Risiko-Lebensversicherung

Liebe geben heißt auch Leid vermeiden

Risiko-Lebensversicherung

Sinn und Zweck einer Risiko-Lebensversicherung:

Spätestens mit dem Schritt in die eigene Familie muss man sich vor Augen führen, dass die finanzielle Existenz der Liebsten vom eigenen Leben abhängt. Wie in fast allen Vorsorgebereichen sind mögliche Ansprüche an die gesetzlichen Versorgungssysteme (Witwen- bzw. Waisenrente) an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, zum Teil zeitlich begrenzt, vor allem aber von der Höhe her fast nie ausreichend. Gerade in jungen Jahren bedeutet der Tod des Versorgers für Frauen mit Kindern eine existentielle Bedrohung. Wenn dazu noch Schulden z.B. aus einer Immobilienfinanzierung bestehen, ist der finanzielle Kollaps mit Übergang in die Armut vorprogrammiert. Eine Familie gründen und Kinder in die Welt zu setzen ist der Ausdruck von Liebe. Verantwortung bedeutet, seine Liebsten vor Leid zu schützen.
Daneben kann eine Ablebens-Vorsorge auch im geschäftlichen Bereich Sinn machen bzw. notwendig sein. Bei Partnerschaften z.B. im Rahmen einer Unternehmensgründung kann der Tod eines Partners oft die Existenz der ganzen Firma gefährden. Der fehlende Partner muss durch einen Angestellten ersetzt werden, eine Finanzierung ist an Personen gebunden, Hinterbliebene machen Ansprüche auf Unternehmensanteile geltend. Auch hier kann eine gegenseitige Absicherung der Partner den Fortbestand des Unternehmens gewährleisten.
Eine Risiko-Lebensversicherung leistet die vereinbarte Summe im Todesfall an den/die Bezugsberechtigten. Ein Sparvorgang findet nicht statt. Dementsprechend kann diese Vorsorge zu einer in Relation zur Absicherung sehr günstigen Prämie abgeschlossen werden, speziell in jungen Jahren.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Sicherstellung der Existenz und Zukunft von Hinterbliebenen.
  • Notwendige Ergänzung der fehlenden oder nicht-ausreichenden gesetzlichen Versorgungsansprüche.
  • Absicherung von Krediten/Darlehen, z.B. aus einer Immobilienfinanzierung.
  • Vorsorge für Erbschaftssteuer (Erhalt von Vermögenswerten, die sonst veräußert werden müssten)
  • Gegenseitige Absicherung von Geschäftspartnern zum Erhalt des Unternehmens.

    Risiko-Lebensversicherung

    Das kann schnell passieren! Beispiele aus der Praxis:

    • Im Jahr 2015 sind in Deutschland rund 925.000 Menschen verstorben. Der Anteil von Personen in einem für die Hinterbliebenenvorsorge relevanten Alter (18 bis 60) lag bei rund 100.000.
    • Klassisch: Der Mann sorgt für den Lebensunterhalt, die Frau kümmert sich um Haushalt und Kinder. Ohne das Einkommen des Ernährers ist die Lebensführung von Mutter und Kindern in Frage gestellt.
    • Die Finanzierung des Eigenheims hängt am Einkommen des Versorgers. Fällt dieses weg, kann es zu einer Zwangsversteigerung unter dem Kaufpreis kommen. Die Familie bleibt auf einem Schuldenberg sitzen.
    • Immobilienbesitz und/oder Unternehmenswerte werden vererbt. Für die anfallende Erbschaftssteuer fehlt Liquidität. Der ungewollte Verkauf von Vermögenswerten – ggf. sogar mit Verlust – wird zwangsweise notwendig.
    • In einem gemeinsamen Unternehmen verstirbt ein Partner. Die Hinterbliebenen wollen den anteiligen Firmenwert ausgezahlt haben. Kann der verbleibende Partner dies nicht aufbringen, ist das gesamte Unternehmen gefährdet.

    Darauf solltest du achten:

    Der wichtigste Aspekt ist die ausreichende Höhe gerade bei der Hinterbliebenenabsicherung. Als Faustformel kann man das 5fache Jahres-Nettoeinkommen ansetzen. Bestehen Schulden, sollten diese addiert werden. Zur Absicherung einer Immobilienfinanzierung (mit laufender Tilgung) bietet sich eine analog der Tilgung fallende Risikosumme an. Versicherer gewähren in der Regel eine Überschussbeteiligung. Hier sollte man den Sofortrabatt (Reduzierung des Beitrags) wählen, damit die Absicherungshöhe gewährleistet bleibt. Gefährlich ist es, bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen zu „tricksen“, da dies im Leistungsfall den gesamten Zweck der Vorsorge gefährden kann.

    Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

    • Hast du einen Überblick über die vielfältigen Angebote am Markt?
    • Kennst du die möglichen oder auch nicht-vorhandenen Ansprüche Ihrer Hinterbliebenen aus den gesetzlichen Versorgungssystemen?
    • Trifft bei der gesetzlichen Absicherung bei dir altes oder neues Recht zu (Gesetzesänderung in 2002)?
    • Bei Vorerkrankungen gibt es große Unterschiede in der Annahmepolitik und den Prämien der Versicherer. Hilfreich sind hier anonyme Voranfragen, die am besten über Makler erfolgen sollten.
    • Kennst du die „Fallstricke“ bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen im Rahmen der Antragstellung?
    • Weißt du, wie eine sog. „Überkreuzversicherung“ zur Vermeidung von Erbschaftssteuer funktioniert?

    Diese Fragen versiert beantworten, die Hinterbliebenen im Leistungsfallsfall professionell begleiten und einen genau für dich passenden Versicherungsschutz gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.

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    Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.

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