Riester-Rente

Kinder können sich auch richtig rentieren!

Riester-Rente

Sinn und Zweck einer Riester-Rente:

Die Riester-Rente bietet eine private Unterstützung Ihrer Altersvorsorge. Da die finanziellen Mittel der gesetzlichen Rentenversicherung jährlich geringer ausfallen, ist eine private Vorsorge nötig, um im Alter Ihren aufgebauten Lebensstandard halten zu können. Der Abschluss einer Riester-Rente wird vom Staat durch Zulagen und ggf. auch steuerliche Vorteile gefördert.
Die Art Ihres Riester-Vertrags bestimmen Sie selbst. Die üblichen Formen der Riester-Rente sind klassische Renten- oder Lebensversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen, aber auch Bank- oder Fondssparpläne. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit des Wohnriesters, die Förderung für Bausparverträge. Die Riester-Rente ist auch mit der betrieblichen Altersvorsorge kombinierbar.
Wenn Sie für einen Riester-Vertrag sparen, zahlen Sie vier Prozent Ihres Vorjahreseinkommens ein. Dieser Mindesteigenbeitrag kann sich jährlich ändern und ist zu erbringen, um die staatliche Zulage in maximaler Höhe zu erhalten. Die Zulage besteht aus einer Grundzulage, die maximal 154 Euro ausmacht, und einer Kinderzulage, die zusätzliche 300 Euro für jedes nach 2008 geborene Kind beträgt. Dadurch profitieren vor allem Familien oder Alleinerziehende von der Förderung der Riester-Rente. Zahlen Sie weniger als vier Prozent in die Versicherung ein, verringert sich die Zulage prozentual.
Wichtig: Der Sockelbeitrag beträgt 60 Euro. Dies ist der jährliche Beitrag, der mindestens geleistet werden muss, um eine staatliche Förderung zu erhalten.
Die Auszahlungen der Riester-Rente beginnen üblicherweise ab dem 65. oder 67. Lebensjahr mit Eintritt des Pensionsalters. Die Auszahlung kann bis zu 30 % als einmalige Kapitalauszahlung erfolgen, der Rest wird als lebenslange monatliche Rente geleistet. Es ist möglich, die Auszahlungen bereits vor Erreichen des Pensionsalters ab 60 Jahren beginnen zu lassen. Das führt allerdings dazu, dass weniger Rente ausgezahlt wird. Soll die Auszahlung noch früher eintreten, müssen Zulagen und Steuererstattungen zurückgezahlt werden.
Die monatlichen Beiträge zur Riester-Rente können bis zu einem Höchstsatz von 2.100 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Die Leistung aus dem Vertrag unterliegt allerdings der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass die Auszahlung voll zu versteuern ist. Weiterhin kommen bei gesetzlich Krankenversicherten die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung hinzu, die auch erst bei Auszahlung geleistet werden müssen. Allerdings profitieren Sie im Alter von einem geringeren Steuersatz, weshalb Sie trotzdem Geld sparen.
Gut zu wissen: Gerade für gutverdienende Personen lohnt sich die Riester-Rente, da sie von höheren Steuererleichterungen profitieren.
Zu beachten: Millionen von Sparern haben bereits eine Riester-Rente, nutzen aber die staatlichen Zulagen nicht aus und verschenken dadurch Geld. Etwa ein Fünftel der Verträge ruht aus den verschiedensten Gründen. Der einzige, der davon profitiert, ist der Staat.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Gesetzliche Rentenzahlungen reichen nicht aus
  • Private Altersvorsorge sichert den Lebensstandard
  • Art des Vertrags ist selbst bestimmbar
  • Steuerliche Vorteile und Zulagen durch den Staat
  • Besonders vorteilhaft für Familien und Alleinerziehende
  • Bis zu 2.100 Euro steuerlich absetzbar

Darauf sollten Sie achten:

Der Riestervertrag richtet sich nach Ihrer individuellen Lebenssituation, Ihrer beruflichen Perspektive und der Familienplanung. Anhand dieser Kriterien kann ein erfahrener Makler das Konzept finden, dasam besten auf Ihre Bedarfssituation zugeschnitten ist und optimale Konditionen bietet.
Allerdings ist nicht jede Person in Deutschland förderungs- und zulagenberechtigt. Lediglich Personengruppen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und somit rentenversicherungspflichtig sind, erhalten auch die staatliche Förderung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie im europäischen Ausland wohnen, solange Sie in Deutschland arbeiten. Allerdings werden auch Bezieher von Arbeitslosen-, Kranken- oder Vorruhestandsgeld sowie vollständig Erwerbsgeminderte und Wehr- und Zivildienstleistende unterstützt.
Wenn Sie nicht unmittelbar zulagenberechtigt sind, besteht die Möglichkeit, dass Sie zu der Personengruppe gehören, die mittelbar zulagenberechtigt ist. Dies gilt, wenn Ihr Ehe- oder Lebenspartner unmittelbar zulagenberechtigt ist. Erfüllen Sie die Voraussetzung, dass Sie nicht dauernd von Ihrem Partner getrennt leben und Sie beide Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Europäischen Union haben, sind Sie berechtigt, einen eigenen Riester-Vertrag abzuschließen.
Die staatlichen Zulagen müssen jedes Jahr von Neuem beantragt werden. Dazu stellen Sie einen Antrag über das Unternehmen, bei dem Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben. Dieses informiert die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), die sowohl die Berechnung und Kontrolle als auch die Auszahlung und Rückforderung von Zulagen übernimmt. Allerdings gibt es die Möglichkeit eines Dauerzulagenantrags, der IhrenAnbieter dazu verpflichtet, den Antrag jedes Jahr automatisch an die ZfA zu stellen.Das hat den Vorteil, dass Sie Ihre Förderung jährlich automatisch erhalten.
Die staatliche Förderung erfolgt nur für zertifizierte Altersvorsorgeverträge. Die Zertifizierung wird beispielsweise erfüllt, wenn zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge garantiert wird, die Leistung frühestens ab dem 60. Lebensjahr erfolgt und das Kapital als lebenslange Rente ausbezahlt wird. Ein erfahrener Makler bespricht mit Ihnen die weiteren Punkte, die einer Zertifizierung zugrunde liegen.
Kündigen Sie den Riester-Vertrag ohne das Geld in einen anderen Tarif zu übertragen, müssen Sie die Zulagen und Steuerersparnisse zurückzahlen. Dasselbe gilt, wenn Sie das Geld vor der Auszahlung für andere Dinge als die Altersvorsorge nutzen, oder im Falle Ihres Todes vor Rentenbeginn. Stellen Sie den Vertrag auf ruhend, ist eine Zurückzahlung nicht vorgesehen.

Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Haben Sie einen Überblick über die vielfältigen Angebote am Markt?
  • Wissen Sie, welcher Versicherungstarif für Ihren Bedarf die besten Konditionen bietet?
  • Können Sie die Art des Vertrages selbst bestimmen?
  • Sind Sie mittelbar zulagenberechtigt und möchten sich über die Beantragung einer Zulagenberechtigung informieren?
  • Können Sie selbst einschätzen, ob Ihr ausgewähltesKonzept zertifiziert ist?
  • Sind Sie in der Lage Ihre Beiträge und Zulagen selbst zu errechnen?

Diese Fragen versiert beantworten, Sie bei der Anbieterwahl professionell begleiten und einen genau für Sie passenden Versicherungsschutz gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.
Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Vorsorgeart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Maßnahmeist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.

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