Unfallversicherung

Trotz aller Vorsicht ...

Unfallversicherung

Das Grundproblem verstehen

Was ist ein Unfall? Die privaten Unfallversicherer definieren in ihren Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen den „Unfallbegriff“ wie folgt:

  • Ein plötzlich
  • von außen
  • auf den Körper einwirkendes Ereignis,
  • das unfreiwillig
  • eine Gesundheitsschädigung hervorruft.

Das Verständnis dieser Definition ist wichtig, da sie die Voraussetzungen dokumentiert, um eine Leistung zu erhalten. Jedes Jahr verletzen sich auf diese Weise rund 9,8 Millionen Menschen* in Deutschland, d.h. fast 27.000 Unfallverletzte täglich. Besonders problematisch dabei: Die meisten Unfälle passieren im Haushalt oder in der Freizeit. Gerade in dieser besonders gefahrenträchtigen Zeit besteht keinerlei gesetzlicher Unfallversicherungsschutz:


Jährliche Unfallverletzte in Mio. nach Ort*:

Arbeit: 1,00
Verkehr: 0,39
Schule: 1,34
Haus: 3,15
Freizeit: 3,89
Den Unfall selbst kann keine Versicherung verhindern, aber sie kann zumindest für die daraus entstehenden finanziellen Folgen Schutz bieten Dabei stellt sie eine Absicherung gegen Invalidität als Folge des Unfalls dar.
Es wird grundsätzlich zwischen der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung unterschieden. Die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil des Sozialversicherungssystems in Deutschland und deckt Unfälle ab, die auf der Arbeit oder auf dem Weg dorthin passieren. Somit sind alle Arbeitnehmer automatisch versichert. Gleiches gilt für Schüler, Studenten, Auszubildende und Kinder, die den Kindergarten besuchen.Hierbei ist zu beachten, dass nur der „direkte Weg“ abgedeckt ist. Schon kleine Umwege können den Versicherungsschutz gefährden. Besonders wichtig: Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind beschränkt und können i.d.R. den Lebensstandard nicht erhalten. Die private Unfallversicherung deckt alle Unfälle ab, unabhängig davon wo und wann sie sich ereignen. Da reine Arbeitsunfälle statistisch gesehen weitaus seltener passieren, empfiehlt sich der zusätzliche Versicherungsschutz einer privaten Unfallversicherung.
*Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2014


Diesen Personengruppen wird ein Schutz besonders empfohlen

Grundsätzlich bietet die private Unfallversicherung jedem Versicherten einen wichtigen weltweiten Versicherungsschutz, der die Versorgungslücke der gesetzlichen Versicherung möglichst weitgehend schließen soll.
Von besonderer Relevanz ist sie für Kinder und Senioren. Kinder sind frühestens ab dem Eintritt in den Kindergarten gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz greift jedoch nur bei Unfällen, die sich während des Aufenthalts in Kindergarten oder Schule bzw. auf dem Weg ereignen. Gerade die Kleinen sind oft unachtsam und denken nicht über die Konsequenzen ihres Handelns nach. Erleidet ein Kind einen Unfall mit dauerhaft bleibenden Schäden, ist es möglich, dass es niemals einen Beruf ausüben werden kann. Die Eltern sind ein Leben lang zu Unterhalt verpflichtet. Ohne zusätzliche Absicherung kann dies zu finanzieller Not führen. Auch Senioren sind nach einem Unfall besonders eingeschränkt. Ist die Familie dann nicht in der Nähe und kann keine Rundum-Betreuung leisten, ist die Anschaffung einer Haushaltshilfe mit enormen Kosten verbunden. Die Unfallversicherung für Senioren kommt für Hilfe- und Pflegeleistungen auf und bedeutet eine finanzielle Entlastung.
Selbstständige und Freiberufler sind grundsätzlich nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung eingeschlossen. Es ist möglich, sich freiwillig gesetzlich zu versichern, allerdings greift diese Versicherung ausschließlich am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin. Sie profitieren daher besonders von einem privaten Schutz, der weltweit 24 Stunden greift.
Die wichtigsten Gründe für eine private Vorsorge:

  • Jährlich ereignen sich Millionen von Unfällen, bei denen Menschen leicht oder schwer verletzt werden. Davon passieren über 60 % in der Freizeit, beispielsweise beim Putzen im Haushalt oder bei einem Fahrradausflug.
  • Die Folgen eines Unfalls haben oft gravierende finanzielle Folgen. Ohne eine spezielle Absicherung kann das eine persönliche Notlage bedeuten. Nur einige Beispiele: Invaliditätsbedingte Arbeitsunfähigkeit und damit Einkommensverlust; hohe Kosten für notwendige Umbaumaßnahmen; Aufwand für besondere Rehabilitationsmaßnahmen, die von gesetzlichen Versorgern nicht getragen werden.
  • Die gesetzliche Unfallversicherung greift lediglich bei einem Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin. Um einen Rundum-Schutz zu genießen, bietet sich die private Unfallversicherung an, deren Absicherung 24 Stunden auf der ganzen Welt gilt.
  • Gerade Kinder und Senioren gehören zu den gefährdeten Zielgruppen. Kinder können Unfälle erleiden, aufgrund derer sie nie einen Beruf ausüben und ein eigenes Einkommen erzielen können.Speziell Senioren-benötigen altersentsprechend nach einem Unfall genau auf sie zugeschnittene Leistungen.
  • Bei Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung werden keine anderen Leistungen (z.B. aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung) angerechnet, es erfolgt also keine Kürzung.


Gut zu wissen: Die private Unfallversicherung gliedert sich im Wesentlichen in zwei Leistungsarten auf: Zahlung einer einmaligen Invaliditätsleistung oder einer lebenslangen Unfallrente. Möglich ist auch die Kombination beider Leistungsarten. Grundlage für den Anspruch ist der festgestellte Invaliditätsgrad, der sich aus der sog. Gliedertaxe bestimmt. Hier sind Prozentsätze für Organe und Gliedmaßen definiert, wenn diese verloren oder funktionsunfähig sind. Aus der Summe der einzelnen Prozentsätze ergibt sich der Invaliditätsgrad. Die einmalige Leistung errechnet sich aus der Versicherungssumme und dem Prozentsatz des Invaliditätsgrades. Bei einer lebenslangen Rente muss ein bestimmter Invaliditätsgrad vorliegen, ab dem die Rente gezahlt wird.
Ergänzend zu diesen Grundelementen kann man je nach Bedarf, eigenem Anspruch oder persönlichen Lebensumständen weitere Leistungsarten dazu kombinieren. Dies sind z.B. ein Unfall-Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Kosten für spezielle Reha-Maßnahmen, Bergungskosten, kosmetische Operationen, oder auch eine Todesfallleistung.

Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Können Sie invaliditätsbedingte Kosten nach einem Unfall ohne finanzielle Hilfe tragen?
  • Welche private Unfallversicherung bietet genau die Leistungen, die Ihren Wünschen entsprechen?
  • •Möchten Sie Ihre Kinder zusätzlich absichern, finden aber nicht das richtige Angebot?
  • Bietet sich in Ihrem persönlichen Fall eine Einmalzahlung oder eine lebenslange Rente an? Oder eine Kombination aus beiden?
  • Möchten Sie verständliche Erklärungen für die wichtigsten Begriffe wie z.B. Progression, Gliedertaxe usw.?
Diese und viele weitere Fragen versiert beantworten und eine genau für Sie passendeVorsorgelösung gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.
Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.
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