Fondsgebunden

Individuell und beweglich Werte schaffen

Fondsgebundene Lebens-/Rentenversicherung

Sinn und Zweck einer fondsgebundenenLebens-/Rentenversicherung:

Die gesetzliche Rentenversicherung reicht bei Weitem nicht aus, um den finanziellen Bedarf im Alter decken zu können. Um den Lebensstandard halten zu können, ist eine private Vorsorge unumgänglich.
Die fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die sich sehr individuell gestalten und auch wieder verändern lässt. Sie ist eine Kombination aus der jeweiligen Versicherung und einer Kapitalanlage in Form von Fonds am Kapitalmarkt. Durch die Anlage am Kapitalmarkt ist eine höhere Rendite möglich als bei risikofreien Vorsorgemöglichkeiten, allerdings birgt sie auch die jeweils typischen Risiken.
In welche Fonds Ihr Geld investiert werden soll, entscheiden Sie selbst. Sie haben in der Regel die Wahl zwischen Aktien- und Rentenfonds bzw. je nach Anbieter weiteren Fondskategorien. Auch Kombinationen mehrerer Fonds sind möglich. Um das Chancen-/Risikopotential der Anlage besser einschätzen zu können, sollten Sie Kenntnisse des Marktes mitbringen. Haben Sie diese nicht, ist es in einigen Policen möglich, einen Fondsmanager zu engagieren, der sich um Ihre Anlage kümmert. Bei der Wahl geeigneter Fonds können Sie sich auch von einem erfahrenen Makler beraten lassen.
Gut zu wissen: Fondsgebundene Verträge haben im Gegensatz zu konventionellen Kapitalversicherungen keinen Garantiezins. Allerdings können bei entsprechender Fondsentwicklung wesentlich höhere Renditen erzielt werden, da das Risiko frei wählbar ist, und der aktuelle Garantiezins von 0,9% keine besonderen Renditeperspektiven bietet
Wichtig: Bei fondsgebundenen Versicherungen übernehmen Sie allein das Risiko der Anlage. Das bedeutet, dass Sie je nach Entwicklung der Geldanlage mehr aber auch weniger Rendite erwirtschaften können. Deshalb bietet sich diese Form der Altersvorsorge insbesondere als chancenorientierte Ergänzung bestehender Vorsorgemaßnahmen an.
Bei Ablauf des Versicherungsvertrages haben Sie die Wahl, wie das angesparte Kapital ausgezahlt werden soll. Es ist möglich, eine lebenslange Rente zu bekommen, allerdings können Sie auch eine einmalige Kapitalauszahlung wählen.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Gesetzliche Absicherung kann den finanziellen Bedarf nicht decken
  • Höhere Rendite durch Anlage am Kapitalmarkt und Verzicht auf garantierten Zins
  • Wahl zwischen Aktien- und Rentenfonds und ggf. weiteren Fondsarten
  • Auszahlung als lebenslange Rente oder einmalige Kapitalauszahlung möglich

Darauf sollten Sie achten:

Die Angebote der Anbieter können sehr unterschiedlich ausfallen. So ist beispielsweise die Fondsauswahl eingeschränkt, es werden Gebühren erhoben, wenn der Fonds gewechselt werden soll oder es ist nicht ersichtlich, in welchen Fonds das Geld investiert wird. Ein erfahrener Makler hilft Ihnen den richtigen Versicherer zu finden. Er hilft Ihnen auch dabei, zu entscheiden, welche Investitionen zu Ihrer Risikobereitschaft passen.
Die fondsgebundene Lebens-/Rentenversicherung bietet Ihnen steuerliche Vorteile, für die bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen: Die Vertragslaufzeit muss mindestens 12 Jahre betragen und der Vertrag darf nicht vor Vollendung des 63. Lebensjahres ablaufen. Werden diese Bedingungen erfüllt, muss bei Auszahlung nur die Hälfte der Erträge versteuert werden. Auch die Verrentung als Alternative zur einmaligen Kapitalzahlung ist steuerlich begünstigt. Eine steuerliche Absetzung in der Ansparphase ist nicht vorgesehen. Sie haben aber die Möglichkeit die Rentenversicherung als Rürup- oder Riester-Rente abzuschließen und somit von Steuervorteilen bzw. Zulagen zu profitieren.
Bei Abschluss der Versicherung mit Todesfallschutz erfolgt eine Gesundheitsprüfung. Anhand dieser Fragen wird das Risiko eines frühzeitigen Todes eingeschätzt. Beantworten Sie alle Fragen zu Ihrer Gesundheit wahrheitsgemäß, damit Ihnen der Versicherungsschutz stets gewährleistet werden kann.
Es ist möglich, die Versicherung mit Zusatzversicherungen zu kombinieren. Bei einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung übernimmt der Versicherer bei Eintreten einer Berufsunfähigkeit die Beiträge für die Lebensversicherung. Eine Unfalltod-Zusatzversicherung erhöht den Todesfallschutz Ihres Vertrages bei einem Unfalltod. Zu beachten: Zusatzversicherungen kosten eigene Beiträge, d.h. gehen zu Lasten der Gesamtrendite des Vertrages.
Gut zu wissen: Sie sollten für Ihre Lebens-/Rentenversicherung ein widerrufliches Bezugsrecht vereinbaren. So haben Sie jederzeit die Möglichkeit, den Bezugsberechtigten zu ändern.
Bei Rentenversicherungen ist keine Gesundheitsprüfung vorgesehen. Sie eignet sich daher besonders für Menschen, die aufgrund von Vorerkrankungen keine Lebensversicherung abschließen können.
Möchten Sie Ihre Hinterbliebenen absichern, ist es möglich, bei Vertragsschluss eine Rentengarantiezeit festzulegen. In dieser Zeit garantiert Ihnen der Versicherer die Leistungen zu erbringen. Sollten Sie nach Beginn der Auszahlung versterben und Ihre Rente nicht beziehen können, erhalten automatisch Ihre Angehörigen die Auszahlungen.

Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Haben Sie einen Überblick über die vielfältigen Angebote am Markt?
  • Wissen Sie, welcher Versicherungstarif für Ihren Bedarf die besten Konditionen bietet?
  • Können Sie einschätzen, ob sich eine fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung besser eignet?
  • Möchten Sie Ihre Versicherung mit Zusatzversicherungen kombinieren?
  • Sind Sie sicher, dass Sie einen fondsgebundenen Vertrag wünschen, oder ob für Sie eher konventionelle Vorsorgemöglichkeiten in Betracht kommen?
  • Möchten Sie Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes abgesichert wissen?

Diese Fragen versiert beantworten, Sie professionell begleiten und einen genau für Sie passenden Versicherungsschutz gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.
Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.

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