Schadensersatz

Die Pflicht zur Wiedergutmachung

Schutz gegen Schadensersatzansprüche

Das Grundproblem verstehen

Als Unternehmer, Freiberufler oder Gewerbetreibender haften Sie laut Gesetz für Schäden, die durch Ihren Betrieb einem Dritten zugefügt werden. Solch ein Schadensfall kann existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Aber es wird noch schlimmer: Schadensersatzansprüche machen auch nicht Halt vor Privateigentum. Sie als Unternehmer haften auch mit Ihrem Privatvermögen.
Dabei ist zu beachten, dass ein Selbstständiger nicht nur für sein eigenes Handeln aufkommen muss, sondern auch für das seiner Mitarbeiter. Je nach Größe des Unternehmens ist es nicht möglich, seine Mitarbeiter während der gesamten Arbeitszeit zu überwachen. Fehler sind unvermeidbar. Umso wichtiger ist es, dass Sie durch entsprechende Haftpflichtversicherungen für den Ernstfall vorsorgen.
Schadensersatzansprüche können Sie aus jeder Richtung treffen. Sie arbeiten als Unternehmer täglich mit Menschen zusammen und wirtschaftliches Handeln hat Konsequenzen. Schnell können Meinungsverschiedenheiten entstehen, die zu rechtlichen Auseinandersetzungen werden können. Seien es Ihre eigenen Mitarbeiter, die gegen ihre Kündigung vorgehen oder Kunden, die mit Ihrer Ware oder Dienstleistung nicht zufrieden sind.

Die verschiedenen Optionen, die zur Auswahl stehen

Es gibt drei verschiedene Schadensarten. Diese sind zum einen Personen- und Sachschäden, zum anderen Vermögensschäden. Letztere unterteilen sich in unechte und echte Vermögensschäden. Echte Vermögensschäden bezeichnen alle direkten finanziellen Schäden, die durch Sie entstanden sind. Unechte hingegen bezeichnen solche, denen ein Personen- oder Sachschaden vorausgegangen ist.

Grundsätzlich sollten Sie Ihre Wahl der Versicherung daran festmachen, welche Schadensarten in Ihrem Beruf am häufigsten vorkommen können und in welchem Maße diese existenzbedrohend sein können. Natürlich spielt dabei auch immer Ihre Tätigkeit eine Rolle.

Folgende Versicherungen können abgeschlossen werden:

  • Betriebshaftpflicht: Schutz vor Sach-, Personen-, unechten Vermögens- und Umweltschäden
  • Berufshaftpflicht: Haftpflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppen
  • Vermögensschadenhaftpflicht: Schutz vor echten Vermögensschäden
  • Gewerbliche Rechtsschutzversicherung: Abdeckung von Kosten eines Rechtsstreits
  • IT-Haftpflicht: Berufshaftpflichtversicherung für IT-Berufe
  • Vertrauensschadenhaftpflicht: Schutz bei Veruntreuung
  • D & O Haftpflicht: Schutz für Geschäftsführer und Manager
  • Veranstalterhaftpflicht: Absicherung für Veranstaltungen
  • Produkthaftpflicht: Schutz für Hersteller

Gut zu wissen

Bei Gewerbeversicherungen gilt das Baukastenprinzip. Sie entscheiden als Versicherungsnehmer, welche Versicherungen für Ihren Betrieb sinnvoll sind und welche Sie abschließen möchten. Es ermöglicht Ihnen einen individuellen Schutz, der auf Ihren Bedarf zugeschnitten ist. Weiterhin fällt eine Kombination der Verträge oftmals günstiger aus.
In jeder Haftpflichtversicherung ist ein passiver Rechtsschutz integriert. Der Versicherer kümmert sich um die Schadensersatzansprüche und prüft, ob diese berechtigt sind. Ansonsten werden die Forderungen automatisch gerichtlich abgewehrt. Dabei werden die Kosten für den Rechtsschutz von der Versicherung getragen.

Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Wissen Sie, welche Gewerbeversicherungen für Ihren Unternehmensbedarf sinnvoll sind?
  • Haben Sie den Durchblick auf dem Versicherungsmarkt und wissen, welcher Versicherer Ihnen die besten Konditionen bietet?
  • Können Sie selbst bestimmen, welche Risiken in Ihrem Unternehmensbereich abgesichert werden müssen und welche Sie zurzeit nicht benötigen?

Diese und viele weitere Fragen versiert beantworten und eine genau für Sie passendeVorsorgelösung gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.
Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.

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