Experten-Tipps

Wichtige Versicherungen für IT-Dienstleister

So sichern sich IT-Dienstleister gegen Haftpflichtrisiken ab

Wie bei den meisten Unternehmen schlummert auch bei IT-Dienstleistern das Haupt-Schadenpotenzial im Bereich der Haftpflichtschäden. Hierbei stellen die so genannten echten Vermögensschäden das Hauptrisiko dar, wenn IT-Dienstleistern ein Fehler beim Kunden unterläuft und dieser daraufhin Schadensersatz fordert. IT-Dienstleister sollten ihre Risiken daher detailliert analysieren und bewerten und sich entsprechend absichern. In diesem Experten-Tipp erklären wir Ihnen, wichtige Versicherungen für IT-Dienstleister…

21.12.2020

Neben den Haftungsrisiken gegenüber dem Kunden tragen IT-Dienstleister darüber hinaus auch Risiken für ihre Sachwerte, wie beispielsweise Büroeinrichtung, Laptops oder auch die KFZ-Flotte. Beim Einsatz eines Fremdgeschäftsführers ist üblicherweise eine D&O Versicherung zur Absicherung der leitenden Organe eines Unternehmens empfehlenswert.

Wie definiert die Versicherungsbranche IT-Dienstleister?

Das Feld an IT-Dienstleistern ist sehr breit gefächert. Im Folgenden eine Auflistung der Dienstleistungen, die von der Versicherungsbranche IT-Dienstleistern zugesprochen werden:

  • Hardware-Herstellung, -Implementierung, -Reparatur, -Pflege, -Handel

  • Software-Herstellung (Programmierung), -Implementierung, -Pflege, -Modifizierung, -Handel

  • IT- und TK-Beratung, -Schulung, -Analyse

  • Datenerfassung und Datenbearbeitung

  • IT-Gutachtenerstellung und IT-Sachverständigentätigkeit

  • Planung, Einrichtung und Organisation von Netzwerken

  • Providerleistungen: bspw. Host-, Content-, Access-Providing, Cloud-Computing, Software as a Service, Internet-, Intranet- und Online-Dienstleistungen: bspw. Domain-Service, Datenerfassung, SEO und SEM

  • Rechenzentrumsbetrieb, Datenerfassung, -speicherung, -verarbeitung

  • Unternehmens- und Personalberatung um IT-Bereich

  • Freelancer Einsatz in Großprojekten, Projektarbeit und Projektleitung

  • Projektvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung

Die wichtigsten Versicherungen für IT-Dienstleister

  • Betriebshaftpflicht-Versicherung – speziell für IT-Dienstleister

  • Cyber-Risk-Versicherung

  • D&O-Versicherung (für die leitenden Organe)

  • Absicherung der Sachwerte: Büroeinrichtung (Geschäftsinhalt), Elektronisches Equipment (Elektronik-Versicherung), Kfz-Flotten-Versicherung

  • Absicherung der Mitarbeiter: Betriebliche Altersvorsorge und Krankenversicherung, Gruppen-Unfall-Versicherung, Dienstreise-Krankenversicherung

Absicherung gegen Haftpflichtschäden mit der IT-Haftpflichtversicherung

Die IT-Haftpflichtversicherung umfasst Personen- und Sachschäden, aber wichtig sind vor allem auch echte Vermögensschäden, die beim Kunden einen finanziellen Schaden nach sich ziehen. Am Markt gibt es spezialisierte Versicherer, die die Besonderheiten bei IT-Dienstleistern berücksichtigen. Daher ist es ratsam, sich von Experten beraten zu lassen, die auf die besonderen Bedürfnisse von IT-Dienstleistern spezialisiert sind.  

Häufige Schadenfälle, die bei einem IT-Dienstleister vorkommen sind:

  •  Programmierfehler eines Mitarbeiters führen dazu, dass Mailings nicht richtig versendet werden oder zu einem Fehler in der Warenversendung des Kunden des IT-Dienstleisters. Die Waren werden an falsche Adressaten versendet. Dieser macht daraufhin Schadenersatz geltend!

  • Der Mitarbeiter des IT-Dienstleisters schleust über seine Endgeräte einen Virus in das System des Kunden und der Virus verbreitet sich und verursacht einen schwerwiegenden Schaden.

