Öltank- und Gewässerschadenhaftpflicht

Wasser ist wertvoll - und kann sehr teuer werden!

Öltank- und Gewässerschadenhaftpflicht

Sinn und Zweck einer Öltank- oder Gewässerschadenhaftpflichtversicherung:

Gebäude werden auf unterschiedlichste Arten beheizt. Heizöl ist die beliebteste Option der Deutschen, die mehr als sechs Millionen Ölheizungen besitzen. Allerdings ist diese Variante auch eine der gefahrenträchtigsten. Ein Heizöltank umfasst mindestens 3.000 Liter, die einen hohen finanziellen Schaden anrichten können.

Durch Materialmangel Ihres Tanks, Versagen der Schutzeinrichtungen oder fehlerhafte Bedienung der Heizung, kann Öl in das Erdreich und in der Folge ins Grundwasser gelangen. Durch eine ausgelöste Verseuchung des Grundwassers kommt es zum Sterben von Fischen oder zur Vergiftung von Menschen. Nur ein Liter Öl kann eine Million Liter Wasser verseuchen.
Um als Besitzer einer Ölheizung im Schadensfall bestens abgesichert zu sein, ist eine Öltank- oder Gewässerschadenhaftpflichtversicherung unumgänglich. Das Wasserhaushaltsgesetz regelt die Haftung in unbegrenzter Höhe, sollte ein Schaden durch den Öltank entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Schuld an dem Schaden tragen oder nicht, da durch das Gesetz eine sog. Gefährdungshaftpflicht unabhängig vom Verschulden besteht
Die Versicherung kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die durch die Ölheizung entstanden sind. Sie übernimmt die Kosten für Aufräum- und Abtragungsarbeiten des Öls, einer Dekontaminierung des Grundwassers und der Reinigung verseuchter Gewässer.
Ein wichtiger Aspekt: Mit einer Haftpflichtversicherung verfügen Sie zusätzlich über einen sog. passiven Rechtsschutz. Der Versicherer prüft im ersten Schritt, ob der an Sie gerichtete Schadensersatzanspruch zu hoch bzw. überhaupt berechtigt ist. Falls nicht, wird die Forderung ggf. auch gerichtlich abgewehrt. Der Versicherer trägt hier die Gerichtskosten und Aufwendungen für Anwälte und Gutachter.
Wichtig: Sind Sie Mieter und Ihnen wurde die Verfügung über die Heizungsanlage von Ihrem Vermieter zugeteilt, haften Sie ggf. für Schäden und sollten sich um eine entsprechende Absicherung kümmern.
Gut zu wissen: Auch Unternehmen, die Gefahrgut lagern, und Mitarbeitern, die mit diesem tagtäglich arbeiten, ist der Abschluss einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung zu empfehlen.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Sicherung der finanziellen Existenz
  • Schadensfälle gehen bis in den Millionenbereich
  • Volle Haftung, auch bei nicht verschuldeten Schäden
  • Passiver Rechtsschutz
  • Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Kostenübernahme für Aufräum- und Abtragungsarbeiten sowie Reinigung des Wassers

 

Photovoltaikversicherung

Das kann schnell passieren! Beispiele aus der Praxis:

  • Sie sind Besitzer einer Ölheizung. Bei einer Bodenüberprüfung werden Verunreinigungen durch Öl festgestellt. Da Sie den einzigen Haushalt in Ihrer Nachbarschaft haben, der mit Öl heizt, gehen die Behörden davon aus, dass die Verunreinigungen durch Sie verursacht wurden. Die Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Abwehr der unberechtigten Ansprüche werden von der Versicherung übernommen.
  • Ihr Öltank im Keller hat ein Leck, das Sie erst nach einiger Zeit entdecken. Durch das Mauerwerk sickerte das Öl in das Grundwasser. Das Mauerwerk muss abgetragen werden, damit das Erdreich und das Grundwasser dekontaminiert werden können. Es entstehen Kosten im fünfstelligen Bereich.

Darauf sollten Sie achten:

Der Abschluss einer Öltank- oder Gewässerschadenhaftpflichtversicherung befreit nicht von der regelmäßigen Wartung. Dies schließt die Reinigung des Tanks von Fachleuten ein. Der Druck sollte mindestens alle fünf Jahre überprüft werden. Entsteht ein Schaden durch eine Vernachlässigung der Wartung, kann die Versicherung auf die Leistung verzichten.
Gut zu wissen: Personen, die Sie beauftragen, um die Heizung zu reinigen oder zu verwalten, unterliegen dem Versicherungsschutz.
Die Deckungssumme der Versicherung sollte mindestens drei Millionen Euro betragen, da unter Umständen Personenschäden auftreten können. Der regelmäßige Versicherungsbeitrag errechnet sich aus dem Fassungsvermögen und Standort Ihres Öltanks, der Anzahl der Schäden in den letzten Jahren und der gewünschten Versicherungslaufzeit. Der Beitrag kann niedriger ausfallen, wenn Sie beim gleichen Versicherungsunternehmen bereits andere Versicherungen abgeschlossen haben.
Es gibt die Möglichkeit, den Öltank bereits in der privaten Haftpflicht mitzuversichern. Allerdings ist dieser Schutz nur für kleine Tanks möglich und bietet sich nicht für große Anlagen an. Sie sollten den Versicherungsvertrag Ihrer privaten Haftpflichtversicherung genau prüfen, um festzustellen, ob nicht doch eine zusätzliche Versicherung der Ölheizung nötig ist.
Viele Versicherer schließen Schäden aus, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden. Auch äußere Umstände, wie beispielsweise Kriege, oder Eigenschäden, also Reparaturkosten am Tank, sind nicht mit abgedeckt. Diese Ausschlüsse können sich allerdings von Gesellschaft zu Gesellschaft unterscheiden, weshalb Sie sich von einem erfahrenen Makler beraten lassen sollten.

Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Haben Sie einen Überblick über die vielfältigen Angebote am Markt?
  • Wissen Sie, ob Ihre Ölheizung in Ihrer Privathaftpflichtversicherung genügend mitversichert ist oder ob sich eine eigene Versicherung empfiehlt?
  • Können Sie einschätzen, welcher Tarif den besten Leistungsumfang bietet und nicht zu viele Eventualitäten ausschließt?
  • Wissen Sie, welche Deckungssumme für Sie in Frage kommt und wie hoch Ihr Beitrag ausfallen wird?

Diese Fragen versiert beantworten, Sie im Schadensfall professionell begleiten und einen genau für Sie passenden Versicherungsschutz gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.
Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.

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