- Können Sie selbst beurteilen, welche der verschiedenen Variationsmöglichkeiten für Ihre Situation am besten passt?
- Können Sie die richtige Höhe der Absicherung auch unter Berücksichtigung evtl. steuerlicher Aspekte bestimmen?
Diese Fragen versiert beantworten, die Hinterbliebenen im Leistungsfall professionell begleiten und einen genau für Sie passenden Versicherungsschutz gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.
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Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.