Krankenversicherung

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Krankenversicherung

Ein Überblick

Die Krankenversicherung zählt in Deutschland zu den Pflichtversicherungen. Dies bedeutet, dass jeder Bürger eine Krankenversicherung nachweisen muss. Dabei ist zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung zu unterscheiden. Die Krankenkassen bzw. Versicherungsunternehmen übernehmen als Träger der Krankenversicherung die Kosten für Ihre medizinische Behandlung, Krankenhausaufenthalte sowie Arznei-, Heil- und Hilfsmittel.


Die gesetzliche Krankenversicherung

Im Jahre 1883 wurde die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) durch Otto von Bismarck eingeführt. Sie ist somit der älteste Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems. Ihre Aufgaben und Ziele sind im Sozialgesetzbuch dargelegt. Sie arbeitet nach dem Solidaritätsprinzip, wonach jeder Versicherungsnehmer die gleichen Leistungen unabhängig seines Einkommens oder Beitrags zu erhalten hat. Die Hauptaufgabe der GKV ist, die Gesundheit der Versicherungsnehmer zu erhalten, wiederherzustellen oder den Gesundheitszustand zu verbessern. Das System basiert auf dem Sachleistungsprinzip
Rund 90 % der deutschen Bevölkerung sind in der GKV versichert. Der Großteil davon ist bei den gesetzlichen Krankenkassen, den Trägern der GKV, pflichtversichert. Dazu zählen alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, deren Einkommen unter der Pflichtversicherungsgrenze liegt, alle Bezieher von Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sowie von Arbeitslosengeld I und II. Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder sind beitragsfrei mitversichert.
Der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung bemisst sich prozentual an Ihrem monatlichen Bruttoeinkommen. Seit Anfang 2015 sind dies 14,6 %, die zur Hälfte von Ihnen und zur Hälfte von Ihrem Arbeitgeber getragen werden. Darüber hinaus erheben die Krankenkassen individuelle Zusatzbeiträge, die aber vom Versicherten allein zu tragen sind.
Die Leistungen der gesetzlichen Kassen sind zu ca. 95% identisch. Sie umfassen grundsätzlich ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Bezahlung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Präventionsmaßnahmen sowie die Leistung von Kranken- und Mutterschaftsgeld. Die entstehenden Kosten werden direkt über die Krankenkasse abgewickelt, wobei Zuzahlungen jedoch regelmäßig fällig sind.


Die private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung (PKV) wird von privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen getragen. Sie soll, wie die gesetzliche Krankenversicherung auch, für Kosten der medizinischen Versorgung aufkommen. Die Versicherungsdienstleister unterliegen der Finanzdienstleistungsaufsicht.
In Deutschland sind etwa 10 % der Bevölkerung privat versichert. Diese bestehen vor allem aus Arbeitnehmern, deren jährliches Einkommen die gesetzlich festgelegte Pflichtversicherungsgrenze übersteigt. Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Studenten können sich freiwillig versichern und dabei zwischen der GKV und der PKV wählen. Ehepartner und Kinder können in der PKV nicht beitragsfrei mitversichert werden.
Die PKV unterliegt dem Kostenerstattungsprinzip. Danach sind die Versicherungsnehmer in der Pflicht, medizinische Leistungen zunächst selbst zu bezahlen. Diese werden von der Versicherung im Nachgang erstattet. In Einzelfällen können z.B. Krankenhausaufenthalte direkt zwischen der Klinik und dem Versicherer abgerechnet werden. Die Leistungen der PKV sind nicht gesetzlich festgelegt und unterscheiden sich daher je nach Versicherer.
Der monatliche Beitrag richtet sich nach dem „Risiko“ des Versicherers, das sich im Wesentlichen aus dem Alter, dem gewählten Tarif (Leistungsumfang) und auch dem Gesundheitszustand des Versicherten ergibt. Um den Versicherungsschutz zu bekommen, wird vor Abschluss des Vertrages eine Gesundheitsprüfung durchgeführt, um das Krankheitsrisiko des Antragstellers zu bestimmen. Liegen Vorerkrankungen vor, erhöht sich der Beitrag oder führt ggf. sogar zu einer Ablehnung. Im Gegensatz zur Gesetzlichen stellen die Pflegeversicherung (Pflicht!) und das Krankentagegeld eigene Verträge mit separaten Beiträgen dar.
Neben der Kranken-Vollversicherung bieten die Dienstleister der PKV Zusatzversicherungen an. Diese sind auch gesetzlich Versicherten zugänglich. Sie decken Leistungen ab, die nicht oder nur unzureichend von der GKV getragen werden. Dies können beispielsweise Krankentagegeld, privatärztliche Behandlung oder zusätzliche zahnärztliche Leistungen sein.
Beamte und weitere Mitarbeiter im öffentlichen Dienst haben einen Anspruch auf Beihilfe. Diese bildet einen staatlichen Zuschuss zur medizinischen Versorgung.

 

Die Unterschiede zwischen GKV und PKV auf einen Blick

Gesetzliche Krankenversicherung Private Krankenversicherung
Leistungen sind im Sozialgesetzbuch gesetzlich festgelegt Leistungen sind individuell im Versicherungsvertrag festgelegt
Pflichtversicherung für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Möglich für Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze bzw. Selbständige/Freiberufler und Beamte
Familienangehörige sind beitragsfrei Familienangehörige zahlen einen eigenen Beitrag
Kontrahierungszwang: alle Antragsteller müssen aufgenommen werden Gesundheitsprüfung, wodurch Antragsteller abgelehnt werden können; ggf. Kontrahierungszwang bei Basistarif
Versicherungsbeitrag wird anhand des Einkommens berechnet Versicherungsbeitrag leitet sich aus dem individuellen Risiko und dem Tarif ab
Medizinische Leistungen werden sofort von der Krankenkasse übernommen, aber ggf. eigene Zuzahlungen Versicherungsnehmer müssen in Vorkasse treten und bekommen die Kosten erstattet
Standardisierte Behandlung Oft bevorzugte medizinische Behandlung
Leistungsprinzip: Ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich Leistungsprinzip: Medizinisch notwendig
   

Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Sind Sie nicht pflichtversichert und überlegen, ob Sie sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern wollen? Welche Versicherung bietet sich für Sie besser an? Welches sind Vor- und Nachteile?
  • Sind Sie gesetzlich versichert, fühlen sich aber nicht optimal geschützt? Wissen Sie, welche Zusatzversicherungen für Sie sinnvoll sind?
  • Möchten Sie von der gesetzlichen in die private Versicherung wechseln? Erfüllen Sie die Kriterien, die einen solchen Wechsel ermöglichen?
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Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.
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