Geförderte Altersvorsorge

Der Staat unterstützt

Geförderte Altersvorsorge

Das Grundproblem verstehen

Die deutsche Rentenversicherung basiert auf dem Umlageverfahren. Dies bedeutet, dass die Beiträge der arbeitenden Mitglieder für die Altersvorsorge der bereits pensionierten Mitglieder verwendet werden. Der demographische Wandel in Deutschland führt allerdings dazu, dass es immer mehr ältere Menschen und immer weniger jüngere Menschen gibt. Dieses System ist auf Dauer nicht tragbar, da die Anzahl der Beschäftigten immer weiter abnimmt, aber die Bevölkerungsgruppe, für die sie Beiträge zahlt, immer größer wird. Der Gesetzgeber musste dieser Tatsache 2001 mit einer Rentenreform Rechnung tragen, die z.T. erhebliche Einschnitte bei den Rentenansprüchen brachte. Zum Ausgleich wurde 2013 das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz verabschiedet, mit dem die eigenverantwortliche private Altersvorsorge über verschiedene Wege staatlich gefördert wurde.

Eine Ergänzung der gesetzlichen Altersvorsorge durch private Maßnahmen ist von großer Relevanz. Auf diese Weise sichern Sie Ihre eigene Versorgung, sodass Sie auch im Rentenalter in der Lage sind, Ihren Lebensstandard zu halten. Je früher Sie mit der Einzahlung in die Altersvorsorge beginnen, desto mehr Kapital können Sie über die Jahre ansparen und von der Auszahlung profitieren. Eine wichtige Form der privaten Altersvorsorge bilden die geförderten Varianten, die im Folgenden erläutert werden.

 

Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine staatlich unterstützte Altersvorsorge mittels Zulagen und Steuerersparnissen. Sie steht jedem zu, der rentenversicherungspflichtig ist, also in erster Linie Arbeitnehmern. Die Anlageformen sind dabei selbst wählbar. Sie bestehen aus einer Rentenversicherung, einem Fonds- oder Banksparplan oder einem Bausparvertrag.

Bei Abschluss eines Vertrages sollte darauf geachtet werden, dass die Angebote zertifiziert sind. Dies ist ein Siegel, dass die lebenslangen Zahlungen sicherstellt, indem der Anbieter sich verpflichtet, die Beiträge und Zulagen zur Verrentung bereitzustellen.
Erhalten Sie die volle Zulagenförderung, bekommen Sie 154 Euro pro Jahr. Für Familien mit Kindern lohnt sich die Riester-Rente besonders, da sie für jedes kindergeldberechtigte Kind zusätzlich 185 € im Jahr erhalten. Für alle ab 2008 geborenen Kinder beträgt der Satz sogar 300 €. Berufseinsteiger, die vor Vollendung ihres 25. Lebensjahres die Riester-Rente abschließen, erhalten einen weiteren Bonus von 200 Euro.

 

Rürup-Rente

Die Rürup-Rente stellt den Gegenpol zur Riester-Rente dar. Sie wurde vor allem für Selbstständige und Freiberufler konzipiert, da diese nicht die Möglichkeit haben, die Riester-Rente in Anspruch zu nehmen. Sie wird durch den Staat mithilfe von Steuererleichterungen unterstützt.

Alleinstehende können bis zu 20.000 Euro im Jahr absetzen, Ehepartner das doppelte. Allerdings können die Beiträge erst im Jahr 2025 bis zum Höchstsatz steuerlich abgesetzt werden. Im Jahr 2017 beträgt der Anteil 84 %.

Die wichtigsten Gründe für eine private Vorsorge:

  • Der demographische Wandel sorgt dafür, dass der Bevölkerungsanteil der Senioren in Deutschland wächst. Das Rentensystem, wie es bisher ausgeführt wird, reicht nicht aus, um für alle Menschen genügend aufzukommen. Eine private Altersvorsorge ist nötig, um nicht der Altersarmut zum Opfer zu fallen.

  • Die geförderte private Altersvorsorge bietet eine gute Möglichkeit, für das Alter finanziell vorzusorgen. Beide Optionen, sowohl Riester-Rente als auch Rürup-Rente, werden vom Staat durch Steuererleichterungen und teilweise Zulagen unterstützt.

Gut zu wissen

Der Gesetzgeber hat einige Aspekte zum Vorteil des Verbrauchers angepasst. So sind Anbieter einer geförderten privaten Altersvorsorge dazu verpflichtet, ein einheitliches Produktinformationsblatt zu verwenden. Dies dient zum besseren Verständnis des Verbrauchers und zur besseren Vergleichbarkeit unter den Anbietern. Diese Änderung soll Ihnen dabei helfen, festzustellen,welches Produkt Ihren Wünschen und Vorstellungen am meisten entspricht.
Wichtig: Stellt sich heraus, dass falsche Angaben gemacht wurden oder kommt die Versicherungsgesellschaft nicht ihrer Informationspflicht nach, haben Sie das Recht den Vertrag zu kündigen und das angesparte Kapital zzgl. Zinsen zurückzufordern.
Weiterhin soll das Wechseln des Anbieters in Zukunft einfacher gestaltet werden. Die Wechselkosten des alten Anbieters werden auf höchstens 150 Euro begrenzt und die Abschlusskosten des neuen Anbieters dürfen maximal 50 % des angesparten Kapitals betragen.
Außerdem werden Maßnahmen ergriffen, um das Risiko der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit besser staatlich zu fördern. Der Vertrag muss die Zahlung einer lebenslangen Rente vorsehen, wenn diese Zusatzleistung mit abgesichert ist.

Zu guter Letzt gibt es Verbesserungen der sogenannten Eigenheimrente. Sie soll flexibel für den Aufbau von Wohneigentum genutzt werden können. Diese Flexibilität ermöglicht die Entnahme von Kapital, sobald es für die Umschuldung eines Darlehens in diesem Zusammenhang benötigt wird. Auch die Entnahmehöhe ist nun nicht mehr so stark begrenzt. Lediglich 3.000 Euro müssen auf dem Vertrag bleiben.

Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Wissen Sie, welche geförderte Altersvorsorge für Ihren individuellen Bedarf sinnvoll ist? Welche Art von Vertrag Sie abschließen sollten und ob Zusatzleistungen in Ihrem Fall in Frage kommen?

  • Möchten Sie das Angebot der Eigenheimrente in Anspruch nehmen, sind sich aber nicht sicher, worauf Sie bei Abschluss eines Vertrages achten sollten?

  • Haben Sie die Erfahrung, um festzustellen, inwieweit sich die Produkte der Anbieter in den Details unterscheiden und was ein zertifiziertes Produkt ausmacht?

Diese und viele weitere Fragen versiert beantworten und eine genau für Sie passende Vorsorgelösung gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.

Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.

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