  • Der IT-Dienstleister ist damit betraut das System des Kunden aufrecht zu erhalten. Dieser hat eine Fehlermeldung und der Dienstleister kann den vertraglich vereinbarten Servicelevel nicht einhalten und das System steht beim Kunden länger still. Dieser Verzug wird vom Kunden als Schadenersatz geltend gemacht.

  • Der IT-Dienstleister ist mit dem Support beauftragt und kann bei einem Systemausfall seines Kunden nicht die vereinbarte Reaktionszeit einhalten. Der Kunde macht daraufhin Schadenersatz und entgangenen Gewinn geltend.

  • Der IT-Dienstleister empfiehlt seinem Kunden eine Lösung zur Digitalisierung wichtiger Prozesse im Unternehmen. Nach dem „Go-Live“ stellt sich heraus, dass die Software nicht den Vorgaben des Kunden entspricht. Dieser muss eine neue Software implementieren und macht die Mehrkosten in diesem Zusammenhang bei dem IT-Dienstleister geltend.​​​​​​​

Was leistet die Betriebshaftpflichtversicherung für IT-Dienstleister?

Allgemein leistet eine Haftpflicht-Versicherung (zu der auch die D&O-Versicherung für Geschäftsführer und Manager gehört) vor allem:

1.)  Befriedigung der begründeten Schadenersatzansprüche

2.)  Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche

3.)  Passive Rechtsschutz-Funktion

Die Betriebshaftpflicht-Versicherung kümmert sich im Wesentlichen um Schadenersatzansprüche Dritter, die sich aus der eigentlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens ergeben.

So bestimmen IT-Dienstleister die richtige Versicherungssumme

Sehr häufig gehen die IT-Dienstleister auf die Versicherer zu, da sie von ihren Kunden Verträge vorgelegt bekommen, aus denen eine Mindestdeckungssumme hervorgeht. Das ist dann das unterste Level was ein IT-Dienstleister absichern muss, da er ansonsten die vertraglichen Anforderungen seines Kunden nicht erfüllt. Am Anfang des Prozesses sollte in allen Fällen eine Risikoermittlung stattfinden und u.a. folgende Fragestellungen betrachtet werden:

  • Um welche Tätigkeit handelt es sich?

  • Welche Kunden werden betreut?

  • Was für Mitarbeiter werden beschäftigt?

Unabhängig von der vom Kunden geforderten Versicherungssumme empfehlen wir mindestens 3 Millionen Euro Deckungssumme für Personen- und Sachschäden. Zur Bestimmung der Versicherungssumme für Vermögensschäden ist die Größe des Unternehmens sowie die Bereiche, in denen der IT-Dienstleister tätig ist und das größtmögliche Schadenpotenzial der Kundenprojekte entscheidend. Es empfiehlt sich diese Summe mit dem Faktor 2 zu multiplizieren, um auf der sicheren Seite zu sein.

D&O-Versicherung für Geschäftsführer und Manager von IT-Unternehmen

Die D&O-Versicherung steht für Directors and Officers Versicherung und sichert die leitenden Organe einer Unternehmung gegen die Schadenersatzansprüche des eigenen Arbeitgebers oder Dritter wie z. B. Insolvenzverwalter, Finanzämter etc. ab, für vorgeworfene Verfehlungen in Ihrer Eigenschaft als Organ des Unternehmens (Gesellschafter nehmen Geschäftsführung in die Haftung, Insolvenzverwalter den Vorstand bei Insolvenzverschleppung etc.) Denn Geschäftsführer haften persönlich für Fehler und Versäumnisse, um sich gegen Ansprüche des eigenen Unternehmens und Dritten zu schützen, ist eine D&O-Versicherung für Geschäftsführer und Manager von IT-Unternehmen daher empfehlenswert – insbesondere beim Einsatz von Fremdgeschäftsführern.

Teile diesen Artikel:

Hast Du eine Nachricht an Marc Merkel?
 


Das könnte Dich auch interessieren:

Marc Merkel

5

 von 5

26 Bewertungen (davon 26 von anderen Seiten)
Zum Expertenprofil
040-5009333 Nachricht senden