Grundprinzip geschlossener Investmentfonds

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Geschlossene Investmentvermögen

Grundprinzip geschlossener Investmentvermögen

Dieses Anlagekonstrukt ist landläufig auch unter dem Begriff geschlossene Fonds bekannt. Mit Einführung des Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) im Jahr 2013 – das auch vielfältige anlegerschützende Vorschriften enthält – lauten die offiziellen Bezeichnungen Alternative Investmentfonds (AIF) oder geschlossene Investmentvermögen. Das Grundprinzip lautet: Gemeinschaftliches Investieren in Sachwerte. Das Attribut „geschlossen“ kennzeichnet insbesondere in Abgrenzung zu offenen Investmentvermögen zwei Eigenschaften dieser Produktlinie:
Fest abgegrenztes Investitionsziel: Der Fonds soll genau einen bestimmten Sachwert finanzieren, d.h. entsprechend dem Investitionsplan ist das Volumen fest definiert und auf dieses begrenzt. Ist es erreicht, wird der Fonds für weitere Anlagen geschlossen.
Festgelegte Laufzeit: Fast immer wird auch eine Laufzeit des Fonds vorgegeben. Das Ziel dabei: Während der Laufzeit aus der Investition laufende Erträge erzielen und zum Laufzeitende den Sachwert veräußern und den Erlös quotal an alle Anleger ausschütten. Damit schließt auch der Fonds.
Geschlossene Fonds gehörten früher zum sog. „Grauen Kapitalmarkt“, da sowohl die Konzeption und Auflage als auch der Vertrieb weitestgehend unreguliert, ungeprüft und intransparent waren. Dies führte in beiden Bereichen zu einem Gestaltungsfreiraum, der auch unseriöses und anlegerschädigendes Verhalten ermöglichte. Experten schätzen, dass rund 90% aller früheren geschlossenen Fonds ihr prognostiziertes Ertragsziel nicht erreicht haben, z.T. den Anlegern sogar Verluste beschert haben. Mit der Einführung des Kapitalanlagegesetzbuch und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung wurden vielfältige Vorschriften eingeführt, die diesen Spielraum erheblich beschränken. Beispiele:

  • Einreichung eines Jahresberichts bei der Aufsichtsbehörde BaFin
  • Verwaltung der Vermögenswerte bei einer unabhängigen Verwahrstelle
  • Bewertung durch externe Gutachter mindestens 1 x jährlich
  • Nachweis der Sachkunde und persönlichen Zuverlässigkeit beim Vermittler

Trotz dieser und weiterer anlegerschützender Regulierungen muss sich jeder Anleger der Tatsache bewusst sein, dass ein Engagement in einen geschlossenen Fonds eine unternehmerische Investition ist. Mit allen damit verbundenen Chancen und Risiken.

Funktionsweise geschlossener Investmentvermögen

Die meisten geschlossenen Investmentvermögen werden als GmbH & Co KG aufgelegt. Der Fondsinitiator ist Komplementär der KG, die Anleger sind Kommanditisten, also beschränkt haftende Gesellschafter.
Am Beginn des Fonds steht die „Idee“, d.h. der Emittent kennt ein bestimmtes Investitionsobjekt, von dem er sich einen attraktiven Ertrag erwartet. Zur Finanzierung des Vorhabens, also des Erwerbs oder der Herstellung, ist Eigenkapital erforderlich, das über das Fondskonstrukt von Privatanlegern generiert werden soll. Auf Basis der Objektdaten wird ein Businessplan erstellt, die Gesellschaft gegründet und der Emissionsprospekt bei der Aufsichtsbehörde BaFin zur Prüfung und Genehmigung eingereicht. Sind alle Formalien abgeschlossen, kann der Vertrieb Gesellschaftsanteile an der GmbH & Co KG an Anleger vermitteln.
Je nach Konzeption muss über die Anleger nur das vorabdefinierte Eigenkapital eingesammelt werden. Der Rest des Gesamt-Investitionsvolumens wird über Banken finanziert. Sind beide Prozesse abgeschlossen, wird der betreffende Sachwert erworben oder hergestellt.
Nach Inbetriebnahme wird das Investitionsobjekt systematisch verwaltet und bewirtschaftet, um aus der Nutzung laufende Einnahmen zu erzielen, die – nach Abzug der Kosten – an die Anleger ausgeschüttet werden. Bei Erreichen der vertraglich vereinbarten Gesamtlaufzeit wird der Investitionsgegenstand veräußert und der Fonds aufgelöst. Der Veräußerungserlös wird anteilig an die Anleger (= Gesellschafter) ausgezahlt.

