9 wichtige Tipps zur Wohngebäudeversicherung für Hausbesitzer

Versicherungs-Ratgeber

Wenn du bereits Immobilienbesitzer bist oder wenn du planst, künftig Eigentum zu erwerben, dann solltest du dich auch mit der richtigen Absicherung deines Eigenheims auseinandersetzen. Denn ein Hauskauf wird wahrscheinlich zu den größten Investitionen in deinem Leben zählen. Ein Schaden an deiner Immobilie durch einen Brand oder ein Unwetter kann schnell sehr teuer werden und deine Existenz bedrohen. Die Wohngebäudeversicherung ist daher die wichtigste Versicherung für Hausbesitzer. In diesem Artikel haben wir 9 Tipps zusammengestellt, worauf du bei der Wohngebäudeversicherung konkret achten solltest…

13.04.2021

1. Was ist in der Wohngebäudeversicherung abgesichert?

Die Wohngebäudeversicherung für Hausbesitzer übernimmt sowohl Reparatur- als auch Wiederaufbau- oder Neubaukosten. Zudem sind neben dem Gebäude selbst alle zugehörigen Nebengebäude oder auch Garagen inbegriffen. Auch verschiedene Einbauten wie Fußböden, Sanitär- oder Heizungsanlagen in deinem Gebäude sind mitversichert.

 Du versicherst deine Immobilie gegen Schäden durch:

  • Feuer

  • Blitzschlag

  • Explosion

  • Leitungswasser

  • Sturm

2. Was ist nicht versichert?

Manche Schäden werden von der Wohngebäudeversicherung für Hausbesitzer nicht abgedeckt. Teilweise kannst du diese aber auch gegen einen gewissen Aufpreis zu deinem Versicherungsschutz hinzufügen.

Nicht versichert sind Schäden durch:

  • Ereignisse aus dem Krieg

  • Kernenergien

  • Innere Unruhen

  • Ausgesetzte Hitze (Ausnahmen sind Brände, Blitzeinschläge oder Explosionen)

  • Hochwasser

  • Sturmflut

  • Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz (sofern Türen und Fenster nicht ordnungsgemäß geschlossen wurden)

Außerdem sind sogenannte Elementarschäden bei deiner Wohngebäudeversicherung nicht abgesichert. Du kannst diese aber problemlos deinem Versicherungsschutz hinzufügen –auch hier wieder gegen einen Aufpreis. Bei Elementarschäden handelt es sich um Schäden durch:

  • Rückstau

  • Erdbeben

  • Erdfall

  • Erdrutsch

  • Schneedruck

  • Lawinen

  • Vulkanausbrüche

  • Überschwemmung

Am besten informierst du dich vorab, ob es in deiner Region überhaupt zu solchen Schäden kommen kann. Dabei solltest du beachten, dass einige Versicherungen Elementarschäden nur mitabdecken, wenn die entsprechende Immobilie in den vergangenen Jahren nicht von solchen Schäden betroffen war. Manche Regionen werden auch grundsätzlich ausgeschlossen. Dazu gehören z.B. Gegenden, die regelmäßig von Überschwemmungen betroffen sind.

3. Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?

Die zu zahlenden Beiträge sind immer unterschiedlich und hängen von dem gewünschten Leistungsumfang ab. Auch der Wert, die Größe sowie die Bauweise deiner Immobilie spielen dabei eine wichtige Rolle. Massivhäuser mit einem harten Dach gelten als am günstigsten zu versichern. Für Häuser, welche z. B. primär aus Holz gebaut sind, zahlst du immer einen höheren Beitrag. Der Grund dafür ist die starke Empfindlichkeit von Holz gegenüber Wasser- oder Brandschäden.

Außerdem sind die Region der Immobilie sowie die damit verbundenen Risiken bezüglich der natürlichen Begebenheiten wie Sturmhäufigkeit wichtige Punkte für die genaue Berechnung deines Versicherungsbeitrags. Ganz grob gesagt, kannst du je nach Immobilie und Leistung mit etwa 200 bis 600 Euro pro Jahr für deine Wohngebäudeversicherung rechnen.

4. Was muss beachtet werden, wenn ein Schaden vorliegt?

Als erstes solltest du die Quelle des Schadens herausfinden und versuchen diese vorübergehend zu stoppen, um Schlimmeres zu verhindern. Die Versicherung selbst verpflichtet dich in den Bedingungen zu einer Schadenminderung!

Bringe dich dabei jedoch nicht selbst in Gefahr! Rufe z. B. bei der Feuerwehr an, wenn es sich um Wasserschäden, Feuer oder Sturmschäden handelt. Setze anschließend deine Wohngebäudeversicherung über den Schaden in Kenntnis. Am besten versuchst du alles zu fotografieren oder anderweitig zu dokumentieren. Sei dabei so konkret wie möglich und notiere dir das Datum sowie die genaue Uhrzeit, sodass du der Versicherung die bestmöglichen Informationen liefern kannst. Gerade bei Sturm-, Gewitter- und Hagelschäden ist die genaue Angabe des Zeitpunktes wichtig, da über amtliche Wetterdaten geprüft wird, ob dieses Ereignis zu der angegebenen Zeit tatsächlich stattgefunden hat.
 

