Bauleistungsversicherung
Sinn und Zweck einer Bauleistungsversicherung:
Bei einem Hausbau können unvorhergesehene Ereignisse eintreten und bereits vom Bauunternehmer erbrachte Leistungen beschädigen oder vollständig zerstören. In der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ist geregelt, dass diesen Schaden der Bauherr dem Bauunternehmer in vielen Fällen zu erstatten hat. Der Bauunternehmer ist berechtigt, diese gerichtlich einzufordern. Ohne eine geeignete Versicherung kann das ein Existenzrisiko für den Bauherren darstellen.
Eine Bauleistungsversicherung wird als Vollkaskoversicherung des Bauvorhabens angesehen. Sie schützt vor finanziellen Folgen unvorhersehbarer Schäden, indem sie die Kosten schon erbrachter Leistungen übernimmt. Unvorhersehbar bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der jeweilige Schaden für den Bauherren sowie den Bauunternehmer trotz Fachwissen nicht vorhergesehen werden konnte.
Die Versicherung deckt sowohl Hoch-, als auch Tiefbau ab. Sie versichert alle notwendigen Baustoffe und -teile. Weiterhin werden die Kosten zur Schadensbeseitigung übernommen. Deshalb ist sie eine unverzichtbare Grundversicherung für Bauherren, da sie maximalen Schutz während der gesamten Bauphase bietet.
Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:
- Bauherren haften für unvorhergesehene Schäden
- Sicherung Ihrer Existenz und der finanziellenBauplanung
- Kostenübernahme von Schadensbeseitigung und Wiederherstellung bereits erbrachter Leistungen
- Schutz bei unvorhergesehenen Schäden, wie ungewöhnliche Witterungseinflüsse, Vandalismus, Diebstahl, höhere Gewalt
Das kann schnell passieren! Beispiele aus der Praxis:
- Ein ungewöhnlich starkes Gewitter reißt den Dachstuhl Ihres Rohbaus in der Nacht mit sich. Es regnet in den Rohbau. Es entsteht ein Schaden in fünfstelliger Höhe.
- Unbekannte entdecken Ihr bereitgestelltes Material für den nächsten Tag. Sie entwenden alles, sodass Sie das Material zeitaufwendig neu beschaffen müssen und am nächsten Tag nicht weiterbauen können.
- Unbekannte Täter schleichen sich nachts in Ihren Rohbau und zerstören mutwillig bereits angebrachte elektronische Leitungen. Ein Schaden im vierstelligen Bereich entsteht.
Darauf sollten Sie achten:
Zur Berechnung Ihres Versicherungsbeitrags wird die Bausumme herangezogen. Dies ist die Summe aller Bauleistungen, inklusive der Außenanlagen, einzubauender Einrichtungsgegenstände, des Wertes der Eigenleistungen und der Lieferungen des Auftraggebers sowie der Mehrwertsteuer. Nicht dazu gehören Garten, Grundstück, Erschließung, Abbrucharbeiten, Baunebenkosten und Architektengebühren. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Leistungen Sie für die Berechnung Ihrer Bausumme zu berücksichtigen haben, hilft Ihnen ein erfahrener Makler gerne weiter.
Die Versicherungsdauer ist auf die Dauer der gesamten Bauzeit ausgelegt, gilt aber maximal 24 Monate. Der zu zahlende einmalige Beitrag ist unabhängig von der Dauer der Bauzeit.
Sie haben die Möglichkeit, das Risiko eines Feuers in die Bauleistungsversicherung miteinzuschließen. Dadurch erhöht sich die Prämie. Es ist allerdings auch möglich, eine eigene Feuerrohbauversicherung abzuschließen.
Wichtig: Im Versicherungsschutz der Bauleistungsversicherung nicht enthalten sind Leistungsmängel sowie normale Witterungseinflüsse, mit denen man aufgrund der Jahreszeit und der örtlichen Gegebenheiten zu rechnen hatte.
Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:
- Haben Sie einen Überblick über die vielfältigen Angebote am Markt?
- Wissen Sie, welche Bauleistungen zur Berechnung Ihrer Bausumme dienen und welche nicht inkludiert werden dürfen?
- Kommt für Sie eine Kombination Ihrer Bauherrenhaftpflicht mit anderen Bauversicherungen in Frage?
- Können Sie entscheiden, ob Sie das Feuerrisiko in die Bauleistungsversicherung integrieren oder lieber eine eigene Versicherung dafür abschließen sollten?
Diese Fragen versiert beantworten, Sie im Schadensfall professionell begleiten und einen genau für Sie passenden Versicherungsschutz gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.
Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.