Unterstützungskasse

Die gemeinsame Versorgungseinrichtung

Unterstützungskasse

Sinn und Zweck einer Unterstützungskasse:

Die Unterstützungskasse ist die älteste Durchführungsform der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland. Da die gesetzliche Rente meistens nicht den Lebensstandard decken kann, den ein regelmäßiges Einkommen bietet, müssen Arbeitnehmer zusätzlich vorsorgen. Eine Möglichkeit bietet dabei die Absicherung durch den Arbeitgeber.
Bei der Unterstützungskasse wird die Vorsorgeleistung nicht durch den Arbeitgeber selbst erbracht, sondern es wird speziell für diesen Zweck eine GmbH, ein Verein oder eine Stiftung eingerichtet. Sie bildet somit ein unabhängiges Rechts- und Steuersubjekt, das die Versorgungsleistungen im Auftrag des Arbeitgebers organisiert und durchführt.
Die Auszahlung erfolgt bei Eintritt des Rentenalters durch eine lebenslange monatliche Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung. Die regelmäßigen Beiträge können dabei entweder in Form einer Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer oder als direkte Zuwendung durch den Arbeitgeber entrichtet werden. Mischformen dieser Optionen sind auch möglich.
Vorteile des Arbeitgebers: Durch die Auslagerung der Vorsorge aus dem Betrieb haben Arbeitgeber den Vorteil, dass der Verwaltungsaufwand relativ gering ist und die Unternehmensbilanz nicht durch innerbetriebliche Rücklagen beeinflusst wird. Die regelmäßigen Beiträge, die an die Unterstützungskasse fließen, sowie die anfallenden Verwaltungskosten sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Weiterhin sinken bei der Wahl einer Entgeltumwandlung die Lohnnebenkosten.
Vorteile des Arbeitnehmers: Der Arbeitgeber hat gesetzlich dafür Sorge zu tragen, dass die Vorsorgezusage erfüllt wird. Dies gilt auch, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über das Unternehmen erfolgt. Erfolgt die Beitragszahlung durch eine Entgeltumwandlung, entstehen steuerliche Vorteile, da diese erst bei Auszahlung, also nachgelagert, besteuert werden. Weiterhin werden die Beiträge zur Sozialversicherung gemindert. Die Betragshöhe ist nicht begrenzt, weshalb es sich auch lohnt höhere Beträge zu sparen. Das ist besonders ein Vorteil für Personen mit einem höheren Einkommen, wie beispielsweise Führungskräfte.
Gut zu wissen: Die Vereinbarung einer Unterstützungskasse kann nicht gekündigt und nur unter sehr eng gesetzten Voraussetzungen zu einem neuen Arbeitgeber mitgenommen werden. Kann oder möchte der Arbeitnehmer keine Zahlungen mehr leisten, ruht der Vertrag bis zur Auszahlung. Diese erfolgt immer erst mit dem Eintritt des Vorsorgefalls und kann nicht vorzeitig durchgeführt werden.
Wichtig: Die betriebliche Altersvorsorge ist ein Instrument zur Mitarbeiterbindung und -motivation. Die Unterstützungskasse kann besonders interessant für Führungskräfte sein, da diese häufig den Arbeitgeber wechseln. Sie ist eine sinnvolle Methode, um hoch qualifizierte Arbeitnehmer langfristig zu binden.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Ungenügende Versorgung durch gesetzliche Rente
  • Einrichtung eines externen Dienstleisters, die mit geringerer interner Unternehmensverwaltung verbunden ist
  • Steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Instrument zur Mitarbeiterbindung
  • Beitragshöhe ist unbegrenzt und deshalb besonders für Führungskräfte interessant

Darauf sollten Sie achten:

Es gibt zwei verschiedene Formen zur Durchführung einer Unterstützungskasse. Sie kann entweder pauschal dotiert oder rückgedeckt sein. Die pauschaldotierte Unterstützungskasse bildet Rücklagen, um die Vorsorgezusagen abzusichern und bei Leistung auch erbringen zu können. Sie bietet den Vorteil, dass das Geld am Kapitalmarkt frei angelegt werden kann und somit höhere Gewinne möglich sind als bei der rückgedeckten Variante. Außerdem sind Erträge aus diesen Anlagen auch steuerfrei. Die rückgedeckte Unterstützungskasse wird durch ein Versicherungsunternehmen abgesichert. Diese Absicherung kann kongruent, also vollständig, oder partiell erfolgen. Der Vorteil der rückgedeckten Unterstützungskasse besteht darin, dass Arbeitgeber ein Nachfinanzierungsrisiko vermeiden, da die Vorsorgeverpflichtungen bei der Versicherung schon ausfinanziert sind.
Arbeitgeber haben einen regelmäßigen Beitrag an den Pensions-Sicherungs-Verein zu zahlen. Er schützt die Versorgung der Arbeitnehmer, sollte das Unternehmen insolvent werden.
Es können grundsätzlich auch zusätzliche Leistungen vereinbart werden. Diese Risikotarife decken beispielsweise die Absicherung im Todesfall oder bei einer eintretenden Berufsunfähigkeit ab. Weiterhin kann die Unterstützungskasse mit anderen Durchführungsformen der betrieblichen Altersvorsorge sowie mit der gesetzlichen Rentenversicherung kombiniert werden. Eine Kombination mit der Riester-Rente ist nicht möglich, da die Unterstützungskasse nicht förderfähig ist.
Die Unterstützungskasse kann von mehreren Unternehmen zusammen gegründet werden. Dabei spielt die Form der Gesellschaft eine entscheidende Rolle. Wird sie als eingetragener Verein oder Stiftung gegründet, ist sie von der Steuer befreit. Wird sie allerdings als GmbH eingerichtet, wird die Entrichtung von Körperschaftssteuern notwendig. Dadurch mindert sich auch der Wert der eingezahlten Beträge.
Arbeitgeber können die Zahlung der Beträge nur als Betriebsausgaben steuerlich absetzen, wenn die Höhe über die gesamte Laufzeit ansteigt oder gleichbleibt. Einmalige Mehrzahlungen können ebenfalls nicht abgesetzt werden, wenn es sich dabei nicht um die Ausfinanzierung laufender Rentenleistungen handelt.
Verlässt ein Arbeitnehmer vor Eintritt des Rentenalters das Unternehmen, ruht der Vertrag. Er kann nur fortgeführt werden, wenn der neue Arbeitgeber Mitglied derselben Unterstützungskasse ist. Eine Kündigung oder private Weiterführung ist nicht möglich.
Soll für Gesellschafter-Geschäftsführer die Unterstützungskasse vereinbart werden, ist dazu ein positiver Beschluss der Gesellschafterversammlung nötig. Weiterhin sind Erdienbarkeitsfristen zu beachten.

Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Haben Sie einen Überblick über die vielfältigen Angebote am Markt?
  • Wissen Sie, ob sich für Ihr Unternehmen eine pauschaldotierte oder eine rückgedeckte Unterstützungskasse besser eignet?
  • Können Sie einschätzen, wie hoch die regelmäßigen Beiträge ausfallen sollten?
  • Möchten Sie eine neue Unterstützungskasse gründen, wissen aber nicht, welche Gesellschaftsform sich eignet und auf welche anderen Dinge Sie Rücksicht nehmen sollten?
  • Lohnt es sich zusätzliche Leistungen mit aufzunehmen?
  • Möchten Sie die Vereinbarung einer Unterstützungskasse mit einem Gesellschafter-Geschäftsführer abschließen, sind sich aber nicht sicher, wie Sie dies rechtlich korrekt ausgestalten?
  • Lohnt sich die Implementierung einer Unterstützungskasse in Ihrem Unternehmen oder sollten Sie lieber eine andere Durchführungsform wählen?

Diese Fragen versiert beantworten, Sie professionell begleiten und ein genau für Sie passendesKonzept gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.
Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Vorsorgeart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Vorsorgeist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.

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