 

Geschlossene Investmentvermögen

Sinn und Zweck geschlossener Fonds:

Die Grundidee selbst ist sicher sinnvoll: Anleger können von den Ertragschancen unternehmerischen Handelns profitieren, zu denen ihnen normalerweise das Kapital, das themenspezifische Fachwissen und die Möglichkeit der laufenden Bewirtschaftung fehlen würden. Besteht eine solide und auch zutreffende Kalkulation, kann man mit kontinuierlichen und guten Erträgen rechnen. Darüber hinaus besteht noch die Chance auf Zusatzrendite bei Veräußerung des Investitionsobjektes.
Ein weiterer Faktor ist die Tatsache, dass man sein Geld in einen realen Sachwert gegeben hat, der für sich selbst immer einen Wert darstellt und damit ggf. auch einen Inflationsschutz bieten kann.
Die Konzentration auf einen bestimmten Sachwert ermöglicht es auch, eigene persönliche Motive umzusetzen, die einem wichtig sind bzw. von denen man überzeugt ist.
Arten geschlossener Investmentvermögen:
Jeder geschlossene Fonds konzentriert sich auf ein bestimmtes Anlagethema, zu dem der Emittent das spezifische Fachwissen und eine fundierte Einschätzung der Renditechancen mitbringt. Das Anlagespektrum ist vielfältig, hier nur einige Beispiele:

  • Immobilien, in der Regel Gewerbeobjekte im In- und Ausland
  • Schiffe, z.B. Tanker oder Containerschiffe
  • Flugzeuge, von einzelnen Exemplaren bis zu Flotten
  • Einrichtungen aus dem Infrastrukturbereich
  • Erneuerbare Energien, also Photovoltaikanlagen, Windparks, Geothermiekraftwerke
  • Aufkauf gebrauchter Kapitallebensversicherungen
  • Unternehmensbeteiligungen in vielfacher Art
  • Medien und Filmindustrie

Chancen und Risiken:
Wie bei jeder unternehmerischen Beteiligung muss man sich des Risikos bewusst sein, dass die am Anfang erstellten Ertragsprognosen nicht eintreffen können. Die Folgen können sein: Niedrige oder ganz ausfallende laufende Erträge, Wertverlust des Objektes, im Extremfall bis zum Totalverlust. Die Gründe dafür können in einer falschen Einschätzung der Perspektiven durch den Emittenten liegen. Aber auch in nicht-vorhersehbaren Marktveränderungen, die das Geschäftsmodell negativ beeinflussen. Nur einige Beispiele:

  • Immobilien: In der Konzeptionsphase werden bereits große gewerbliche Mieter des Objektes akquiriert, von denen einige später wieder wegfallen. Andere Mieter lassen sich nur mit geringeren Mieterlösen finden.
  • Schiffe: Ein Spezialschiff zum Transport eines bestimmten Rohstoffes ist fertiggestellt. Die Nachfrage genau nach diesem Rohstoff bricht weltweit unerwartet ein. Das Schiff kann keine Chartererlöse einfahren.
  • Unternehmensbeteiligung: Der Fonds setzt z.B. gezielt auf Medizintechnik und beteiligt sich an einem Unternehmen, das eine zukunftsweisende Technologie entwickelt hat. Zur Markteinführung stellt ein Konkurrent ein besseres oder günstigeres Produkt vor. Das eigene Produkt wird nicht nachgefragt, die Entwicklungskosten amortisieren sich nicht, die Firma geht in die Insolvenz.

Diese Beispiele sind nicht die Regel, aber sie sind in der Praxis in ähnlicher Firm auch eingetreten. Unternehmerisches Investieren beinhaltet keine Garantie auf Erfolg.

