Pflegerentenversicherung
Sinn und Zweck einer Pflegerentenversicherung:
Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet bei Eintreten des Pflegefalls. Allerdings fallen diese Leistungen mit der Zeit immer geringer aus, was dazu führt, dass die Versicherten die restlichen Kosten selbst tragen müssen. Um dies zu finanzieren, ist eine private Vorsorge unumgänglich.
Die Pflegerentenversicherung ist eine Möglichkeit der privaten Vorsorge. Sie ist eine Kombination aus Sparvertrag und Versicherung, da Ihre monatlichen Beiträge bis zum Eintreten des Pflegefalls angespart werden. Dann zahlt die Versicherung eine lebenslange Rente oder eine Kapitaleinmalzahlung, deren Höhe Sie als Versicherter selbst bestimmen können. Diese richtet sich nicht nach den tatsächlich angefallenen Pflegekosten. Sie ist somit vergleichbar mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Leistungen der Versicherung fallen je nach Pflegegrad unterschiedlich hoch aus.
Die Leistung ist nicht zweckabhängig, sie wird ohne Vorlage von Kostenbelegen ausbezahlt. Dies bedeutet, dass Sie frei über das Geld verfügen können. Sie können allein entscheiden, ob Sie eine professionelle Pflegekraft anstellen oder ob Sie sich beispielsweise von Angehörigen oder Bekannten pflegen lassen möchten. Im Pflegefall endet die Beitragszahlung.
Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:
- Gesetzliche Pflegeversicherung kann nur eine Grundversorgung bieten
- Pflegerente kombiniert Sparvertrag und Versicherung
- Höhe der Leistungen bestimmen Sie selbst
- Leistung ist zweckunabhängig, weshalb Sie frei darüber verfügen können
Darauf sollten Sie achten:
Die Höhe Ihres regelmäßigen Beitrags bemisst sich nach der Höhe Ihrer gewünschten Rente, Ihres Eintrittsalters sowie einem eventuellen Risikozuschlag. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag für einen festgelegten Zeitraum beitragsfrei zu stellen. Manche Versicherer bieten eine Kapitalentnahme.
Da die Pflegerentenversicherung nach dem Kapitaldeckungsverfahren arbeitet, ist die Beitragshöhe garantiert. Die Leistungshöhe kann sich allerdings ändern. Sie kann beispielsweise besser ausfallen, wenn sich Kapitalanlagen besser entwickeln als erwartet oder weniger Menschen pflegebedürftig werden als berechnet wurde.
Bei Abschluss der Pflegerentenversicherung ist eine Gesundheitsprüfung notwendig. Die Versicherer haben das Recht, Antragssteller mit zu hohem Risiko abzulehnen oder Risikozuschläge zu erheben. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten eine Dynamik im Versicherungsvertrag an. Diese soll der Inflation Rechnung tragen.
Gute Versicherer verzichten auf Warte- und Karenzzeiten. Einige bieten auch eine Erweiterung um eine Todesfallleistung an, die den Hinterbliebenen die Leistung ausbezahlt.
Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:
- Haben Sie einen Überblick über die vielfältigen Angebote am Markt?
- Können Sie selbst einschätzen, wie der Umfang Ihrer Versicherung ausfallen sollte?
- Wissen Sie, ob in Ihrem Fall eine Ergänzung durch eine Todesfallleistung sinnvoll ist?
- Können Sie beurteilen, welcher Versicherungstarif die besten Konditionen für Sie bietet?
Diese Fragen versiert beantworten, Sie professionell begleiten und einen genau für Sie passenden Versicherungsschutz gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.
Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.