Die Rente - ein viel diskutiertes Mysterium, das junge und alte Menschen zugleich beschäftigt. Hast du dir auch schon einmal Gedanken darüber gemacht, was dich erwartet, wenn du aus dem Arbeitsleben austrittst und dein Leben im Alter von deiner Rente finanziert wird? Kannst du mit einem sicheren Gefühl sagen, ob deine Rente ausreichen wird? Weißt du, was sonst zu beachten ist, damit du deine Rente erhältst? In puncto Rente gibt es so einige häufige Irrtümer, die für Verwirrung sorgen und Unsicherheiten mit sich bringen. Wir sind den häufigsten Renten-Irrtümern auf den Grund gegangen und haben die wichtigsten Informationen zum Thema Rente in diesem Artikel verständlich für dich zusammengefasst…
19.10.2020
Renten-Irrtum 1: Das Einkommen der letzten Arbeitsjahre entscheidet über meine Rentenhöhe
Tatsächlich errechnet sich dein Rentenanspruch aus allen von dir geleisteten Beitragsjahren. Alle Einzahlungsjahre haben also einen entscheidenden Einfluss auf die Höhe deiner Rente. Zur Berechnung deiner Rentenhöhe gibt es eine klar definierte Rentenformel, mit der du deine zukünftige monatliche Rente unter Berücksichtigung der entsprechenden Faktoren genau berechnen kannst.
Höhe der monatlichen Rente = Entgeltpunkte(EP) x Zugangsfaktor(ZF) x Rentenfaktor(RF) x aktueller Rentenwert(aRW) also EP x ZF x RF x aRW.
Wie hoch deine Rente später ausfallen wird, hängt demnach vom Erwerbseinkommen deines gesamten Arbeitslebens und deinen Mitgliedsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung ab. Weitere Faktoren sind dann:
Entgeltpunkte (EP):
Diese werden je nach Durchschnittseinkommenshöhe auf deinem Rentenkonto gutgeschrieben. Wenn dein Einkommen geringer als das Durchschnittseinkommen ist, werden weniger Punkte gutgeschrieben und bei einem höheren Einkommen werden mehr Punkte dazugerechnet.
Rentenfaktor (RF):
Er hängt von der Art deiner Rente ab. Je nachdem ob du zum Beispiel eine Witwenrente, eine Altersrente oder eine Waisenrente beziehst, ergibt sich ein Faktor zwischen 0,5 oder 1,0.
Mit dem Zugangsfaktor (ZF) wird berücksichtigt, ob du das gesetzlich festgelegte Rentenalter bei Rentenbeginn erreicht hast. Der Zugangsfaktor beträgt dann grundsätzlich 1,0. Er ist größer als 1,0, wenn du deine Rente wegen Alters trotz erfüllter Wartezeit erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen hast.
Renten-Irrtum 2: Ich erhalte 48% von meinem letzten Brutto-Lohn
In Deutschland ändert sich das Rentenniveau jährlich. Laut Rentenversicherungsbericht von 2015 erwartet die Bundesregierung ein Absinken des Niveaus auf 44,3 Prozent. Wenn du in Rente gehst, werden deine gesamten Rentenpunkte angerechnet und deine monatliche Rente wird gemäß der Renten-Formel ermittelt. Mit dem vollendeten 27. Lebensjahr erhältst du deine erste Renteninformation, die dir Auskunft über deine erwartete Rentenhöhe gibt. Diese Renteninformation wird dir jedes Jahr aktualisiert per Post zur Verfügung gestellt.
Renten-Irrtum 3: Die Rente ist steuerfrei
Deine monatlichen Gehaltsabrechnungen über deine gesamten Arbeitsjahre weisen jedes Mal einen Steuerabzug auf, aus dem sich von deinem Bruttogehalt dann mit anderen Abzügen dein monatlicher Nettolohn ergibt. Folglich kannst du also davon ausgehen, dass deine Rente, die sich aus den Erträgen des bereits versteuerten Arbeitslohnes errechnet, steuerfrei ist. Das ist jedoch nicht der Fall. Seit dem Jahr 2005 gilt für alle Rentenzahlungen in Deutschland eine nachgelagerte Besteuerung. Demnach musst du deine Rente ebenfalls versteuern. Wenn du ab dem Jahr 2019 in den Ruhestand gehst, liegt der zu versteuernde Anteil deiner Rente bei 78%. Gleichzeitig sieht der Gesetzgeber eine weitere schrittweise Anhebung dieses Steuersatzes vor.
Renten-Irrtum 4: Nach 45 Beitragsjahren darf ich ohne Abschläge in Rente gehen
Nicht nur die geleisteten Arbeitsjahre, sondern auch dein Renteneintrittsalter entscheiden darüber, ob du mit oder ohne Abzüge in Rente gehen kannst. Das Renteneintrittsalter wurde in Deutschland in den letzten Jahren immer wieder angehoben und so ist dein Geburtsjahr ein entscheidender Faktor dafür, ob du mit 45 geleisteten Arbeitsjahren ohne Verluste in den wohl verdienten Ruhestand gehen kannst. Alle Arbeitnehmer, welche nach dem Jahr 1964 geboren sind, können mit einem Alter von 67 ohne Abzüge ihren Ruhestand genießen. Wenn du 2 Jahre früher aussteigen möchtest, kostet dich das bis zu 14,4% deiner monatlichen Rentenauszahlungen.
Renten-Irrtum 5: Die Rente wird automatisch ausbezahlt
Deine Rente wird grundsätzlich nur gezahlt, wenn du einen Antrag dafür bei der zuständigen Rentenversicherungsstelle gestellt hast. Als Antragsdatum wird immer das Eingangsdatum deiner ersten Anfrage festgesetzt. Das Antragsdatum, das auch bei den gesetzlichen Krankenkassen oder bei der Agentur für Arbeit erfasst werden kann, ist wichtig für den Beginn der Auszahlungen und hat einen maßgeblichen Einfluss auf deinen Rentenbeginn. Deswegen solltest du diese wichtige Frist definitiv einhalten. Information darüber, wie du diesen Antrag korrekt stellst, findest du in vielen Foren und Hinweisen der Rentenstellen. Auskunft geben kann dir sicher auch ein entsprechend spezialisierter Makler.
So steht einem sorgenfreien Ruhestand nichts im Weg
Jetzt persönlichen Makler finden