5. Ist die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung bei der Wohngebäudeversicherung sinnvoll?

Beim Abschluss deiner Wohngebäudeversicherung hast du die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung für Schadensfälle zu vereinbaren. Dadurch wird dein Versicherungsbeitrag reduziert. Je höher du deine eigene Selbstbeteiligung festlegst, desto niedriger ist der Beitrag. Daher kann die Übernahme von kleineren Schäden aus eigener Tasche sinnvoll sein.

Hast du also z.B. eine Selbstbeteiligung von 200 Euro festgelegt, musst du diese Summe bei jedem Schaden selbst zahlen. Deine Versicherung übernimmt dann erst Beträge, die darüber liegen.

6. Was geschieht mit der Wohngebäudeversicherung beim Hauskauf/-verkauf?

Wenn du dich dazu entschließt, deine Immobilie mit Wohngebäudeversicherung zu verkaufen, geht die Versicherung automatisch auf den Käufer über. Informiere den neuen Eigentümer anschließend kurz über die Wohngebäudeversicherung und übermittle ihm die entsprechenden Daten dafür. Informiere auch deine Wohngebäudeversicherung über den Eigentümerwechsel.

Beim Hauskauf passiert dasselbe – nur eben andersrum: Die Versicherung geht automatisch auf dich über. Wenn du diese Versicherung allerdings nicht übernehmen möchtest, hast du nach der Eintragung im Grundbuch maximal vier Wochen Zeit, um dies bei der Wohngebäudeversicherung anzumerken.

7. Was passiert, wenn ein Umbau oder eine Modernisierung in Planung ist?

Sowohl bei einem Umbau als auch bei einer Modernisierung deines Gebäudes kann sich der Wert als auch das von der Versicherung zu tragende Risiko verändern. In diesem Zusammenhang kann sich auch die Beitragssumme deiner Wohngebäudeversicherung ändern.

Lasse in einem solchen Fall sofort die entsprechende Summe in deinem Wohngebäudeversicherungs-Vertrag anpassen, da es ansonsten zu einer Unterversicherung kommen kann. Das heißt, dass der Wert deines Gebäudes über die vereinbarte Versicherungssumme steigt. Dabei hast du dann im Schadensfall keinen Anspruch mehr auf die volle Erstattung der Kosten.

7. Wie reiche ich meine Kündigung ein?

Bei einer Kündigung wird zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung unterschieden. Erstere musst du deiner Versicherung spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vorlegen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag immer um ein weiteres Jahr.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht hast du, sobald ein Schaden eintritt. Dann kannst du deinen Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Schadensabwicklung kündigen – entweder fristlos oder zum Ende des aktuellen Versicherungsjahres. Aber Achtung: Auch der Versicherer hat nach einem Schadensfall das Recht, deine Wohngebäudeversicherung zu kündigen.

9. Was muss ich außerdem als Hausbesitzer bei der Wohngebäudeversicherung beachten?

Sobald du einen Vertrag mit einer Wohngebäudeversicherung unterschrieben hast, kommen einige Pflichten auf dich zu. Deine Pflichten:

  • Alle gesetzlichen sowie behördlichen Bauvorschriften einhalten

  • Wasseranlagen ausreichend beheizen und regelmäßig entleeren

  • Ungenutzte Teilbereiche deines Gebäudes regelmäßig kontrollieren

  • Dich zügig um die Instandhaltung und um die Beseitigung von Mängeln an und in deinem versicherten Gebäude kümmern

  • Deine Versicherungsbeiträge immer pünktlich zahlen

Zudem hast du gegenüber deiner Versicherung eine Informationspflicht bezüglich:

  • An- und Umbauarbeiten sowie Modernisierungsmaßnahmen

  • Das Betreiben eines Gewerbes in deinem Gebäude

  • Leerstehenden Bereichen in deinem Gebäude (oder gänzlich leerstehenden Gebäuden)

Solltest du diese Pflichten nicht beachten, kann deine Wohngebäudeversicherung dir zukünftige Entschädigung verweigern oder langfristig sogar deinen Vertrag kündigen. Wie bei jeder Versicherung entstehen die meisten Fehler bei der Beantragung der Versicherung und im konkreten Schadensfall. Aufgrund fehlender fachlicher Kenntnisse werden nicht selten bei der Antragsaufnahme falsche Angaben gemacht oder relevante Themen übersehen. Ist der Schaden dann eingetreten, ist es wichtig, die Schadensmeldung vollständig und korrekt zu erstellen. Um deinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden bzw. um sicherzustellen, dass du den bestmöglichen Schutz für deine Immobilien bekommst, solltest du auf jeden Fall einen spezialisierten Versicherungsmakler kontaktieren. Er ist der Experte für die Wohngebäudeversicherung für Hausbesitzer.

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