Basisrente: Nicht nur für Selbstständige interessant

Versicherungs-Ratgeber

Die Basisrente hat unter der griffigen Bezeichnung Rürup-Rente ihren Eingang in die Umgangssprache gefunden. Der vom Ökonomen Prof. Bert Rürup konzipierte Renten-Entwurf für Selbstständige wurde im Jahr 2005 als steuerlich begünstigte, private Altersvorsorge in Deutschland eingeführt. Sie gehört damit zur sog. „dritten "Säule" der Altersversorgung (private Vorsorge) neben der "Riester-Rente" und der privaten Rente. Bist du selbstständig? Dann ist die Rürup- oder Basisrente ein höchst interessantes Thema für Deine private Altersversorgung. Aber auch für gutverdienende Arbeitnehmer, Frauen und die Generation 50+ bietet die (fondsgebundene) Basisrente Vorteile bei der Altersvorsorge.

10.12.2020

Seit 2005 ist die ursprüngliche Rentenlösung für Selbständige und Freiberufler in Kraft gesetzt. Sie basiert auf einem Modell, wie es für Angestellte und Arbeiter in Form der gesetzlichen Rente existiert. In beiden Fällen geht es um die Auszahlung eines Ruhegelds, das monatlich über die verbleibende Lebenszeit auszuzahlen ist. Die Basisrente gilt als sogenannte Basisvorsorge.

Wer profitiert von der Basisrente?

Neben der bezeichneten Haupt-Zielgruppe können außerdem alle jene Berufstätigen in Deutschland profitieren, die zur Einkommensteuer veranlagt sind. Dazu zählen auch Arbeitnehmer und Beamte mit hohem Einkommen und folglich einer hohen Steuerbelastung. Auch für die Generation 50+ ist die Basisrente aufgrund des hohen Förderbetrages attraktiv. Laut dem Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) profitieren auch Frauen von der Basisrente im Rahmen eines internen Familienausgleichs, wenn der Ehemann bereits hohe Rentenansprüche aus anderen Versorgungswegen erwartet.

Nutzung steuerlicher Vorteile zur Altersvorsorge

Als Steuerzahler mit hoher Belastung bietet Dir die Basisrente beste Möglichkeiten bei der Ausgestaltung Deiner staatlich geförderten Altersvorsorge. Wie viel Geld Du für die sogenannte "Leibrente" zurücklegen willst, liegt bei Dir. Grundsätzlich gilt folgendes steuerliche Regelwerk:

  • Für 2020 sind 90 Prozent der eingezahlten Beiträge als steuerliche Sonderausgaben absetzbar. Als Single kannst Du jährlich bis zur Maximalhöhe von 25.046 Euro anlegen. Von diesem Betrag sind 22.541 Euro absetzbar.

  • Bei gemeinsamer Einkommensteuer-Veranlagung eines Ehepaars liegt der jährliche Maximalbetrag bei 50.092 Euro, wovon 45.083 Euro absetzbar sind.

  • Für alle Folgejahre bis 2025 erhöht sich die steuerliche Abzugsfähigkeit in jährlichen Schritten um 2 Prozent.

Der Gesetzgeber fördert mit diesen steuerlichen Anreizen aktiv den Aufbau der privaten Altersvorsorge. Die von Dir geleisteten Beiträge sind in der Steuererklärung als "Sonderausgaben" absetzbar. So reduziert sich das zu versteuernde Einkommen. Gleichzeitig baut sich aus der Steuerersparnis Jahr für Jahr ein solide entwickelter Anteil Deiner Altersvorsorge auf.

Varianten Basisrente für eine lebenslange Leibrente

Die Basisrente als privates Vorsorgeprodukt basiert auf dem Modell der Kapitaldeckung: Je höher die einbezahlten Beträge, deren Laufdauer und die Rendite der gewählten Anlageform, desto großzügiger gestaltet sich die lebenslang gezahlte monatliche Leibrente. Dein Weg hin zur Rürup-Rente ist in drei verschiedenen Varianten vollziehbar:
 

  • Basisrente inklusive/exklusive Hinterbliebenen-Schutz;

  • Fonds gebundene Variante;

  • Sofortrente

Die Basisrente ist mit weiteren Zusatzbausteinen kombinierbar. So lassen sich Lebensrisiken, aber auch Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sowie das Todesrisiko absichern.

