Produkthaftpflicht

Manche Fehler zeigen sich erst im praktischen Einsatz

Produkthaftpflichtversicherung

Sinn und Zweck einer Produkthaftpflichtversicherung:

Das Produkthaftungsgesetz schreibt dem Hersteller eine unbegrenzte gesetzliche Haftung für Schäden vor, die durch sein Produkt entstehen. Unternehmen haften als sog. „Quasihersteller“ sogar für Produkte, die sie nicht selbst herstellen, aber unter Ihrem Namen vertreiben. Im Schadensfall bedeutet dies nicht nur Nachbesserungs- und Nachlieferungskosten, sondern auch eventuelle Schadensersatzansprüche, die je nach Verbreitungsgrad des Produktes und möglichen Schadensausmaßen das gesamte Unternehmen gefährden können.
Eine Produkthaftpflichtversicherung schützt vor dem Haftungsrisiko und übernimmt die anfallenden Kosten. Sie sichert gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Ein wichtiger Aspekt: Mit einer Haftpflichtversicherung verfügen Sie zusätzlich über einen sog. passiven Rechtsschutz. Der Versicherer prüft im ersten Schritt, ob der an Sie gerichtete Schadensersatzanspruch zu hoch bzw. überhaupt berechtigt ist. Falls nicht, wird die Forderung ggf. auch gerichtlich abgewehrt. Der Versicherer trägt hier die Gerichtskosten und Aufwendungen für Anwälte und Gutachter.

Achtung: Es ist nicht möglich, die Produkthaftpflichtversicherung einzeln abzuschließen, sondern nur in Kombination mit einer Betriebshaftpflichtversicherung (sofern nicht bereits Bestandteil).

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Haftung für Schäden, die durch die eigenen Produkte entstehen
  • Schutz auch bei Quasiherstellung
  • Absicherung von Händlern, wenn Hersteller nicht in Regress genommen werden kann
  • Abdeckung von gelieferten Anlagen, die Produktionsschäden bei Dritten verursachen
  • Übernahme der Kosten bei Nachbesserung oder Nachlieferung
  • Schutz bei Schäden durch Ihre Produkte bei weiterverarbeitenden Betrieben

    Produkthaftpflichtversicherung

    Das kann schnell passieren! Beispiele aus der Praxis

    • Sie sind Zulieferer eines Automobilkonzerns und liefern bestimmte Schrauben. Es werden jedoch fehlerhafte Teile gefunden, weshalb die komplette Charge auf weitere mangelhafte Teile überprüft werden muss. Dem Unternehmen entsteht durch den Produktionsausfall ein fünfstelliger Vermögensschaden, den es Ihnen gegenüber geltend macht.
    • Sie stellen Babynahrung her. Bei einer Kontrollprüfung fällt auf, dass eine Ihrer Maschinen beschädigt ist und Kunststoff absplittert. Hunderttausende von Produkten müssen zurückgerufen werden. Familien verlangen Schadensersatz für ärztliche Behandlungen.
    • Sie produzieren ein elektronisches Bauteil, das für wichtige Steuerungen in einem Elektrogerät zuständig ist. Bevor der Fehler an Ihrem Produkt festgestellt wird, hat bereits eine komplette Serie des Endgerätes schwere Schäden erlitten.

    Darauf sollten Sie achten:

    Die Produkthaftpflichtversicherung muss immer in die Betriebshaftpflichtversicherung integriert werden. Dabei stehen Ihnen zwei Optionen zur Wahl: die konventionelle Produkthaftpflicht oder die erweiterte Produkthaftpflicht. Die konventionelle Variante ist üblicherweise bereits Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung. Sie deckt Personen- und Sachschäden ab, die durch Ihr Produkt entstanden sind. Weiterhin zahlt sie bei unechten Vermögensschäden, denen ein Personen- oder Sachschaden vorausgeht. Die erweiterte Produkthaftpflicht ergänzt die Absicherung um echte Vermögensschäden und ist deshalb vor allem für Hersteller wichtig, deren Produkte weiter verarbeitet werden bzw. bei Lieferung von Produktionsanlagen. Sie muss individuell zur Betriebshaftpflicht gebucht werden.
    Die Höhe der Versicherungsprämie setzt sich zusammen aus dem Umfang Ihrer Versicherung, der Versicherungssumme, Ihrer Selbstbeteiligung sowie Ihrer Branche und Ihrem Umsatz.
    Achten Sie darauf, dass Sie detailgetreue Angaben zu Ihren Produkten machen, wenn Sie die Versicherung abschließen. Dies ist sehr wichtig, um im Schadensfall den Schutz zu erhalten. Eine Hilfe hierbei ist eine Risikoanalyse Ihres Betriebes und Ihrer Produkte, die ein Makler individuell mit Ihnen durchführen kann.

    Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

    • Haben Sie einen Überblick über die vielfältigen Angebote am Markt?
    • Können Sie einschätzen, welcher Tarif für Sie in Frage kommt? Welche Selbstbeteiligung sinnvoll und Versicherungssumme notwendigsind?
    • Wissen Sie, wie Sie sich im Schadensfall zu verhalten haben?
    • Sind Sie in der Lage eine Risikoanalyse Ihres Betriebs und Ihrer Produkte zu erstellen, die alle Risiken darlegt und mitversichert?
    • Können Sie selbst eine detaillierte Risikobeschreibung Ihres Produktes unter versicherungstechnischen Gesichtspunkten vornehmen?
    • Reicht Ihnen eine konventionelle Produkthaftpflicht oder ist für Ihren individuellen Fall eine erweiterte Versicherung nötig?
    Diese Fragen versiert beantworten, Sie im Schadensfall professionell begleiten und einen genau für Sie passenden Versicherungsschutz gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.
    Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.
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