Das sollten Sie wissen:

Geschlossene Fonds wurden früher häufig als Steuersparmodell angeboten, da von Beginn an hohe Verlustzuweisungen möglich waren. Mit Einführung der §§ 15a und 15b EStG wurde die Verlustverrechnung aber erheblich beschränkt. Heute muss der Fokus eindeutig auf der Erzielung einer Rendite liegen. Hierbei ist zu beachten, dass manche Anbieter mit der Prüfung und Genehmigung des Fonds durch die Finanzaufsicht BaFin werben. Diese Prüfung umfasst aber nur die Erfüllung der formalen Anforderungen, nicht die wirtschaftlichen Aspekte. Die Zulassung des Fonds alleine ist kein Hinweis auf die tatsächlichen Ertragsperspektiven.
Hier gilt es auch den Aspekt der Risikostreuung zu beachten. Offene Fonds können diesen Anspruch erfüllen, da sie z.B. Aktien einer Vielzahl von Unternehmen verschiedenster Regionen oder Branchen kaufen können. Der geschlossene Fonds konzentriert sich nur auf ein Objekt, es gibt keine ausgleichenden weiteren Vermögensgegenstände.
Je nach Gesellschaftsform kann auch eine Nachschusspflicht entstehen. Die direkte Verpflichtung besteht in der Regel nicht, aber indirekt kann durch eine Insolvenz der Gesellschafteine Haftung für Verbindlichkeiten des Unternehmens entstehen.
Anteile an geschlossenen Investmentvermögen können während der Laufzeit des Fonds nicht einfach an den Emittenten zurückgegeben werden. Eine Veräußerung ist schwierig, man müsste selbst einen Käufer finden. Mittlerweile hat sich zwar ein Zweitmarkt für gebrauchte Fondsanteile entwickelt, dieser funktioniert meist aber nicht in der gewünschten Form. Anleger sollten daher darauf achten, dass sie über genug anderweitige Liquidität verfügen.
Ein Vermittler von Anteilen an geschlossenen Investmentvermögen muss für die Beratung und den Vertrieb über die entsprechende gewerberechtliche Zulassung verfügen und in dem entsprechenden IHK-Register eingetragen sein. Diese Informationen bzw. Nachweise müssen dem Anleger vor der ersten Beratung in Form der sog. Kundenerstinformation übergeben werden.
Kosten und Rendite:
Die möglichen Renditen geschlossener Fonds hängen in hohem Maße von dem Vermögensgegenstand ab, in den investiert wird. Immobilienfonds kann man als eher konservativ einstufen, Unternehmensbeteiligungen in spezielle Branchen haben dagegen spekulativen Charakter. Auch hier gilt: Je höher die Ertragschancen sind, desto höher ist auch das Risiko. Emittenten geben bei Auflage des Fonds meist Renditeerwartungen aus, die aber sehr kritisch zu hinterfragen sind.
Ertragsfördernd kann die gegenüber offenen Fonds sehr niedrige Kassenhaltung sein. Da Anteile nicht einfach zurückgegeben werden können, braucht der Fonds keine hohe Cash-Quote, er kann zu fast 100% investiert sein.
Ein wichtiger Faktor im Renditeergebnis sind die Kosten. In der Regel fällt beim Kauf ein Agio an, meist um die 5%. Dieses dient regelmäßig als Vergütung für den Vertrieb. Daneben gibt es häufig auch sog. Innenprovisionen, die im Bereich von 10% bis 20% liegen können. Banken sind beim Vertrieb verpflichtet, diese sog. „Kick-Backs“ dem Kunden gegenüber offen zu legen. Nicht selten liegen die Emissionskosten – auch „weiche“ Kosten genannt – bei 15% bis 20% des eingesammelten Kapitals.
Zu prüfen ist auch die Vorgehensweise der Geschäftsführung der Gesellschaft im laufenden Betrieb des Vermögensgegenstandes. Nicht selten schließen Initiatoren für Dienstleistungen Dritter Verträge mit eigenen Gesellschaften zu Konditionen ab, die sehr gut für den Dienstleister (und damit den Initiator) sind, sich aber negativ auf das Unternehmensergebnis und damit die Fondsrendite auswirken. Die Seriosität der Geschäftsführung der Gesellschaft ist ein wesentlicher Faktor.

Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Haben Sie einen Überblick über die verschiedenen Anlageausrichtungen geschlossener Fonds?
  • Können Sie einschätzen, welches Chancen-/Risikoverhältnis ein bestimmterFonds hat?
  • Liegen Ihnen Leistungsbeweise des Initiators aus früheren Fondsemissionen vor?
  • Verfügen Sie selbst über das notwendige Fachwissen in der Tiefe, um die Qualität einer Kapitalanlage beurteilen zu können?

Diese Fragen versiert beantworten, Sie professionell begleiten und ein genau für Sie passendesAnlagekonzept gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.
Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zum Thema geschlossene Investmentvermögen. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters und die gesetzlichen Vorgaben im Detail. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Finanzanlage ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.

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