Vorsorge-Tipp: Bei der Einführung der Basis-Rente hat der Gesetzgeber keine Anforderung einer Beitragsgarantie festgelegt. Dies ermöglicht Dir also z. B. auch eine fondsgebundene Variante zu vereinbaren. Hier stehen Dir als Renditefaktor die Chancen der Aktienmärkte zur Verfügung.

So arbeitet Dein Geld für die Basisrente

Die "Rürup" bzw. Basisrente arbeitet nach dem vom Gesetzgeber fest gelegten Zwei-Phasen-Modell. Es unterteilt sich in Ansparphase und Rentenphase. Analoge "Renten-Produkte" finden sich hauptsächlich im Portfolio von Lebensversicherern.


a) Ansparphase
Aus dem in der Ansparphase aufgebauten Vertragsguthaben (ggf. unter Berücksichtigung eines Garantiezinses bei klassischen Versicherungen) errechnet sich Dein garantierter Rentenanspruch. Dieser Betrag erhöht sich um den vom Versicherten-Vertragspartner erzielten Überschuss. Im Gegensatz zur Garantie-Verzinsung sind die Überschüsse des Versicherers variabel und werden nicht über die gesamte Vertragszeit garantiert. Die auf diesem Wege angesparte Summe ist bei Arbeitslosigkeit und gegenüber Gläubigern geschützt. Sie steht Dir als lebenslange, monatlich auszuzahlende Leibrente zur Verfügung. Die Einmal-Auszahlung ist nicht vorgesehen.

b) Rentenphase
Zum vertraglich festgelegten Termin mündet die Ansparphase in die sich anschließende Rentenphase. Die Dir zustehende, lebenslange und monatlich zu leistende Leibrente ist je nach Modell des Vertrages in der Höhe zum größten Teil garantiert. Aufgrund möglicher Überschüsse des Versicherers können sich die Zahlungen um variable Beträge erhöhen.

Welche Regeln sind bei der Basisrente zu beachten?

Wie bei allen Finanzprodukten gibt es auch bei der Basisrente wichtige Eckpunkte, die Du bei Deiner Planung ins Kalkül ziehen solltest. Das Rürup-Rentenkonzept beschert Dir hohe steuerliche Abzugsmöglichkeiten in Form von Sonderausgaben bei der Einkommensteuer-Erklärung. Die beim anderen Säulen-Modell, der "Riester-Rente" eingeräumte staatliche Zulage wird hingegen nicht gewährt. Eine Verfügung über das bestehende Kapital, z. B. durch Kündigung, ist vor dem Rentenbeginn jedoch nicht möglich. Der Vertrag kann aber beitragsfrei gestellt werden.

Ein wesentlicher Punkt Deiner Langzeitplanung ist der Rentenbeginn. Die sogenannte "Abruf-Phase" für die Basisrente lässt sich in einem gewissen Rahmen flexibel festschreiben. Mit dem Erreichen Deines 62. Lebensjahrs und für Verträge, die im fortgeschrittenen Alter geschlossen wurden, frühestens fünf Jahre nach Vertragsabschluss, kann die Abruf-Phase und damit der Rentenbeginn eingerichtet werden.

Tritt der Todesfall nach Rentenbeginn ein, so steht die lebenslange Rente aus dem erwirtschafteten Kapitalstock der Ehefrau zu - selbstverständlich abzüglich der bereits geleisteten Rentenzahlungen. Existiert kein Ehepartner, so zahlt der Versicherer eine bis zum 25. Lebensjahr befristete Zeitrente an Kindergeld berechtigte Kinder.

Ein wichtiger Punkt betrifft Fälle der Arbeitslosigkeit oder Beendigung der Beitragszahlungen. In allen beiden Fällen regelt der erworbene Rentenanspruch die Zahlung einer verminderten Rente.

