Hoffentlich geht mit dem Eigenheim nichts schief!

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Sinn und Zweck einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung:

Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist geregelt, dass Personen zum Schadensersatz verpflichtet sind, wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden verursachen. Besitzer von Grundstücken oder Eigentümer von Immobilien müssen deshalb Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen, d.h. der Pflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen. Kommt trotz Verkehrssicherung jemand zu Schaden, haften Sie als Eigentümer in vollem Umfang mit Ihrem Privatvermögen. Um dieses zu schützen, empfiehlt sich der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Die Versicherung deckt Personen-, Sach- und unechte Vermögensschäden, die einem Personen- oder Sachschaden folgen, ab. Personenschäden sind die wichtigste Absicherung, da Sie schnell fünf- oder sechsstellige Summen erreichen können bzw. sogar darüber hinaus. Die Haftpflichtversicherung kommt für Krankenhaus- und darauf folgende Rehabilitationsaufenthalte auf und zahlt eine monatliche Rente im Falle der Erwerbsunfähigkeit. Dabei ist das Grundstück mitsamt aller Gebäude abgesichert. Enthalten sind auch Bäume und Bepflanzungen sowie Teiche und Brunnen.
Ein wichtiger Aspekt: Mit einer Haftpflichtversicherung verfügen Sie zusätzlich über einen sog. passiven Rechtsschutz. Der Versicherer prüft im ersten Schritt, ob der an Sie gerichtete Schadensersatzanspruch zu hoch bzw. überhaupt berechtigt ist. Falls nicht, wird die Forderung ggf. auch gerichtlich abgewehrt. Der Versicherer trägt hier die Gerichtskosten und Aufwendungen für Anwälte und Gutachter.
Gut zu wissen: Als Vermieter dürfen Sie die Beiträge zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung auf den Mieter über die Nebenkostenabrechnung umlegen.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Haftung aus Eigentum und Grundstückbesitz in voller Höhe
  • Sicherung Ihrer Existenz und finanzielle Unterstützung
  • Abdeckung von Personen-, Sach- und unechten Vermögensschäden
  • Zusätzlicher passiver Rechtsschutz
  • Umlage der Beiträge auf den Mieter möglich

 

Photovoltaikversicherung

Das kann schnell passieren! Beispiele aus der Praxis:

  • Der Gehweg vor Ihrer Haustür ist voller Laub. Da er Teil Ihres Grundstückes ist, sind Sie in der Pflicht dieses zu entfernen. Sie kommen aus Zeitgründen dieser Pflicht nicht nach, weshalb ein Passant an einem regnerischen Tag auf den Blättern ausrutscht. Weil er unglücklich fällt, bricht er sich ein Bein und einen Arm. Sie müssen für den Krankenhausaufenthalt und die anschließende Rehabilitation aufkommen.
  • Ein schwerer Sturm sorgt dafür, dass ein morscher Baum auf Ihrem Grundstück umfällt. Er beschädigt mehrere parkende Autos. Sie sind zu Schadensersatzleistungen verpflichtet.
  • Der Besucher Ihres Mieters rutscht im gewischten Treppenhaus aus und fällt die Stufen hinunter. Durch mehrere Knochenbrüche ist er einige Wochen nicht arbeitsfähig und fordert Schadensersatz.

Darauf sollten Sie achten:

Sie haben die Möglichkeit weitere Gegenstände in die Versicherung einzuschließen. Diese können Maschinen, wie Rasenmäher oder Schneefräse sein. Haben Sie eine Photovoltaikanlage sollten Sie diese in jedem Fall mit einschließen oder eine eigens für sie eingerichtete Versicherung abschließen.
Bewohnen Sie ein Einfamilienhaus selbst, ist der Versicherungsschutz üblicherweise bereits in Ihrer Privathaftpflichtversicherung enthalten. Vermieten Sie allerdings, sollten Sie die Versicherung abschließen, da ein Dritter Sie auch für Schäden haftbar machen kann, die durch Vernachlässigung des Mieters entstanden sind. Dies gilt ebenso bei Mehrfamilienhäusern, bei denen Pflichten auf die Mieter übertragen werden. Werden diese nicht eingehalten, haften immer Sie als Eigentümer.
Bei einer Eigentümergemeinschaft, die üblicherweise zur Vermietung von Eigentumswohnungen eingerichtet wird, kann jeder Eigentümer in die Pflicht genommen werden. Eine gemeinsame Haftpflichtversicherung bietet sich in diesem Fall an. Sie deckt gemeinschaftlich genutzte Räume, wie Waschküche oder Treppenhaus ab. Außerdem sind auch Personen versichert, die im Auftrag der Besitzer arbeiten, wie beispielsweise Hausmeister und Reinigungspersonal.
Wichtig: Sie sind auch für jegliche Schäden Ihrer unbebauten Grundstücke haftbar. Das bekannte Schild „Eltern haften für ihre Kinder“ befreit sie daher nicht von der Haftung. Ereignen sich Personenschäden, werden Sie zur Verantwortung gezogen.
Die Versicherung leistet immer bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Diese kann zwischen den unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften stark variieren. Um die passende Höhe zu finden und die besten Konditionen zu bekommen, lohnt sich das Gespräch mit einem erfahrenen Makler.

Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Haben Sie einen Überblick über die vielfältigen Angebote am Markt?
  • Wissen Sie, ob Sie eine zusätzliche Haftpflichtversicherung benötigen oder ob Sie bereits optimal durch ihre private Haftpflichtversicherung abgesichert sind?
  • Bietet sich für Ihren Fall die Versicherung zusätzlicher Gerätschaften an? Möchten Sie beispielsweise Ihre Photovoltaikanlage mitversichern oder sollten Sie eine eigene Versicherung dafür abschließen?
  • Wissen Sie, welche Deckungssumme in Ihrem Fall sinnvoll ist?
  • Können Sie einschätzen, welcher Tarif den besten Leistungsumfang bietet?
  • Haben Sie die Erfahrung um zu wissen, welcher Anbieter im Schadensfall auch problemlos leistet? Oder mit allen Mitteln versucht, das Problem wieder auf Ihre Schultern abzuwälzen?

Diese Fragen versiert beantworten, Sie im Schadensfall professionell begleiten und einen genau für Sie passenden Versicherungsschutz gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.
Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.

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