Experten-Tipps

Die 5 wichtigsten Versicherungen für Beamte

Als Beamter stehst du in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis gegenüber deinem Dienstherrn und bist daher kein „normaler“ Arbeitnehmer. Es gelten daher andere Regelungen, was deine Absicherung betrifft. Aufgrund der besonderen Vorzüge die Beamte genießen, ist bei vielen Beamten der Glaube weit verbreitet, dass sie ausreichend über den Dienstherren abgesichert seien. Jedoch wird hier häufig von zu hohen Ansprüchen ausgegangen. In diesem Experten-Tipp erläutert Manfred Knüfken wichtige Versicherungen für Beamte und Unterschiede beim Versicherungsschutz zum „normalen“ Arbeitnehmer...

03.03.2021

Was unterscheidet Beamte von „normalen“ Arbeitnehmern im Bereich Vorsorge- und Versicherungsschutz?

Vergleicht man einen Beamten und einen normalen Arbeitnehmer, die beide 40 Jahre Vollzeit gearbeitet haben, dann hat der Beamte regelmäßig höhere Pensions-/Rentenansprüche als der Arbeitnehmer, der in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Auch beim Thema Berufs-/Dienstunfähigkeit ist der Beamte – wenn er zum Beamten auf Lebenszeit ernannt wurde - klar besser abgesichert als ein normaler Arbeitnehmer. Grundsätzlich ist die Mindestversorgung i.d.R. erheblich höher als bei einem normalen Arbeitnehmer.

Trotz dieser komfortablen Situation ist es für den Beamten unverzichtbar, sich intensiv mit seiner Vorsorge und wichtigen Versicherungen für Beamte zu beschäftigen. Der Grund: Viele Beamte glauben, dass eine weitere Absicherung nicht notwendig sei, da sie von zu hohen Pensionsansprüchen ausgehen. Sie vergessen dabei wesentliche Aspekte, die sich erheblich auf die Versorgung auswirken können, z. B. Teilzeit, Elternzeit, Dienstunfähigkeit, vorzeitiger Ruhestand, Versteuerung der Pensionen usw.

Welchen besonderen Risiken stehen Beamte bei ihrer Absicherung gegenüber?

Besonders wichtig für Beamtenanwärter ist die Absicherung gegen Dienstunfähigkeit.  Gerade in den ersten 5 Berufsjahren besteht immer die Gefahr, dass der junge Beamte aufgrund von Dienstunfähigkeit vom Dienstherrn entlassen wird. Bei einer einfachen Dienstunfähigkeit hat der Beamte auf Widerruf / Probe keine Ansprüche an den Dienstherrn. Nur bei einer Dienstbeschädigung oder einem Dienstunfall. Eine Dienstbeschädigung ist eine gesundheitliche Einschränkung, die auf die Belastung des Amtes zurückzuführen ist.

Wir hatte gerade einen aktuellen Fall, bei dem eine Verwaltungswirtin als Beamtenanwärterin wegen Dienstunfähigkeit vom Dienstherrn entlassen wurde. Ein Anspruch auf Leistungen vom Dienstherrn bestand nicht. Glücklicherweise hatte sie sich aber bereits für eine private Absicherung gegen Dienstunfähigkeit entschieden und kann hieraus Leistungen beziehen. Häufige Ursache für eine Dienstunfähigkeit sind Unfälle und psychische Erkrankungen.

Die wichtigsten Versicherungen für Beamte

Hier ein Überblick zu den 5 wichtigsten Versicherungen für Beamte:

  • Private Krankenversicherung

  • Absicherung gegen Dienstunfähigkeit

  • Diensthaftpflichtversicherung

  • Rechtsschutzversicherung, besonders wichtig für Lehrer, Polizisten und ähnliche Berufe

  • Private Unfallversicherung für bestimmte Berufsgruppen mit entsprechender Gefährdung wie Polizei, Feuerwehr usw.

Welche besonderen Regelungen sollten Beamte beim Versicherungsschutz beachten?

Beim Versicherungsschutz für Beamte gibt es einige Besonderheiten. Diese sind bei den wichtigsten Versicherungen für Beamte Folgende:

Krankenversicherung

Mit der Erlangung des Beamtenstatus besteht oft erstmals die Möglichkeit, von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Das ist attraktiv, weil aufgrund des Beihilfeanspruchs von Beamten nur der Kostenanteil bei medizinischen Leistungen versichert werden muss, der nicht durch die Beihilfe übernommen wird. Beamte zahlen daher in der PKV niedrige Beiträge und erhalten dennoch einen hochwertigen Versicherungsschutz.