Pro & Contra Betrachtung der Basisrente

Für die staatlich geförderte Rürup-Rente ergeben sich in der Gesamtbetrachtung sowohl Vorteile als auch von Fall zu Fall mögliche Nachteile. Einige der grundsätzlich wirksamen Einschränkungen sind so gewählt, dass die für das Vertragsende anvisierte Leibrente bei Renteneintritt auch definitiv verfügbar ist.

a) Vorteile der Basisrente:

Als positive Aspekte dieser "Säule der Altersversorgung" sind folgende Punkte besonders horvorzuheben:

  • Steuervorteile für Gutverdiener. Diese Gruppe kann ihre Altersversorgung mit Hilfe von Steuervorteilen bis zur Höchstgrenze - dem Freibetrag für Alleinstehende oder Verheiratete - aufbauen und ausbauen.

  • Rürup-Rente als Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung für Selbständige. Vorteile ergeben sich in der freien Wahl der Beitragshöhe. So ergibt sich eine höhere Flexibilität bei der Anpassung der Altersvorsorge an die jeweilige Geschäftslage.

  • Versicherte aus der Gruppe der Selbständigen, die ihre Altersvorsorge im Falle einer Insolvenz schützen wollen. Da es sich bei den Rürup-Beiträgen um angespartes Kapital für die Altersvorsorge handelt, ist dieses Kapital nicht pfändbar.

b) Nachteile der Basisrente

Die staatlich verordneten Vorgaben können sich bei Deiner Entscheidung zugunsten der Rürup-Rente im Einzelfall nachteilig bemerkbar machen. Klassische Beispiele sind:

  • Die Basisrente ist nicht kapitalisierbar. Sowohl während der Einzahlungsperiode als auch in der Auszahlungsphase besteht kein Zugriff auf angespartes Kapital.

  • Die Rentenauszahlung in einem Gesamtbetrag ist nicht möglich.

  • Die Renten-Vererbbarkeit ist strikt eingeschränkt auf den Ehegatten sowie Kindergeld berechtigte Kinder bis zum Alter von 25 Jahren.

  • Die Basisrente nach Rürup genießt keinen Pfändungsschutz in der Auszahlungsphase. Dieser erstreckt sich nur auf die Ansparzeit.

  • Die Rürup Altersrente ist steuerpflichtig. Wie übrigens auch die gesetzliche Rente, ist sie größtenteils zu versteuern. Wurde die Basisrente mit einer Berufsunfähigkeitsrente (BU) kombiniert, so ist im Falle einer Berufsunfähigkeit auch ein größerer Teil der BU-Rente steuerpflichtig.

Vorsorge-Tipp: Die Basis-Rente kann auch über Einmalbeiträge finanziert werden, z. B. ergänzend zu den regelmäßigen monatlichen Beiträgen. Sofern die Summe der monatlichen Beiträge eines Jahres die o.g. Höchstbeiträge noch nicht übersteigt, kann es sehr sinnvoll sein, die jährliche Steuerersparnis vollständig oder teilweise auch in den Vertrag zu investieren. Das kannst Du ganz flexibel machen. Denk daran: Im Rentenbezug ist die Rente steuerpflichtig, d. h. es steht Dir netto weniger zur Verfügung. Du solltest also den Steuervorteil heute dazu nutzen, den Steuernachteil in der Rente wieder auszugleichen. Das macht viel mehr Sinn, als die jährliche Steuerersparnis einfach in den Konsum zu stecken.

Basisrente oder "Rürup" - Versorgungsalternative zur gesetzlichen Rente mit attraktiven Steuervorteilen

Die gesetzliche Basisrente auf der Grundlage des Modells von Prof. Bert Rürup bietet große Vorteile, wenn Du für den Aufbau Deiner Altersversorgung von den attraktiven Steuervorteilen profitieren möchtest und für den Ruhestand eine finanzielle Unabhängigkeit anstrebst.

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