Pensionskasse

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Pensionskasse

Sinn und Zweck einer Pensionskasse:

Die gesetzliche Rentenversicherung wird immer weiter zurückgeschraubt. Deshalb bietet sie lediglich eine Grundsicherung im Alter, die es zu ergänzen gilt. Eine Möglichkeit dazu ist die betriebliche Altersvorsorge, die der Arbeitgeber einrichtet. Eine mögliche Durchführungsform dieser ist die Pensionskasse.
Pensionskassen sind in Deutschland rechtlich selbstständige Unternehmen, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen werden. Die üblichen Gesellschaftsformen sind ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG), eine AG oder eine GmbH. Sie gewährleisten eine Versorgung der Arbeitnehmer bei Erreichen des Rentenalters, Invalidität oder Tod. Sie basieren häufig auf einem Tarifvertrag. Dabei unterliegen sie, wie Versicherungen, der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die die Vermögensanlage regelt.
Der Arbeitgeber schließt den Versorgungsvertrag für den Arbeitnehmer als versicherte Person mit der Pensionskasse ab. Die Finanzierung der Beträge kann entweder der Arbeitnehmer durch eine Entgeltumwandlung oder der Arbeitgeber durch eine Leistungszusage übernehmen. Werden die Beiträge durch den Arbeitnehmer aus dem Nettogehalt gezahlt, ist eine Riesterförderung möglich. Durch den Vertrag mit dem Arbeitgeber besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf die Leistungen aus der Pensionskasse. Die Leistung kann entweder als einmalige Kapitalauszahlung oder als monatliche Rente erfolgen.
Vorteile des Arbeitgebers: Die Ansprüche der Arbeitnehmer richten sich direkt gegen die Pensionskasse. Sollte diese nicht insolvent werden, tragen Arbeitgeber keinerlei Versicherungsrisiko. Durch eine Entgeltumwandlung profitieren Unternehmen von niedrigeren Lohnnebenkosten. Werden Beiträge als zusätzliche Arbeitgeberleistung gezahlt, können diese als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
Vorteile des Arbeitnehmers: Bei Verträgen ab 2005 sind die gezahlten Beiträge bis zu einer Grenze von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung sowohl steuerfrei als auch sozialabgabenfrei. Weiterhin können zusätzliche 1.800 Euro investiert werden, die von der Steuer befreit sind. Die Versteuerung ist nachgelagert, d.h. derSteuersatz fällt aufgrund des Alters in der Regel niedriger aus. Weiterhin ist die Versorgung über die Pensionskasse sehr flexibel, da sie bei einem Arbeitgeberwechsel mitgenommen oder privat weitergeführt werden kann. Der Beitrag kann jederzeit nach oben oder unten angepasst werden und der Vertrag auf bestimmte Zeit beitragsfrei gestellt werden, sofern die Mindestrente erreicht ist.
Achtung: Die Ansparung unterliegt einer staatlich geförderten Höchstgrenze. Über diese Grenze hinaus weiterzusparen, ist meistens nicht sinnvoll.Werden die Beiträge zur Pensionskasse nach Verlassen des Unternehmens privat fortgeführt, besteht für die gesamte Betriebsrente bei gesetzlichen Krankenversicherten die Pflicht zur Zahlung von Krankenversicherungsbeiträgen auf die Versorgungsleistung.
Gut zu wissen: Die Pensionskasse empfiehlt sich insbesondere für Privatversicherte. Denn, im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten, entfällt für sie die Beitragszahlung zur Kranken- und Pflegeversicherung bei einer Auszahlung im Alter.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Unzureichende gesetzliche Rente
  • Unabhängiger externer Dienstleister, kein Versicherungsrisiko für den Arbeitgeber
  • Steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Flexibler Durchführungsweg für den Arbeitnehmer: Weiterführung bei Arbeitgeberwechsel und privat möglich
  • Staatliche Förderung für den Arbeitnehmer
  • Hohe Einsparung besonders für Privatversicherte möglich

Darauf sollten Sie achten:

Die Pensionskasse gehört zu den Durchführungswegen, die nicht sicherungspflichtig sind. Das bedeutet, dass Arbeitgeber keinen Beitrag an den Pensions-Sicherungs-Verein entrichten. Meldet die Pensionskasse Insolvenz an, haftet das Unternehmen.
Im Versorgungsvertrag können zusätzliche Leistungen vorgesehen werden. Eine Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsrente wird häufig abgeschlossen. Tritt eine Berufsunfähigkeit ein, wird die vereinbarte monatliche Rente ausbezahlt. Zusätzlich werden die Beiträge des Versorgungsvertrages übernommen, damit der Versicherte auch im Rentenalter versorgt ist. Dabei gilt, ebenso wie bei Auszahlung im Rentenalter, dass die Leistung komplett versteuert werden muss. Weiterhin kann die Pensionskasse mit einem Hinterbliebenenschutz kombiniert werden. Dazu wird eine Todesfallleistung an die Angehörigen des verstorbenen Versicherten gezahlt oder eine Rentenzahlung über einen bestimmten Zeitraum erbracht.
Die Höhe des Beitrages ist durch einen Höchstsatz begrenzt. Abgesehen davon, kann sie individuell bestimmt werden. Es sind auch Sonderzahlungen, beispielsweise aus dem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, möglich. Des Weiteren kann eine Dynamik in den Vertrag integriert werden, die die höchstmögliche Nutzung der in der Regel steigenden Höchstsätze sicherstellt.
Jegliche Beiträge, die durch den Arbeitnehmer übernommen werden, sind unverfallbar. Leisten Arbeitgeber jedoch die Beiträge, sind Fristen vorgesehen. Für Verträge nach 2001 gilt, dass der Arbeitnehmer das 30. Lebensjahr vollendet haben und die Versorgungszusage seit fünf Jahren bestehen muss. Erst mit Erfüllung dieser Bedingungen, werden die getätigten Beiträge unverfallbar. Die Regelungen für Verträge vor 2001 erklärt Ihnen gerne ein erfahrener Makler.
Für Gesellschafter-Geschäftsführer gelten Sonderregelungen. Um eine Zusage zur Pensionskasse zu erhalten, benötigen sie einen positiven Gesellschafterbeschluss. Des Weiteren sind Erdienbarkeitsfristen zu beachten

Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Haben Sie einen Überblick über die vielfältigen Angebote am Markt?
  • Können Sie einschätzen, wie hoch die regelmäßigen Beiträge ausfallen sollten?
  • Lohnt es sich zusätzliche Leistungen mit aufzunehmen?
  • Möchten Sie genauer über die Unverfallbarkeit der Beiträge informiert werden?
  • Möchten Sie die Vereinbarung über eine Pensionskasse mit einem Gesellschafter-Geschäftsführer abschließen, sind sich aber nicht sicher, wie Sie dies rechtlich korrekt ausgestalten?
  • Lohnt sich die Implementierung einer Pensionskasse in Ihrem Unternehmen oder sollten Sie lieber eine andere Durchführungsform wählen?

Diese Fragen versiert beantworten, Sie professionell begleiten und ein genau für Sie passendesKonzept gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.
Hinweis:
Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Vorsorgeart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Vorsorgeist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.

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