Brille/Heilpraktiker

Für höhere Ansprüche

Allgemeine Zusatztarife (z.B. Brille, Heilpraktiker ...)

Sinn und Zweck von allgemeinen Zusatztarifen:

Eine optimale medizinische Rundum-Versorgung ist durch die gesetzlichen Krankenkassen schon seit einiger Zeit nicht mehr gewährleistet. Gehören Ihre Behandlungen nicht zur medizinischen Grundversorgung, erhalten Sie im besten Fall einen Zuschuss, im schlechtesten übernehmen Sie die Kosten selbst. Eine private Krankenzusatzversicherung ist notwendig, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben bzw. die bestmögliche medizinische Versorgung zu gewährleisten.
Ein Beispiel einer beliebten Zusatzversicherung ist die Heilpraktiker- und Brillenversicherung. Durch diese erhalten Sie Erstattungen Ihrer Kosten für Behandlungen der Alternativmedizin oder eine Sehhilfe bis zu einem vereinbarten Höchstsatz.
Die Behandlungen der Heilpraktiker basieren, im Gegensatz zur Schulmedizin, auf Naturheilverfahren. Sie werden nicht der ärztlichen Medizin zugeschrieben, weshalb Sie für solche Behandlungen nur selten Zuschüsse der Krankenkasse erhalten. Bevorzugen Sie die naturheilkundliche Behandlung, wie beispielsweise Akupunktur, Homöopathie oder Osteopathie, ist eine Zusatzversicherung sehr zu empfehlen.
Das menschliche Auge wächst bis zu einem Alter von 16 bis 30 Jahren. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet die Kosten für eine Brille lediglich bis zu einem Alter von 18 Jahren bzw. unter der Voraussetzung, dass eine schwere Sehstörung vorliegt oder die Sehhilfe zur Behandlung von Erkrankungen nötig ist. Andernfalls tragen Sie die Kosten selbst. Eine private Zusatzversicherung kommt nicht nur alle zwei bis drei Jahre für eine neue Brille oder Kontaktlinsen auf, sie unterstützt Sie auch finanziell, sollte die Brille brechen oder gestohlen werden.
Gut zu wissen: Die Zusatzversicherung steuert zu jeder Behandlung einen festen Anteil bei. Oftmals sind dies 80 % des vollen Rechnungsbetrags, aber maximal der im Vertrag vereinbarte Höchstsatz. Dieses Kontingent kann, je nach vertraglicher Vereinbarung, alle ein bis zwei Jahre ausgeschöpft werden.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bestimmte Leistungen, die nicht zur medizinischen Grundversorgung gehören, nur zu einem kleinen Teil oder überhaupt nicht.
  • Die private Zusatzversicherung leistet bei jeder versicherten Behandlung einen festgelegten Beitrag.
  • Der vereinbarte Höchstsatz der Versicherung kann jedes Jahr oder alle zwei Jahre ausgeschöpft werden.
  • Speziell für Kinder ist eine private Brillenversicherung sinnvoll, da sich die Augen besonders im Kindesalter stark verändern können. Hinzu kommt, dass die Brille beim Spielen beschädigt werden kann.
  • Die Kosten für den Verlust und Bruch, die Reparatur und Diebstahl der Sehhilfe werden oft übernommen. Weiterhin kommt die Versicherung alle zwei bis drei Jahre für eine neue Brille auf.
  • Die Kosten für alternative Behandlungsmethoden werden übernommen. Darunter zählen Akupunktur, Chiropraktik, Eigenbluttherapien, Homöopathie, Osteopathie und Elektrotherapie.
  • Tarifabhängig kommen private Versicherungen darüber hinaus für Medikamente und Hilfsmittel sowie die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen auf.

