Vertrauensschadenhaftpflicht

Nicht alle Mitarbeiter sind Engel!

Vertrauensschadenhaftpflicht

Sinn und Zweck einer Vertrauensschadenhaftpflichtversicherung:

Eine erschreckende Tatsache: Über 60% der 1.000 größten Unternehmen Deutschlands hatten schon einmal eine Form des Vertrauensschadens. Die meisten von Ihnen schlossen als Konsequenz danach eine Vertrauensschadenshaftpflichtversicherung ab, der erste Schaden musste aber selbst getragen werden. Lassen Sie es nicht so weit kommen! Kümmern Sie sich rechtzeitig um diese spezielle Vorsorge.
Die Wirtschaftskriminalität nimmt täglich zu. Vor Veruntreuung kann sich niemand schützen. Mitarbeiter, denen Sie blind vertrauten, wenden sich plötzlich gegen Sie. Die Ursachen und Motive sind vielfältig und liegen teilweise auch in einem zunehmenden Werteverfall. Eine neue Unternehmensführung oder eine andere Eigentümerstruktur führen häufig zu einer geänderten Unternehmensphilosophie. Nicht selten mit der Folge eines Verlustes der Identifikation und Loyalität bei Mitarbeitern der Firma gegenüber. Eine Versicherung schützt Sie vor Vermögensschäden, die von Mitarbeitern oder anderen Vertrauenspersonen mit Vorsatz verübt werden. Weiterhin übernimmt sie die Kosten für die Ermittlung der Schadenshöhe und der Schadensfallaufklärung.
Von Vorteil: Selbst, wenn nicht bekannt ist, welcher Mitarbeiter den Schaden zu verantworten hat, zahlt die Versicherung.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Schäden in Millionenhöhe durch den Vertrauensmissbrauchvon Mitarbeitern möglich
  • Schutz vor Schäden durch Diebstahl und Betrug
  • Abdeckung von Schäden durch Unterschlagung und Untreue
  • Absicherung gegen unerlaubte Handlungen
  • Schutz für alle Arbeitnehmer, Aushilfen, Praktikanten, Zeitarbeiter sowie externe Dienstleister

    Vertrauensschadenhaftpflichtversicherung

    Das kann schnell passieren! Beispiele aus der Praxis:

    • Einer Ihrer Mitarbeiter bedient sich im Lager an Ihren Warenbeständen für den Eigenbedarf. Sie bemerken die fehlenden Waren, finden aber die Ursache nicht. Ihnen entstand ein Schaden von 15.000 Euro.
    • Eine Mitarbeiterin im Personalbereich veruntreut Gelder. Sie überweist Bonuszahlungen für andere Arbeitnehmer auf ihr eigenes Konto. Erst bei einer Prüfung fliegt der Schwindel auf. Der Schaden ist fünfstellig.
    • Sie müssen einen langjährigen Mitarbeiter entlassen, der neuen Anforderungen nicht mehr gerecht wird. Aus Rache baut er Fehlfunktionen in von Ihnen hergestellte Produktionsanlagen ein, die zu Schäden bei Ihrem Kunden führen.

    Darauf sollten Sie achten:

    Die Digitalisierung auf der Welt nimmt zu. Je mehr Medien und Datenverarbeitungsprogramme eingesetzt werden, desto leichter ist die Ausübung von Manipulation und Betrug. Nur eine Versicherung kann Ihnen in solch einem Fall helfen.
    Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Schadensursache aus einer unerlaubten vorsätzlichen Handlung entsteht.
    Sie entscheiden selbst, welche zusätzlichen Optionen Sie für Ihren Schutz benötigen. Es können beispielsweise Hackerangriffe mitversichert werden, bei denen die Kosten für die Datenwiederherstellung übernommen werden. Es ist sogar möglich, eine PR-Beratung abzudecken, falls der Ruf des Unternehmens geschädigt wurde.

    Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

    • Haben Sie einen Überblick über die vielfältigen Angebote am Markt?
    • Wissen Sie, welche Optionen Sie dazu buchen sollten und welche überflüssig sind?
    • Können Sie selbst beurteilen, ob z.B. im Bereich der Datenkriminalität der Versicherungsschutz ausreicht oder eine zusätzliche Cyberversicherung notwendig ist?
    • Wissen Sie, wie Sie sich im Schadensfall zu verhalten haben?
    • Haben Sie die Erfahrung, um zu wissen, welcher Anbieter im Schadensfall auch problemlos leistet? Oder mit allen Mitteln versucht, das Problem wieder auf Ihre Schultern abzuwälzen?
    Diese Fragen versiert beantworten, Sie im Schadensfall professionell begleiten und einen genau für Sie passenden Versicherungsschutz gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.
    Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.
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