KFZ Gewerbeversicherung

Wenn das Auto unverzichtbar ist ...

KFZ Gewerbeversicherung

Sinn und Zweck einer KFZ-Gewerbeversicherung:

Jedes Jahr ereignen sich Millionen von Unfällen in Deutschland. Sind Sie gewerblich mit dem Auto unterwegs, können Sie schnell in einen Unfall involviert werden. Damit Sie im Schadensfall nicht die Existenz Ihres Unternehmens und ggf. sogar Ihre private Existenz riskieren, ist eine entsprechende Versicherung notwendig.
In Deutschland gibt es drei verschiedene Versicherungsarten rund um das KFZ. Sie unterscheiden sich im gewerblichen Bereich nicht von den privaten KFZ-Versicherungen. Die KFZ-Haftpflichtversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen, ohne die Sie kein Fahrzeug zulassen können. Sie schützt andere Verkehrsteilnehmer, wenn diesen ein Personen-, Sach- oder unechter Vermögensschaden durch Ihr Verschulden entsteht. Möchten Sie auch Ihr eigenes Fahrzeug absichern, empfiehlt sich eine Kaskoversicherung. Eine Teilkaskoversicherung deckt Schäden ab, die an Ihrem Wagen durch Fremdeinwirkungen entstehen, eine Vollkaskoversicherung jene, die durch eigenes Verschulden entstehen. Die Kaskoversicherung hat insbesondere bei Betrieben eine große Bedeutung, deren Geschäftsbetrieb stark vom Einsatz der Autos abhängig ist. Sind ein oder mehrere Schäden so groß, dass sie aus eigenen Mitteln nicht getragen werden können, ist das Unternehmen gefährdet.
Wichtig: Bei Abschluss der Versicherung sollten Sie angeben, inwieweit Ihr Privatfahrzeug gewerblich genutzt wird. Andernfalls ist der Versicherungsschutz nicht vollständig gewährleistet.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Die KFZ-Haftpflichtversicherung kommt für Personen-, Sach- und unechte Vermögensschäden auf, die anderen Verkehrsteilnehmern durch Ihr Verschulden entstehen. Dabei haftet sie für Schadensersatzansprüche Dritter und bietet Ihnen zugleich einen passiven Rechtsschutz.
  • Die Teilkaskoversicherung kommt zusätzlich für Schäden am eigenen Wagen auf, die durch Fremdeinwirkung entstehen. Dies sind vor allem Elementarschäden aber auch Wildunfälle oder Diebstahl.
  • Die Vollkaskoversicherung deckt alle Leistungen der Teilkaskoversicherung ab. Weiterhin kommt sie für selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug auf.

    KFZ-Gewerbeversicherung

    Das kann schnell passieren! Beispiele aus der Praxis:

    • Auf dem Weg zu einem Kunden übersehen Sie einen Fahrradfahrer. Sie können nicht mehr rechtzeitig bremsen und fahren den Radfahrer an. Er wird schwer verletzt und muss ins Krankenhaus. Die KFZ-Haftpflichtversicherung kommt für die Krankenhauskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall auf.
    • Ihr Firmenwagen ist vor Ihrem Betrieb geparkt. Ein plötzlich eintretendes Gewitter bringt auch Hagel mit sich. Die Hagelkörner schlagen Dellen in Ihren Wagen. Die Teilkaskoversicherung kommt für den Hagelschaden auf.
    • Beim Einparken des Firmenwagens auf Ihrem Firmengelände schätzen Sie die Entfernung nicht richtig ein und fahren gegen eine Mauer. Die Vollkaskoversicherung ersetzt den entstandenen Blechschaden.

    Darauf sollten Sie achten:

    Wenn Sie einen Privatwagen gewerblich nutzen, wird ein maximaler Anteil betrieblicher Fahrten im Versicherungsvertrag festgehalten. Um diesen einzuhalten, ist ein Fahrtenbuch ratsam, damit Sie den Überblick behalten. Fahrten zwischen Ihrer Wohnung und Ihrem Arbeitsplatz zählen zur privaten Nutzung.
    Die Versicherungsprämie errechnet sich primär aus dem versicherten KFZ und nach Ihren schadensfreien Jahren. Je größer die Anzahl an Jahren, in denen Sie keinen Schaden melden, desto geringer wird der jährliche Beitrag. Weiterhin kann eine Selbstbeteiligung festgelegt werden, um den Beitrag gering ausfallen zu lassen. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten. Bei mehreren Schäden kann die Summe aller Selbstbeteiligungen schnell sehr hoch ausfallen. Ein erfahrener Makler kann Sie beraten, wann und in welcher Höhe Selbstbeteiligungen sinnvoll sind.
    Sie haben die Möglichkeit, weitere ergänzende Versicherungen abzuschließen. Wie sinnvoll diese im Einzelnen sind, hängt immer von Ihrem individuellen Fall ab. Eine Fahrerschutzversicherung ist ratsam, wenn Sie weder eine Berufsunfähigkeits- noch eine private Unfallversicherung abschließen können. Sie leistetfür den Fahrer nicht nur Schmerzensgeld, sondern kommt auch für Verdienstausfall oder Absicherung der Hinterbliebenen auf. Die Insassen-Unfallversicherung deckt Verletzungen und Tod von Insassen ab, leistet aber nur, wenn keine andere Versicherung greift und ist deshalb meist nicht notwendig. Welche Versicherungsoptionen für Sie ratsam sind, kann ein erfahrener Makler mit Ihnen besprechen.
    Weitere Informationen zu den KFZ-Versicherungen finden Sie im privaten Bereich der KFZ-Versicherung.

    Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

    • Haben Sie einen Überblick über die vielfältigen Angebote am Markt?
    • Können Sie einschätzen, ob eine Kaskoversicherung für Sie in Betracht kommt und wenn ja, welche?
    • Möchten Sie eine gewerbliche Nutzung Ihres Privatwagens versichern?
    • Ist in Ihrem individuellen Fall eine Kombination mit anderen Versicherungen sinnvoll?
    • Wissen Sie, wie Sie sich im Schadensfall zu verhalten haben?
    Diese Fragen versiert beantworten, Sie im Schadensfall professionell begleiten und einen genau für Sie passenden Versicherungsschutz gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.
    Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.
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