Krankentagegeld

Auch bei längerer Krankheit gut "ernährt" bleiben

Krankentagegeld

Sinn und Zweck einer Krankentagegeldversicherung:

Erkranken Sie als Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum, ist dies meist mit Einkommenseinbußen verbunden. Gesetzlich Krankenversicherte werden von der Krankenkasse unterstützt, aber weder Privatversicherte noch Selbstständige und Freiberufler erhalten finanzielle Hilfe. Diese Versorgungslücke kann durch eine private Zusatzversicherung geschlossen werden.
Bei einer Erkrankung erhalten gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer 6 Wochen lang eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach zahlt die Krankenkasse das sogenannte Krankengeld, allerdings nicht in der Höhe Ihres Arbeitsentgelts, sondern nur etwa 80 % Ihres Nettoeinkommens. Eine private Krankentagegeldversicherung kann die entstandene Einkommenslücke schließen.
Auch privatversicherte Arbeitnehmer haben Anspruch auf Lohnfortzahlung. Allerdings zahlen die privaten Versicherer nach der Frist von 6 Wochen keinerlei Krankengeld, wenn keine entsprechende Krankentagegeldversicherung abgeschlossen wurde.
Für Selbstständige und Freiberufler ist ein privater Schutz unabdingbar. Sie erhalten als freiwillig gesetzliche Versicherte weder Lohnfortzahlung noch Krankengeld. Ohne eine Krankentagegeldversicherung gefährden sie ihre Existenz, da sie sich einem enormen finanziellen Risiko aussetzen. Zwar bieten die Kassen Wahltarife zur Absicherung des Einkommensausfalls an, doch der gesetzliche Schutz deckt nicht das gesamte Risiko. Kosten für Gewerberäume, Angestellte und eine Vertretung laufen weiter und können nur durch eine private Versicherung gedeckt werden.
Gut zu wissen: Das Krankengeld, das durch die Krankenkassen ausgezahlt wird, unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Dies bedeutet eine Erhöhung des zu versteuernden Anteils Ihres Einkommens. Das private Krankentagegeld ist hingegen steuerfrei.
Wichtig: Das Krankentagegeld übersteigt niemals den Betrag Ihres regulären Gehalts. Zur Berechnung dient dabei Ihr Nettoeinkommen, das Sie im Durchschnitt in den vergangenen 12 Monaten verdient haben. Dies soll vermeiden, dass Sie aus der Krankheit einen Vorteil ziehen.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Als gesetzlich Versicherter leistet Ihre Krankenkasse bei längerem Ausfall aufgrund von Krankheit nur etwa 80 % Ihres Gehalts.
  • Als privat Versicherter haben Sie nach 6 Wochen Ihres Arbeitsausfalls keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung.
  • Als selbstständiger Unternehmer oder Freiberufler sind Sie bei Krankheit nicht abgesichert.

 

Krankentagegeldversicherung

Das kann schnell passieren! Beispiele aus der Praxis:

  • Sie sind selbstständiger Handwerker und haben auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall. Sie erleiden ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und fallen mehrere Monate aus. Die Krankentagegeldversicherung zahlt ab dem vereinbarten Zeitpunkt und gleicht somit den Verdienstausfall aus.
  • Bei einem Fußballspiel mit Ihren Kindern machen Sie eine unglückliche Bewegung, sodass Ihre Achillessehne anreißt. Sie sind einige Wochen arbeitsunfähig. Nach 6 Wochen übernimmt die Krankenkasse die anteilige Lohnfortzahlung. Eine private Zusatzversicherung sorgt für eine Aufstockung auf Ihr Gehalt.