Ein wichtiger Aspekt hierbei: Die Öffnungsaktion der Privaten Krankenversicherung. Normalerweise ist der Wechsel von der GKV in die PKV kein Problem. Schwieriger wird es, wenn der angehende Beamte bereits mit einer Vorerkrankung belastet ist oder unter einer Behinderung leidet. Normalerweise muss man in einer derartigen Situation bei der privaten Krankenversicherung mit einer Ablehnung rechnen. Um auch solchen „vorbelasteten“ Beamten einen Zugang zu privatem Krankenversicherungsschutz zu ermöglichen, gibt es bereits seit einigen Jahren die „Beamtenöffnungsaktion“ der Privaten Krankenversicherung. Mit der Öffnungsaktion gelten für angehende Beamte erleichterte Bedingungen bei der Aufnahme in die PKV. Auch Angehörige können von der dieser Aktion profitieren.

Dienstunfähigkeit

Das Thema „Dienstunfähigkeit“ wird von vielen Beamten oft verharmlost. Gerade nach der Lebenszeitverbeamtung gehen viele dabei gerne von einer „Vollkasko-Absicherung“ im Ernstfall aus. Die wenigsten Beamten wissen aber wirklich, wie hoch Ihre Bezüge im Falle einer Dienstunfähigkeit (DU) tatsächlich ausfallen würden. Auch die schlechte Versorgungssituation von Beamten auf Widerruf bzw. Probe ist vielen Betroffenen unbekannt. Um einen Einkommensverlust im Falle einer DU aufzufangen zu können, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel dringend zu empfehlen.

Altersvorsorge

Auch für die Altersvorsorge sollte der Beamte zusätzlich privat vorsorgen, da häufig typische Ereignisse wie Teilzeit, Elternzeit, Dienstunfähigkeit und vorzeitiger Ruhestand erhebliche Auswirkungen auf die Pensionsansprüche haben. Dadurch überschätzen viele Beamte ihre wirklichen Pensionsansprüche. Nicht zu vergessen: Diese müssen auch versteuert werden!

Was sollten speziell Beamtenanwärter beim Krankenversicherungsschutz bzw. der Ausgestaltung der Vorsorge beachten?

Bereits in diesem Stadium sollte man einen leistungsstarken Tarif wählen, der die besondere Situation des Beamtenanwärters berücksichtigt und alle wichtigen Bausteine enthält, d.h.

  • Beihilfeergänzungstarif

  • Krankenhaustagegeld

  • Kurtarif

Fehler, die Beamte bei ihrer Vorsorge speziell für das Alter vermeiden sollten

Beamte überschätzen häufig Ihre Versorgungsansprüche, da sie vergessen, dass folgende Einflussfaktoren erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der Pension haben.

Teilzeit: Arbeitet ein Beamter in Teilzeit, so wird das Dienstjahr entsprechend nur prozentual angerechnet, z.B. 12/24 Beschäftigung ergibt eine Minderung um 50 %.
Beispielrechnung: 20 Jahre familienpolitische Teilzeit mit durchschnittlich 50 % Beschäftigung ergeben zehn anrechnungsfähige Dienstjahre.

Elternzeit: Die Elternzeit für nach dem 1.1.1992 geborene Kinder ist nicht anrechnungsfähig. Für Kinder bis 31.12.1991 sind max. sechs Monate anrechnungsfähig.

Dienstunfähigkeit: Bei Eintritt in den Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit wird die Zeit vom Eintritt in den Ruhestand bis zum 60. Lebensjahr zu 2/3 als Zurechnungszeit angerechnet. Ab 45 Dienstjahren ist eine Pensionierung mit 65 Jahren ohne Abschlag möglich.

Vorzeitige Pensionierung: Grundsätzlich wird das Ruhegehalt um 3,6 % für jedes Jahr gemindert, das der Beamte vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand geht. Je nach Berufsgruppe gibt es unterschiedliche Regelaltersgrenzen.

Besteuerung: Der gesamte Betrag – abzüglich eines Versorgungsfreibetrags – ist zu versteuern analog Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.

Unabhängig von allen möglichen Gesetzesänderungen und Systemanpassungen sollte jeder so früh wie möglich selbst etwas für die Altersversorgung tun.

Was sollten verantwortungsbewusst denkende Beamte in puncto Vorsorge also tun?

Finanzielle Freiheit und Sicherheit sind in jeder Phase des Berufslebens und darüber hinaus wichtig. Für den Beamten selbst, aber auch für seine Familie, für die er Verantwortung trägt. Maßgabe für jeden Beamten – egal in welchem Stadium des Beamtentums er sich gerade befindet – sollte es sein, hierfür einen verlässlichen Plan zu entwickeln. Unverzichtbar dabei ist die Beratung, Unterstützung und permanente Begleitung durch einen Experten, der die besonderen Gegebenheiten und auch Fallstricke des Berufsbildes „Beamter“ genau kennt. Der Beamte sollte sich deshalb an einen entsprechend spezialisierten Versicherungsmakler wenden, der eine versierte und unabhängige Beratung gewährleisten kann.

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Manfred Knüfken

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