 

Zusatztarife Brille oder Heilpraktiker

Das kann schnell passieren! Beispiele aus der Praxis:

  • Sie leiden an starken Kopfschmerzen, die täglich auftreten. Obwohl Sie viele verschiedene Ärzte aufgesucht haben, kann keiner die Ursache der Schmerzen bestimmen. Auf Empfehlung richten Sie sich an einen Heilpraktiker. Durch alternative Methoden schafft er es, Ihre Schmerzen zu lindern. Die Krankenkasse kommt nicht für die Kosten auf.
  • Sie haben starke Allergieprobleme. Um diese zu behandeln, eignen sich alternative Heilmethoden. Für die Kosten der Behandlung durch den Heilpraktiker müssen Sie selbst aufkommen.
  • Beim Sehtest für den Führerschein stellt sich heraus, dass Ihr Kind eine Brille benötigt, um Auto fahren zu können. Kosten für Sehhilfen werden grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen bzw. maximal für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
  • Ihre Brille fällt Ihnen aus der Hand und zerbricht in zwei Teile. Da Sie sie dauerhaft benötigen, lassen Sie die Sehhilfe sofort von einem Optiker reparieren. Die private Zusatzversicherung übernimmt die Kosten der Reparatur.

Darauf sollten Sie achten:

Sie bestimmen den Tarif Ihrer privaten Zusatzversicherung selbst. Sie können einzelne Bausteine wählen, die abgedeckt sein sollen. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auf Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Ihre Wahl beeinflusst den regelmäßigen Versicherungsbeitrag.
Wie bei jeder Krankenzusatzversicherung ist auch der Abschluss einer Heilpraktiker- und Brillenversicherung mit der Beantwortung von Gesundheitsfragen verbunden. Es ist wichtig, dass Sie die Fragen wahrheitsgemäß beantworten, da ansonsten der Versicherungsschutz nicht gewährleistet ist. Liegen Vorerkrankungen vor, ist mit einem Leistungszuschlag zu rechnen, ggf. auch mit einer Ablehnung durch den Versicherer. Deshalb sollten Sie die Versicherung abschließen, solange Sie jung sind, da der Beitrag dann günstiger ausfällt und meist weniger Vorerkrankungen bestehen.
Die Heilpraktikerversicherung kann üblicherweise nicht einzeln abgeschlossen werden, sondern gehört zu einer Krankenzusatzversicherung, die weitere Bausteine enthält. Nach Abschluss der Versicherung wird eine Wartezeit fällig. Erst nach Verstreichen dieser können Leistungen in Anspruch genommen werden. Die Versicherungstarife richten ihre Leistungen häufig nach den Behandlungen, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker sowie im Hufeland-Verzeichnis aufgeführt sind. Manche Versicherungsunternehmen legen die Leistungen selbst in einer Liste fest. Sie sollten prüfen, ob für alle von Ihnen gewünschten Behandlungsmethoden geleistet wird.
Wichtig: Die Tarife sind sehr unterschiedlich, weshalb ein Vergleich wichtig ist. Eine gute Heilpraktikerversicherung übernimmt die gesamten Behandlungskosten eines Heilpraktikers oder Arztes, der alternative Heilmethoden anwendet. Viele Versicherer legen den Höchstbetrag der Leistung auf 1.000 Euro im Jahr fest. Um optimale Konditionen zu erhalten, sollten Sie das Gespräch mit einem erfahrenen Makler suchen.
Einige Versicherer kommen bei der Brillenversicherung nicht nur für die Kosten einer Brille oder Kontaktlinsen auf, sondern bezuschussen auch eine Lasik-Laserbehandlung. Durch diese Art der Behandlung ist es möglich, Ihre Fehlsichtigkeit auf Dauer zu beheben. Weiterhin leisten manche Versicherungstarife auch über den vereinbarten Höchstsatz, wenn sich die Sehstärke überraschend stark verändert.

Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Haben Sie einen Überblick über die vielfältigen Angebote am Markt?
  • Können Sie einschätzen, welcher Tarif für Sie in Frage kommt und welche Leistungen abgedeckt sein sollten?
  • Wissen Sie, welche alternativen Heilmethoden ggf. auch von Ihrer gesetzlichen Kasse übernommen werden?
  • Haben Sie bestimmte Wunschbehandlungen, die bei einer Heilpraktikerversicherung abgedeckt sein sollen, finden aber nicht den passenden Tarif?
  • Möchten Sie bei Ihrer Brillenzusatzversicherung auch die Lasik-Laserbehandlung abgesichert wissen?

Diese Fragen versiert beantworten, Sie professionell begleiten und einen genau für Sie passenden Versicherungsschutz gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.
Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.

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