Darauf sollten Sie achten:

Um das Krankengeld zu berechnen, das Sie durch die gesetzliche Krankenversicherung erhalten, wird nur Ihr Einkommen bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze betrachtet. Dies ist ein von der Bundesregierung festgelegter Höchstbetrag, bis zu dem Sozialabgaben anfallen. Für das Jahr 2017 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 4.350 Euro. Jegliches Einkommen, das über dieser Grenze liegt, wird nicht in die Berechnung des Krankengeldes mit einbezogen. Ihre Einkommenslücke im Krankheitsfall erhöht sich dramatisch.
Die private Krankentagegeldversicherung leistet für Unternehmer und Selbstständige, je nach Tarif, bereits ab dem 4. Krankheitstag. Sie legen den Zeitpunkt der Auszahlung selbst fest. Zur Auswahl stehen Ihnen sogenannte Karenzen, die bei den meisten Versicherern beim 8., 15., 22., 29., 43., 93., 186. oder 365. Tag liegen. Je früher der Zeitpunkt der Leistung, desto höher fällt der monatliche Versicherungsbetrag aus.
Neben dem Beginn der Versicherungsleistung richtet sich der Versicherungsbeitrag nach Ihrer bestehenden Krankenversicherung, Ihrer beruflichen Tätigkeit, Ihrem Gesundheitszustand, Ihrem Eintrittsalter sowie der Höhe des vereinbarten Tagegeldes. Um Ihren Gesundheitszustand bestimmen zu können, werden Ihnen Gesundheitsfragen bei Abschluss der Versicherung gestellt. Es ist wichtig, dass Sie diese wahrheitsgemäß beantworten, da ansonsten der Versicherungsschutz nicht gewährleistet ist. Liegen Vorerkrankungen vor, erhöht sich ggf. der Beitrag oder der Versicherer lehnt den Versicherungsschutz ab.
Die Höhe des Krankentagegeldes bestimmen Sie selbst. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass der Betrag Ihren individuellen Bedarf abdeckt. Um diesen zu ermitteln, bietet sich eine Aufstellung aller Kosten an, die regelmäßig anfallen. Haben Sie Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkassen, können Sie dies kalkulieren und in Ihren Bedarf einbeziehen. Dabei empfiehlt es sich einen erfahrenen Makler zu Rate zu ziehen.
Erhöht sich Ihr Gehalt, sollte auch die Höhe des Krankentagegeldes entsprechend angepasst werden. Nur dadurch kann die zunehmende Lücke zwischen dem Krankengeld der Krankenkassen und Ihrem Gehalt geschlossen werden. Viele Tarife bieten diese Anpassung ohne zusätzliche Gesundheitsprüfung an.
Ein guter Versicherungstarif sollte einen Kündigungsverzicht beinhalten. Somit werden Sie nicht zu einem Wechsel und einer abermaligen Gesundheitsprüfung gezwungen. Weiterhin sollte die Versicherung Krankheitstage zusammenzählen. Dies bedeutet, dass alle Tage, an denen Sie aufgrund derselben Krankheit arbeitsunfähig waren, zur Versicherungsleistung zählen. Dadurch wird gewährleistet, dass das Krankentagegeld bei erneutem Krankheitsfall schneller geleistet wird.
Die Krankentagegeldversicherung soll vorübergehende Verdienstausfälle durch eine Krankheit absichern. Sind Sie durch die Erkrankung generell arbeitsunfähig, sodass Sie den Beruf nicht mehr ausüben können, erhalten Sie kein Krankentagegeld mehr, da der Versicherer Sie nicht mehr als „krank“, sondern als „berufsunfähig“ einstuft. Um diesen Fall abzusichern, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung dringend zu empfehlen.
Das Krankentagegeld unterscheidet sich vom Krankenhaustagegeld dahingehend, dass die Versicherung bei jeglicher Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit leistet. Das Krankenhaustagegeld wird nur im Rahmen eines stationären, medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalts gewährt.

Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Haben Sie einen Überblick über die vielfältigen Angebote am Markt?
  • Können Sie einschätzen, welcher Tarif für Sie in Frage kommt und ab welchem Krankheitstag geleistet werden soll?
  • Wissen Sie, wie hoch Ihr regelmäßiges Krankentagegeld ausfallen sollte?
  • Möchten Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit zusätzlich durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung absichern?
  • Kommt für Sie auch ein Abschluss der Krankenhaustagegeldversicherung in Betracht?

Diese Fragen versiert beantworten, Sie professionell begleiten und einen genau für Sie passenden Versicherungsschutz gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.
Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.

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