Betriebshaftpflicht

Wenn Risiken keinen Spaß mehr machen

Betriebshaftpflichtversicherung

Sinn und Zweck einer Betriebshaftpflichtversicherung:

Statistiken belegen: Die Mehrzahl der deutschen Gewerbebetriebe sichern sich gegen Schäden bei Dritten durch eine Betriebshaftpflichtversicherung ab. Dies ist nachvollziehbar, da Unternehmer nicht nur für ihr eigenes Handeln, sondern auch für das ihrer Angestellten haften müssen. Selbst wenn die Gesellschaftsform so gewählt ist, dass sie nur beschränkt haftet, kann ein solcher Schadensfall die Existenz des Betriebs und des Unternehmers gefährden. Eine Betriebshaftpflicht ist daher zwingend erforderlich für jeden Betrieb, unabhängig von seiner Branche, Größe oder Gesellschaftsform. Sie ist wesentlicher Bestandteil eines professionellen Risikomanagements, das von jedem Unternehmer erwartet werden kann.


Diese Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Umweltschäden (sofern eingeschlossen) sowie unechte Vermögensschäden ab. Dies sind Vermögensschäden, die durch einen Sach- oder Personenschaden entstanden sind ein wichtiger Aspekt: Mit einer Haftpflichtversicherung verfügen Sie zusätzlich über einen sog. passiven Rechtsschutz. Der Versicherer prüft im ersten Schritt, ob der an Sie gerichtete Schadensersatzanspruch zu hoch bzw. überhaupt berechtigt ist. Falls nicht, wird die Forderung ggf. auch gerichtlich abgewehrt. Der Versicherer trägt hier die Gerichtskosten und Aufwendungen für Anwälte und Gutachter.Zu bedenken: Eine Betriebshaftpflichtversicherung kann auch für Selbstständige und Freiberufler sinnvoll sein, da bei dieser, im Gegensatz zur Berufshaftpflichtversicherung, auch Angestellte abgedeckt sind.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Irren ist menschlich! Schäden entstehen täglich! Das finanzielle Risiko ist hoch.
  • Jeder Unternehmer haftet laut Gesetzgeber ohne Obergrenze für entstandene Schäden mit dem gesamten Gesellschafts- und ggf. auch Privatvermögen. Dies kann Ihre Existenz gefährden.
  • Jeder Ihrer Mitarbeiter ist durch die Versicherung abgedeckt. Weiterhin sind auch Kunden und Gäste auf Ihrem Gelände versichert.
  • Personenschäden, die beispielsweise Schmerzensgeldforderungen, Krankenhauskosten oder eine Berufsunfähigkeitsrente verursachen, sind von der Versicherung abgedeckt.
  • Sachschäden können schnell durch Unachtsamkeit Ihrerseits oder einer Ihrer Mitarbeiter bei einem Kunden entstehen. Die Versicherung übernimmt Schadensersatzkosten für die Beschädigung des Eigentums.
  • Unechte Vermögensschäden, die infolge eines Personen- oder Sachschadens entstehen, werden erstattet.
  • Stoffe oder Chemikalien, die austreten und in das Grundwasser gelangen, verursachen erhebliche Kosten. Diese Umweltschäden übernimmt bei entsprechendem Einschluss die Versicherung.

    Betriebshaftpflichtversicherung

    Das kann schnell passieren! Beispiele aus der Praxis:

    • Sie haben einen Handwerkbetrieb. Ihre Mitarbeiter setzen bei einem Ihrer Kunden die Fenster ein. Beim Einbau werden teure Möbel des Kunden beschädigt und es entsteht ein Schaden von über 8.000 Euro.
    • Sie führen Arbeiten bei einemGroßkunden aus. Ihr Mitarbeiter bleibt länger als sie und nimmt den Schlüssel mit. Durch ein Missgeschick geht dieser verloren und die Türschlösser müssen ausgewechselt werden. Ihnen entsteht ein Schaden von ca. 7.000 Euro.
    • Sie kommen im Winter nicht Ihrer Räum- und Streupflicht nach. Ein Kunde, der sich auf dem Weg zu Ihnen befindet, rutscht aus und erleidet einen Oberschenkelhalsbruch. Ein Personenschaden von mehreren Tausend Euro entsteht, den Ihnen gegenüber geltend gemacht wird (Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten seitens des Krankenversicherers usw.).
    • Ein eigener Mitarbeiter erleidet einen Unfall und es wird festgestellt, dass die Unfallverhütungsvorschriften missachtet wurden. Die für Arbeitsunfälle zuständige Berufsgenossenschaft verlangt den Ersatz der von ihr erbrachten Leistungen.

    Darauf sollten Sie achten:

    Anders als die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung nur unechte Vermögensschäden, die durch einen Personen- oder Sachschaden entstanden sind. Benötigen Sie die Abdeckung eines echten Vermögensschadens, ist es möglich diese optional mitzuversichern.
    Der Versicherungsschutz greift zumeist nur in der Bundesrepublik Deutschland. Hier ist er aber nicht örtlich begrenzt. Sollten Sie eine Ausweitung in andere Länder benötigen, sprechen Sie dies bei Ihrem Makler an.

    Um den richtigen Tarif für eine Betriebshaftpflichtversicherung zu finden, sind folgende Kriterien hilfreich:

    • Selbstbeteiligung: Sie legen fest, wie hoch die Summe sein soll, mit der Sie sich selbst am jeweiligen Schadensfall beteiligen möchten. Beachten Sie: Je höher Sie Ihre Selbstbeteiligung wählen, desto geringer fällt die Versicherungsprämie aus.
    • Versicherungssumme: Sie bestimmen die Höhe, die durch Ihre Versicherung abgedeckt sein soll. Grundlage sollte eine detaillierte Analyse des Betriebes und der möglichen Risiken sein.
    • Laufzeit: Die Vertragslaufzeit ist ein wichtiges Kriterium, um den geeigneten Tarif zu finden. Üblich ist eine Laufzeit von ein bis drei Jahren.

    Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

    • Haben Sie einen Überblick über die vielfältigen Angebote am Markt?
    • Können Sie ohne Beratung einschätzen, welcher Tarif für Sie in Frage kommt? Welche Selbstbeteiligung, Versicherungssumme und Laufzeit sinnvoll sind?
    • Benötigen Sie für Ihren Betrieb eventuell einen Schutz für echte Vermögensschäden oder eine Ausweitung auf andere Länder?
    • Wissen Sie, wie Sie sich im Schadensfall zu verhalten haben?
    • Haben Sie die Erfahrung, um zu wissen, welcher Anbieter im Schadensfall auch problemlos leistet? Oder mit allen Mitteln versucht, das Problem wieder auf Ihre Schultern abzuwälzen?


    Diese Fragen versiert beantworten, Sie im Schadensfall professionell begleiten und einen genau für Sie passenden Versicherungsschutz gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.


    Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.

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